Archiv nach Schlagworten: Korruption

Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann

Massenhafte Abmahnungen – Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann

Von Sawsan Chebli (SPD), Helge Lindh (SPD) und Lamya Kaddor (Grüne) weiß man, dass sie massenhaft, im Falle der beiden Damen hundertfach, Strafanzeigen erstatten, wenn sie sich beleidigt fühlen.

Dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1958:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l“homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).“

Dass Chebli, Lindh und Kaddor als Sozialisten wie selbstverständlich die Ressourcen des Staates für ihre Interessen instrumentalisieren, passt zu ihrer weltanschaulichen Orientierung. 

Die Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat ein mehr kommerzielles Interesse. Sie lässt dubiose Abmahnungen, von einem in der Szene unbekannten Anwalt, verteilen.

Die Abmahnungen von Strack-Zimmermanns Advokaten fallen durch zweierlei auf:

Der Streitwert ist in den bekannten Fällen viel zu niedrig angesetzt. Und zwar nur 10 bis 25 Prozent der üblichen Beträge. Der Anwalt lässt sich also zu billig abspeisen. Jede Abmahnung enthält auserdem die Forderung nach einer Geldentschädigung von z.B. 1.000 Euro. Dieser Betrag fließt in die Kasse von Frau Strack-Zimmermann, wenn er gezahlt wird. Dabei liegen die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung in den bekannten Fällen nicht vor. Der Anspruch besteht nur, „wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann“ (so der Bundesgerichtshof).

Vermutlich nimmt Frau Strack-Zimmermann mit dieser Methode mehr Geld ein, 

Frau Strack-Zimmermann betreibt Abmahnungen schon in gewerblicher Weise, da sie damit vermutlich mehr Geld einnimmt, als Diäten im Bundestag.

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Ahrtal: Wer Katastrophen verschwinden lassen will, braucht Denunzianten

Vom Feindsender aus der Abteilung Lügenpolitik

https://de.rt.com/meinung/168705-ahrtal-wer-katastrophen-verschwinden-lassen/
Dieser Link ist wegen der Zensur unserer Regierung aus Deutschland nicht erreichbar. Offiziell gibt es in Deutschland, laut Grundgesetz, keine Zensur. Unsere Lügenpolitik zensiert dennoch, um unliebsame Informationen zu verhindern. Mit dem folgenden Link wird diese Zensur umgangen.
https://pressefreiheit.rtde.live/meinung/168705-ahrtal-wer-katastrophen-verschwinden-lassen/

29 Apr. 2023 11:42 Uhr

Da engagiert eine Landesregierung eine Clubbesitzerin als Koordinatorin der Hilfen, die gleichzeitig eine Bekannte finanziert, die andere Helfer im Internet zu Nazis erklärt. Ein Einzelfall? Das klingt eher nach einem Modell, an dem ein Muster erkennbar wird.

Von Dagmar Henn

Die einzelnen Teile dieser Geschichte wirken unangenehm vertraut, und doch fügen sie sich das erste Mal zu einem kompletten Bild zusammen: das Gemenge aus Regierungsinteressen, Ringen um Staatsgelder, professioneller Denunziation und Deckung staatlichen Versagens. Das, was in Rheinland-Pfalz augenblicklich über das Zusammenwirken von Zuwendungsempfängern, „Faktenprüfern“ und Politik bekannt wird, ließe sich so auf diverse Felder übertragen, von der Auseinandersetzung um die Corona-Maßnahmen bis hin zu den Verleumdungskampagnen gegen Hilfsorganisationen, die der „falschen“ Seite helfen.

Eine Fluthelferin, die von der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer im vergangenen Jahr ausgezeichnet wurde, entpuppt sich nach einem Bericht des Focus nicht nur als opportunistische Profiteurin der Ahrtal-Katastrophe; nein, sie soll auch noch eine Bekannte dafür bezahlt haben, ein „Faktencheck“-Portal zu betreiben, auf dem reihenweise Fluthelfer, die spontan auf das Unglück reagiert hatten, als „rechts“ und „Nazis“ denunziert wurden.

Manche erinnern sich vielleicht noch an die vielen Videos, die aus dem Ahrtal erschienen und zeigten, wie zögerlich und unfähig damals die Landesregierung reagierte. Das wichtigste Thema schien ihr die Entsendung von Impfbussen zu sein. Die unabhängigen Berichte der freiwilligen Helfer sorgten in den ersten Wochen für einige Empörung. Und dann wurde es deutlich stiller…

„Spätestens im August 2021, also vor der Vertragsunterzeichnung mit Missy Motown, erfahren die Fluthelfer Gegenwind. (…) Eine Homepage „Faktencheck Ahrtal“ taucht auf. (…) Zeitgleich geht das Helfer-Projekt von Missy Motown mit wohlwollender Hilfe der Landesregierung an den Start.“

Ziel der „Faktenchecks“ sind erst einmal Markus Wipperfürth und Wilhelm Hartmann, die Bau- und Gartenbaubetriebe besitzen und daher über die erforderlichen Maschinen verfügen, um wirksam zu helfen. Die Betreiberin des „Faktencheck Ahrtal“ hatte bei ihrer Denunziation wenig Skrupel. So überarbeitete sie das Foto einer Tätowierung im Nacken des Kanal-Unternehmers Maik Menke, damit es zu der Nazi-Erzählung passte, einschließlich einer Losung der Waffen-SS. In Wirklichkeit zeigt diese Tätowierung Boxhandschuhe. Weiterlesen »

Das Bundesverfassungsgericht ein Witz oder kriminell?

Der Volksgerichtshof urteilte nicht Im Sinne des Volkes. Und das Verfassungsgericht urteilt nicht im Sinne der Verfassung.

Bundesverfassungsgericht winkt einrichtungsbezogene Impfpflicht durch! Die Begründungen sollte irritieren.

Die erste Täuschung, den Bruch des Grundgesetzes zu verheimlichen.

Mit dem Trick des Bundesverfassungsgericht, in Sachen Impfpflicht eine heutige Rechtmäßigkeit aufgrund von Annahmen zum Zeitpunkt der Verabschiedung eines Gesetzes zu behaupten, könnte man im Prinzip die halbe deutsche Geschichte neu einwerten.
Wenn man boshaft genug wäre, das zu wollen.

… ruht auf hinreichend tragfähigen tatsächlichen Erkenntnissen. Der Gesetzgeber konnte zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes von einer sich verschärfenden pandemischen Lage und einer damit einhergehenden besonderen Gefährdung älterer und vorerkrankter Menschen ausgehen. Die Annahme insbesondere einer besonderen Gefährdung dieser vulnerablen Menschen trägt nach wie vor.

b) Die Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-lmpfung ist im verfassungsrechtlichen Sinne auch geeignet. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass die Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Genesung aller Personen, die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit vulnerabler Menschen beitragen kann. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und daher das Virus seltener übertragen können. Angenommen wurde auch, dass Geimpfte bei einer Infektion weniger und kürzer als nicht Ge-…

Wenn das Gericht so argumentiert, müsste es auch folgendes argumentieren!

„Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Nürnberger Gesetze ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, daß eine Vermischung von ‚Juden‘ mit ‚Ariern‘ der Allgemeinheit schädlich wäre. Angenommen wurde auch, daß es bei diesen Gesetzen bleiben würde.“

Die zweite Täuschung, um den Bruch des Grundgesetzes zu verheimlichen.

In dem Beschluss wird in den Absätzen 184 und 185 das „Transmissionsrisiko“ (Begriff des Verfassungsgerichts!) nach Impfung behandelt und man liest unter anderem Folgendes:

„Zusammenfassend schätzt das Robert Koch-Institut die Infektionsgefährdung für die Gruppe der Ungeimpften letztlich nach wie vor als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung […] als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung […] als moderat ein (vgl. RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 21. April 2022, S. 4)“.

Es wird von Infektionsgefährdung im Kontext von Transmissionsrisiko gesprochen – ergo Fremdschutz.

Das Bild zeigt den Versuch, die zitierte Gefahreneinschätzung des RKI mit dem Graphen zur Inzidenz aus dem selben Wochenbericht in Einklang zu bringen, den das BVG für seine Begründung herangezogen hat.

RKI Eine weisungsgebunde Behörde wird als objektiver Zeuge angesehen! 

Wenn wir sehen, in welchem Verfahren Harbarth und Co. ausgewählt und ernannt werden, verstehen wir:
Dieses Gericht wird so nicht unabhängig sein. Diese Richter haben einfach noch Rechnungen zu bezahlen. Merkel hat dieses System perfide infiltriert und korrumpiert.

Das Gericht beruft sich auf das RKI, das RKI auf einen „Experten“ , der Experte auf die „Studie“, die Studie auf die „Zahlen“. Und falls jemals offiziell rauskommt dass jemand falsche Schlüsse gezogen hat, dann werden alle Beteiligten sagen: War nicht mein Fehler.

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Sonderbehandlung im Recht

https://www.communitas-bonorum.de/post/corona-impfstoffe-gesetzeslose-unter-uns

Mit der Verordnung Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) wird eine Teil der Arzneimittelgesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt hat.

Folgende Gesetze und Verordnungen wurden nach §3 Abs. 1 der MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:

  • § 8 Absatz 3, die §§ 10, 11, 11a und 21 Absatz 1, § 21a Absatz 1 und 9, § 32 Absatz 1, die §§ 43, 47 und 72 Absatz 1 und 4, § 72a Absatz 1, § 72b Absatz 1 und 2, § 72c Absatz 1, die §§ 73a, 78 und 94 des Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie § 4a Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) gelten nicht für das Bundesministerium, die von ihm beauftragten Stellen und für Personen, von denen das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle die Arzneimittel beschafft, wenn das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle nach § 2 Absatz 1 Arzneimittel oder Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffe beschafft und in den Verkehr bringt.

Arzneimittelgesetz (AMG)

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