Sonderbefehl
für die deutsche Bevölkerung der Stadt Salzbrunn einschließlich Ortsteil Sandberg.
Laut Befehl der Polnischen Regierung wird befohlen:
- Am 14. Juli 1945 ab 6 bis 9 Uhr wird eine Umsiedlung der deutschen Bevölkerung stattfinden.
- Die deutsche Bevölkerung wird in das Gebiet westlich des Flusses Neisse umgesiedelt.
- Jeder Deutsche darf höchstens 20 kg Reisegepäck mitnehmen.
- Kein Transport (Wagen, Ochsen, Pferde, Kühe usw.) wird erlaubt.
- Das ganze lebendige und tote Inventar in unbeschädigten Zustande bleibt als Eigentum der Polnischen Regierung.
- Die Umsiedlungsfrist läuft am 14. Juli 10 Uhr ab.
- Nichtausführung des Befehls wird mit schärfsten Strafen verfolgt, einschließlich Waffengebrauch.
- Auch mit Waffengebrauch wird verhindert Sabotage u. Plünderung.
- Sammelplatz an der Straße Bhf. Bad Salzbrunn-Adelsbacher Weg in einer Marschkolonne 20 Meter vor der Ortschaft Adelsbach.
- Diejenigen Deutschen, die im Besitz von Nichtevakuierungsbescheinigungen sind, dürfen die Wohnung mit ihren Angehörigen in der Zeit von 5 bis 14 Uhr nicht verlassen.
- Alle Wohnungen in der Stadt müssen offen bleiben, die Wohnungs und Hausschlüssel müssen nach außen gesteckt werden.
Bad Salzbrunn, 14. Juli 1945, 6 Uhr
Abschnittkommandant
(-) Zinkowski, Oberleutnannt
Dieser Sonderbefehl betraf nicht nur den Ort Bad Salzbrunn; er wurde in zigtausenden deutschen Orten erlassen, mit stillschweigender Duldung der westlichen Alliierten.
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