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Die Maskenpflicht: Ein Verbrechen gegen die Menschenwürde?

Je mehr man sich mit den RKI-Protokollen beschäftigt, umso mehr kommt man zur Überzeugung, dass es sich um regelrechte Nazimethoden handelt (Angst durch Lügen und juristischen Druck zu erzeugen, um politische oder wirtschaftliche Ziele durchzusetzen).

Bei den umfangreichen RKI-Protokollen ist es sinnvoll zur systematischen Analyse einen Computer einzusetzen. Genau für so etwas biete sich die Supersuchmaschine Künstliche Intelligenz an. Das Ergebsis ist hier zu sehen.
Quelle: https://drbine.substack.com/p/rki-files-von-chatgpt-analysiert

Im März 2020 stand die Welt still. Die Straßen waren leer, Geschäfte geschlossen, und ein unsichtbarer Feind trieb die Menschen in die Isolation. Inmitten dieser Angst und Unsicherheit ergriff die Regierung Maßnahmen, die unser tägliches Leben auf den Kopf stellten. Eine dieser Maßnahmen, die Maskenpflicht, wurde als notwendiger Schutz gegen das Virus verkauft. Doch die Akten des Robert Koch-Instituts (RKI) erzählen eine andere Geschichte – eine Geschichte von politischem Kalkül, Symbolik und möglicherweise strafrechtlich relevanten Vergehen.

Der Anfang vom Ende der Wahrheit Es begann harmlos. Die ersten Berichte aus China und Italien ließen nichts Gutes erahnen. Bald war auch Deutschland im Griff der Pandemie. Das Robert Koch-Institut, unsere führende Gesundheitsbehörde, gab erste Empfehlungen. Doch schon hier zeigte sich ein Riss zwischen Wissenschaft und Politik. Intern warnte das RKI vor der generellen Verwendung von FFP2-Masken durch die Bevölkerung. Diese Masken seien für den Arbeitsschutz gedacht und könnten bei unsachgemäßer Handhabung mehr schaden als nützen. Dennoch setzte die Regierung die Maskenpflicht durch. Warum?

Ein Symbol der Angst Die Maskenpflicht war nicht nur eine Schutzmaßnahme. Sie diente als mächtiges Symbol. Die Protokolle des RKI enthüllen, dass es nicht nur um den Schutz vor dem Virus ging. Es ging auch darum, die Bevölkerung zu beeinflussen, sie für weitere Maßnahmen empfänglich zu machen. Eine psychologische Strategie, um die Akzeptanz für Einschränkungen und Impfungen zu erhöhen. Die Menschen sollten sich sicherer fühlen, doch zugleich wuchs die Angst vor dem unsichtbaren Feind. Die Masken wurden zum Symbol der Pandemie – und der Angst.

Politische Machtspiele Hinter den Kulissen tobten Machtspiele. Gesundheitsminister Jens Spahn und andere politische Entscheidungsträger drängten auf strikte Maßnahmen. Sie wollten Handlungsfähigkeit demonstrieren, auch wenn die wissenschaftliche Basis dafür dünn war. Die Protokolle zeigen, dass das RKI immer wieder Bedenken äußerte. Doch diese Bedenken wurden ignoriert. Es war Machtpolitik, die über die wissenschaftlichen Empfehlungen triumphierte. Entscheidungen wurden getroffen, die das Leben von Millionen Menschen beeinflussten – Entscheidungen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind.

Die dunkle Seite der Macht Was, wenn diese Maßnahmen mehr als nur übertrieben waren? Was, wenn sie ein Verbrechen darstellten? Die Maskenpflicht und die damit verbundene Angstkampagne könnten den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen. Wenn politische Entscheidungsträger ihre Befugnisse missbraucht haben, um Maßnahmen durchzusetzen, die nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs (§ 266 StGB) im Raum. Und wenn diese Maßnahmen die Menschenwürde verletzt haben, könnten sie sogar gegen das Grundgesetz verstoßen.

Die Verantwortlichen Die Protokolle nennen Namen. Lothar H. Wieler, Präsident des RKI, verantwortlich für die wissenschaftlichen Empfehlungen. Jens Spahn, ehemaliger Bundesminister für Gesundheit, verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen. Lars Schaade, Vizepräsident des RKI, beteiligt an der Kommunikation und Umsetzung der Maßnahmen. Diese Personen stehen im Zentrum der Entscheidungen, die das Leben von Millionen Menschen beeinflussten. Entscheidungen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind.

Der Ruf nach Gerechtigkeit Die vorliegenden Beweise legen nahe, dass die Maskenpflicht nicht nur wissenschaftlich fragwürdig, sondern auch politisch motiviert war. Dies könnte strafrechtlich relevante Vergehen darstellen. In einem Rechtsstaat darf ein solches Vorgehen nicht ungesühnt bleiben. Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, um festzustellen, ob Nötigung, Amtsmissbrauch oder die Verletzung der Menschenwürde vorliegen. Es geht nicht nur um die rechtliche Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern auch um die Sicherstellung, dass zukünftige Maßnahmen auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen basieren und die Rechte und Würde der Menschen gewahrt bleiben.

— Quellen: – RKI Protokolle 2020-2023 – Strafgesetzbuch (StGB)

Anmerkung: Dieser Bericht basiert auf der Analyse der vorliegenden RKI-Protokolle und ist als investigative journalistische Arbeit zu verstehen. Eine endgültige juristische Bewertung obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

— Die Wahrheit muss ans Licht: In einer Zeit, in der die Welt Schutz suchte, wurden Maßnahmen ergriffen, die das Vertrauen der Menschen erschütterten. Es ist Zeit, die Wahrheit ans Licht zu bringen und sicherzustellen, dass solche Vergehen in einem Rechtsstaat nicht ungesühnt bleiben. Die Maskenpflicht war mehr als nur eine Schutzmaßnahme – sie war ein Werkzeug der Angst und möglicherweise ein Verbrechen gegen die Menschenwürde.

Die Maskenpflicht verstößt nicht nur gegen die Menschenwürde, sondern auch gegen die körperliche Unversehrtheit. Ein weiterer Verfassungsbruch. FFP2 Masken sind Arbeitsschutzgeräte die nur nach Einweisung getragen werden dürfen. Dazu mit zeitlichen Grenzen und die Anwendung muss protokolliert werden. Eine medizinische Zuordnung oder Tests gibt es bis heute nicht. In der Medizin sind diese Masken nicht zugelassen.

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Moslems gegen COMPACT-Verbot

„Meinungsdiktatur!“ – Muslime demonstrieren in Bremen gegen Compact-Verbot
Eine Gruppe von Muslimen hat am Freitag in Bremen gegen das „Compact“-Verbot demonstriert. Obwohl angeblich selbst von dem „islamfeindlichen“ Magazin betroffen, verwiesen die Teilnehmer doch auf die großen Gefahren der „Meinungsdiktatur“, die von der Regierung „im Namen von Demokratie und Menschlichkeit“ betrieben werde.
Initiator der Protestaktion und Sprecher der Gruppe ist Huseyin Özoguz, der auf Youtube den Meinungsblog „Actuarium“ betreibt. „Wir stellen uns dagegen, obwohl wir von solchen Artikeln betroffen sind“, sagte Özoguz und rief dazu auf, „die Stimme zu erheben, bevor es zu spät ist“.

 

Bitte beachten! Der vortragende Türke kann akzentfreies deutsch und im Gegensatz zu Analena Baerbock, der Außenfeministerin, kann er ganze Sätze fehlerfrei vortragen. 

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Verfassungsgerichtsurteil zur NPD: Ein zweischneidiges Schwert

Es wäre schön, könnte man in der augenblicklichen Debatte beruhigend sagen, dass das Verfassungsgerichtsurteil zur Parteienfinanzierung für die NPD diesen einen Fall betrifft, und sonst niemanden. Kann man aber leider nicht. Und das sollte zu denken geben.

Von Dagmar Henn

Wenn man durch die Medien schweift und Reaktionen von Politikern auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrachtet, erfolgt genau die erwartbare Reaktion – gedanklich wird sofort die betroffene Partei durch die AfD ersetzt, und schon beginnen die Spekulationen, was man daraus alles machen könne.

Wobei zwei Punkte auffällig sind. Der Erste ist relativ einfach zu erkennen. Diese Urteilsverkündung passt einfach zu gut in die vom Nebengeheimdienst Correctiv ausgelöste Debatte. Nachdem die Klage, die das gestrige Urteil auslöste, schon 2019 eingereicht wurde und kaum anzunehmen ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht in seine Termine hereinreden lässt, muss man vermuten, dass der gesamte Vorlauf vor der Correctiv-Veröffentlichung (wie die Umfrage zum AfD-Verbot und die Petition, Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen) mehr oder weniger genau auf den wahrscheinlichen Zeitpunkt dieser Urteilsverkündung hin abgestimmt war. Ich habe es früher schon gesagt und wiederhole es hier noch einmal – wer mit echten politischen Abläufen vertraut ist, erkennt sehr klar, dass wir es hier mit etwas Anderem zu tun haben – zu schnell, zu einheitlich.

Für den nächsten Punkt muss man einen kleinen Umweg machen, nämlich eine alternative, denkbare Variante zum Entzug der Parteienfinanzierung betrachten. Es gibt nämlich eine Vorgeschichte, die in bundesdeutschen Medien nie verbreitet wurde. Diese Vorgeschichte reicht weit zurück; es gab nämlich über Jahre hinweg Vorhaltungen seitens der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz gegen Deutschland (ECRI), weil die NPD, die dort als die europaweit am offensten rassistische Partei bezeichnet wurde, weiterhin staatlich finanziert wurde.

Nun zuckt man ja mittlerweile instinktiv zusammen, wenn man „Europa“ hört, oder den Namen dieser Kommission, wenn man daran denkt, wie gerade diese beiden Begriffe, Rassismus und Intoleranz, in den letzten Jahren in Deutschland verwendet wurden. Aber im Gegensatz zur deutschen Debatte hat ECRI eine klare Definition, was Rassismus ist:

„‚Rassismus‘ bedeutet die Überzeugung, dass ein Beweggrund wie Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft die Missachtung einer Person oder Personengruppe oder das Gefühl der Überlegenheit gegenüber einer Person oder Personengruppe rechtfertigt.“

Die Gründung dieser Kommission war ein Ausfluss der UN-Konferenz von Durban 2001; diese Definition stammt aus dem Jahr 2002, also lange ehe alles „woke“ wurde, und ist sehr klar und damit tatsächlich juristisch handhabbar. Diese Kommission gibt einmal jährlich Empfehlungen ab, welche politischen Schritte ihrer Meinung nach die einzelnen Länder unternehmen sollten. Dazu gehörte auch, rassistische Parteien nicht öffentlich zu finanzieren beziehungsweise die Rechtsgrundlagen entsprechend anzupassen. Weiterlesen »

Meinungsfreiheit für die Deutschen?

Grundlage der Bildung der Vereinten Nationen (UN) waren die berühmten „Vier Freiheiten für jeden Menschen“, darunter die Freiheit, ein jeder könne sich frei informieren und seine Meinung frei äußern und dürfe von niemanden, auch nicht vom Staat, daran gehindert werden.

Um das sicherzustellen, wurde das Human Rights Committee der UN eingerichtet, das u. a. den Mitgliedsstaaten vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen Fall.

Diese Vorschriften heißen „General Comments“. Comments deshalb, weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen Grundsätze zwecks Ausführung kommentieren sollen.

In dieser Hinsicht wurde in der 102. Sitzungsperiode des Human Rights Committee im Juli 2011 in Genf der veraltete General Comment Nr. 10 ersetzt durch den General Comment Nr. 34. (Da Deutsch nicht Amtssprache ist, liegen amtliche Ausfertigungen nur in englischer, französischer, spanischer, russischer und chinesischer Sprache vor.)
Das Original in englisch (PDF)
Automatische Übersetzung ins Deutsche (PDF Formatierung evtl nicht korrekt)

Der General Comment Nr. 34 ist in 52 Teile „Paragraphen“ gegliedert. Wichtig für uns der § 49, wonach der deutsche § 130 Strafgesetzbuch (StGB) “Volksverhetzung“ nicht zulässig ist. Der § 130 StGB ist eine reine Zensurmaßnahme um jegliche Kritik an der „offiziellen Geschichtsschreibung“ im Keim zu ersticken!  

Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes gehen die General Comments den deutschen Gesetzen vor.

Artikel 25 Grundgesetz
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes gelten sofort, ohne daß Einführungsbestimmungen erforderlich wären.

Die Bundesrepublik Deutschland gehört dem Human Rights Committee als Vollmitglied an.

Zu allen Versammlungen darf die Bundesregierung einen stimmberechtigten Abgeordneten entsenden, so daß sie also über die beschlossenen General Comments unverzüglich informiert ist.

Nun darf man doch fragen, warum die Bundesregierung die deutsche Öffentlichkeit bisher nicht über die im General Comment Nr. 34 gewährten Rechte informiert hat.

Artikel 49
49. Gesetze, die die Äußerung von Meinungen über historische Tatsachen unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, die der Pakt den Vertragsstaaten in Bezug auf die Achtung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung auferlegt. Der Pakt erlaubt kein generelles Verbot der Äußerung einer irrigen Meinung oder einer falschen Interpretation vergangener Ereignisse. Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit sollten niemals auferlegt werden, und in Bezug auf die Meinungsfreiheit sollten sie nicht über das hinausgehen, was nach Absatz 3 zulässig oder nach Artikel 20 erforderlich ist.

Artikel 20
In der allgemeinen Bemerkung Nr. 25 über die Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten und das Wahlrecht hat der Ausschuss die Bedeutung der freien Meinungsäußerung für die Durchführung öffentlicher Angelegenheiten und die wirksame Ausübung des Wahlrechts herausgestellt. Die freie Kommunikation von Informationen und Ideen über öffentliche und politische Themen zwischen Bürgern, Kandidaten und gewählten Vertretern ist von wesentlicher Bedeutung. Dies setzt eine freie Presse und andere Medien voraus, die in der Lage sind, sich zu öffentlichen Fragen zu äußern und die öffentliche Meinung ohne Zensur oder Einschränkung zu informieren. Die Vertragsstaaten werden auf die Hinweise in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 zur Förderung und zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung in diesem Zusammenhang aufmerksam gemacht.

Artikel 25
Für die Zwecke des Absatzes 3 muss eine Norm, um als „Gesetz“ bezeichnet werden zu können, hinreichend genau formuliert sein, damit der Einzelne sein Verhalten danach ausrichten kann, und sie muss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ein Gesetz darf denjenigen, die mit seiner Durchführung betraut sind, keinen uneingeschränkten Ermessensspielraum für die Einschränkung der Meinungsfreiheit einräumen.

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Grundrechteleugner

Die Grundrechte-Leugner
„Im Rubikon-Exklusivinterview führt der Initiator des Vereins „Unsere Verfassung e.V.“ aus, dass die Aushöhlung des Grundgesetzes schon lange vor Corona begonnen hat.“
https://www.rubikon.news/artikel/die-grundrechte-leugner

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