Ein Angriff auf die menschliche Rasse – Dr. D. Martin – International Covid Summit III EU Parlament
Ansehen und staunen!
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Ein Angriff auf die menschliche Rasse – Dr. D. Martin – International Covid Summit III EU Parlament
Ansehen und staunen!
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Das mit dem Urteil etwas oberfaul ist, war mir schon damals klar. Die drei unschuldig Verurteilten haben sich jetzt mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit gewandt.
Original PDF:
Verurteilung unschuldiger ist Politisch gewollt, um einen Rechtsstaat vorzutäuschen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
drei der vom OLG Düsseldorf wegen des Brandanschlags in Solingen Verurteilten haben sich nach jahrzehntelangem Schweigen entschlossen, Stellung zu dem damaligen Urteil zu nehmen. Ich bin, als damals aktiver Verteidiger, damit beauftragt, für eine entsprechende Verbreitung Sorge zu tragen. Da ich das rechtskräftige Urteil als Jurist zu akzeptieren habe, mit dem Inhalt allerdings keinesfalls konform gehe, tue ich mich hiermit leicht und überreiche Ihnen in der Anlage entsprechende Erklärungen.
Rechtsanwalt
Erklärung 30 Jahre nach dem Brandanschlag von Solingen, Felix Köhnen
30 Jahre sind seit dem Brandanschlag in Solingen am 29.Mai 1993 vergangen. Mehr als 28 1/2 Jahre sind seit dem 13. Oktober 1995 vergangen, dem Tag, an dem mich das Oberlandesgericht Düsseldorf als einen von vier Angeklagten zu der Jugendhöchststrafe von 10 Jahren verurteilte. Meine Unschuld beteure ich seit 30 Jahren!
Ich wende mich mit diesen Worten erstmals an die Öffentlichkeit, weil ich nicht länger schweigen will.
Den Angehörigen der Opfer dieses schrecklichen Verbrechens, den Familien Genf, Ince, Duran und Saygin möchte ich nochmals mitteilen: Christian Buchholz, Markus Gartmann und ich sind nicht die Mörder Ihrer Angehörigen. Keine Worte können ausdrücken, was Sie durchleiden mussten und noch immer durchleiden.
Es gab in meiner Jugend eine Phase, in der ich eine rechte Einstellung hatte.
Ich war ausländerfeindlich eingestellt und äußerte Parolen, die absolut Scheiße, verletzend und falsch waren. Als der türkenfeindliche Liedtext einer ehemaligen Skinhead-Band vor Gericht verlesen wurde, habe ich mich gegenüber den Opferfamilien geschämt. Aber das macht einen Menschen nicht zu einem Brandstifter und Mörder.
Zutreffend ist auch, dass ich zeitweise Mitglied in der Kampfsportschule HAK-PAO war, dessen Leiter erst im Prozess als V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes enttarnt wurde. Zum Zeitpunkt des Brandanschlags von Solingen war ich nicht mehr Mitglied. Das Pogrom von Rostock und die Morde von Mölln schockierten mich damals.
Auch unter dem Einfluss dieser unfassbaren Anschläge kaufte ich im Frühjahr 1993 ein T-Shirt gegen Nazis.
Dass ich in dem Hauseingang der Opferfamilien – wie vom Gericht im Urteil „festgestellt“ – Benzin ausgeschüttet haben soll, lässt mich schaudern und macht mich wütend! Bei allem, was mir heilig ist: zu einer solchen Tat wäre ich niemals fähig gewesen!
Information vom Feindsender:
Erneut entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, Michael Ballwegs Untersuchungshaft aufrechtzuerhalten. Der entsprechende Gerichtsbeschluss wurde seinem Verteidigungsteam am Montag zugestellt. Dies teilte der Sprecher des Teams, Dr. Alexander Christ, am 14. November mit.
Der Stuttgarter Unternehmer und Gründer der Querdenkerbewegung befindet sich seit dem 29. Juni dieses Jahres in der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung war er Ende Juni wegen angeblicher Zweckentfremdung von Geldgeschenken und angeblicher Fluchtgefahr festgenommen worden.
Mittlerweile wurde schon das dritte Gesuch auf Haftentlassung seitens der Gerichte abgelehnt, obwohl das Verteidigerteam seit Monaten alle Vorwürfe entkräften konnte. Mit dem am Montag zugestellten Beschluss hat das OLG Stuttgart zeitgleich einen neuen Haftbefehl erlassen. Demnach habe sich nun ein dringender Tatverdacht für einen versuchten Betrug ergeben.
Laut Pressemitteilung der Anwälte von Ballweg, habe das Gericht sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch nach Befragung der Zeugen, die die Geldgeschenke überwiesen hatten, keinen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe. Damit würde das Gericht selbst bestätigen, dass durch Ballweg kein Schenker zu Schaden kam.
Gegenüber dem SWR habe eine Sprecherin des Oberlandesgerichts am Montag erklärt, dass der Strafsenat des OLG den Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand im dringenden Verdacht des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche sehe. Der neu ausgestellte Haftbefehl wegen versuchtem Betrug ersetze den bisherigen Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft habe laut SWR nicht sagen können, wie lange die Ermittlungen noch andauern werden.
Im Interview mit dem Journalisten Alexander Wallasch bewertete der Sprecher des Verteidigungsteams den neuen Haftbefehl. Mit der Ausstellung des neuen Haftbefehls werde deutlich, dass die drei Richter den Tatverdacht wegen vollendeten Betruges, mit der die Untersuchungshaft überhaupt erst begründet worden war, nach der Zeugenbefragung der Schenker nicht mehr aufrechterhalten könnten.
Für das Verteidigerteam sei deshalb völlig klar, so RA Christ:
„Es konnte ihm nicht nachgewiesen werden – nach wie vor nicht nach diesen ganzen Wochen und Monaten –, dass auch nur irgendjemand von ihm geschädigt worden ist. Dafür in Haft zu sitzen, weiter in Haft zu sitzen, ist skandalös.“
Die Schenker, die Ballweg Geld überwiesen hatten, sollten sich als Zeugen, in vom Gericht zugesandten Fragebögen, zu den Zwecken der Schenkungen äußern. Laut Kenntnissen der Verteidiger habe dabei keiner der Schenker, eine missbräuchliche Verwendung der Schenkung festgestellt: „Von einem Missbrauch der Schenkung sprach nach unseren Erkenntnissen niemand,“ so der Anwalt.
Bei den Befragungen habe sich herausgestellt, dass nur rund acht Prozent der Schenkungen zweckgebunden geschenkt worden waren – also zum Beispiel mit dem Hinweis, dass das Geld für die Durchführung von „Querdenker“-Demos gedacht sei, wofür das Geld nachweislich auch ausgegeben wurde. Doppelt so viele der Befragten hätten im Fragebogen angegeben, „Ballweg könne mit den Schenkungen machen, was er wolle“, teilte Christ mit.
Damit hätte Ballweg das Geld – das er belegbar zur Organisation der „Querdenker“-Demos verwendet habe – ohnehin verwenden können, wofür er wollte.
Die Begründung des erneuten Haftbefehls bezeichnete Christ als „absolut zynisch“. Seiner Meinung nach handele es sich um eine zynische Begründung von Richtern, die das klare Ziel verfolgen, Ballweg auf jeden Fall in Haft zu lassen.
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Aktuell scheint das Auswärtige Amt die Satireabteilung der Bundesregierung zu sein!
Die Witzbolde beschweren sich über Zensur und zensieren selbst unerwünschte Nachrichtendienste. Russia Today z.B wird durch Datenveränderung der DNS-Server aktiv zensiert.
Dazu unser Strafgesetzbuch (StGB):
§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtswidrig ist die Datenveränderung, weil eine gültige Sendelizenz (aus Serbien) vorliegt.
Schweizer können Russia Today problemlos aufrufen!
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Der Volksgerichtshof urteilte nicht Im Sinne des Volkes. Und das Verfassungsgericht urteilt nicht im Sinne der Verfassung.
Mit dem Trick des Bundesverfassungsgericht, in Sachen Impfpflicht eine heutige Rechtmäßigkeit aufgrund von Annahmen zum Zeitpunkt der Verabschiedung eines Gesetzes zu behaupten, könnte man im Prinzip die halbe deutsche Geschichte neu einwerten.
Wenn man boshaft genug wäre, das zu wollen.
… ruht auf hinreichend tragfähigen tatsächlichen Erkenntnissen. Der Gesetzgeber konnte zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes von einer sich verschärfenden pandemischen Lage und einer damit einhergehenden besonderen Gefährdung älterer und vorerkrankter Menschen ausgehen. Die Annahme insbesondere einer besonderen Gefährdung dieser vulnerablen Menschen trägt nach wie vor.
b) Die Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-lmpfung ist im verfassungsrechtlichen Sinne auch geeignet. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass die Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Genesung aller Personen, die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit vulnerabler Menschen beitragen kann. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und daher das Virus seltener übertragen können. Angenommen wurde auch, dass Geimpfte bei einer Infektion weniger und kürzer als nicht Ge-…
Wenn das Gericht so argumentiert, müsste es auch folgendes argumentieren!
„Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Nürnberger Gesetze ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, daß eine Vermischung von ‚Juden‘ mit ‚Ariern‘ der Allgemeinheit schädlich wäre. Angenommen wurde auch, daß es bei diesen Gesetzen bleiben würde.“
In dem Beschluss wird in den Absätzen 184 und 185 das „Transmissionsrisiko“ (Begriff des Verfassungsgerichts!) nach Impfung behandelt und man liest unter anderem Folgendes:
„Zusammenfassend schätzt das Robert Koch-Institut die Infektionsgefährdung für die Gruppe der Ungeimpften letztlich nach wie vor als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung […] als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung […] als moderat ein (vgl. RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 21. April 2022, S. 4)“.
Es wird von Infektionsgefährdung im Kontext von Transmissionsrisiko gesprochen – ergo Fremdschutz.
Das Bild zeigt den Versuch, die zitierte Gefahreneinschätzung des RKI mit dem Graphen zur Inzidenz aus dem selben Wochenbericht in Einklang zu bringen, den das BVG für seine Begründung herangezogen hat.
RKI Eine weisungsgebunde Behörde wird als objektiver Zeuge angesehen!
Wenn wir sehen, in welchem Verfahren Harbarth und Co. ausgewählt und ernannt werden, verstehen wir:
Dieses Gericht wird so nicht unabhängig sein. Diese Richter haben einfach noch Rechnungen zu bezahlen. Merkel hat dieses System perfide infiltriert und korrumpiert.
Das Gericht beruft sich auf das RKI, das RKI auf einen „Experten“ , der Experte auf die „Studie“, die Studie auf die „Zahlen“. Und falls jemals offiziell rauskommt dass jemand falsche Schlüsse gezogen hat, dann werden alle Beteiligten sagen: War nicht mein Fehler.
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https://www.communitas-bonorum.de/post/corona-impfstoffe-gesetzeslose-unter-uns
Mit der Verordnung Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) wird eine Teil der Arzneimittelgesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt hat.
Folgende Gesetze und Verordnungen wurden nach §3 Abs. 1 der MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:
Rundschreiben der österreichischen Ärztekammer (PDF)
Betrifft: Beratung von Patientinnen/Patienten iZshg mit der COVID-19-Schutzimpfung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Österreichische Ärztekammer darf aus gegebenem Anlass auf Folgendes hinweisen:
Ärztinnen und Ärzte sind auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Rahmen der Einhaltung ihrer Berufspflichten ua verpflichtet, jeden von ihnen in ärztliche Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen. Darüber hinaus ist nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung das Wohl der Kranken und der Schutz der Gesunden zu wahren.
Ärztinnen/Ärzte haben sich zudem jeder Information zu enthalten, wenn diese wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen widerspricht, oder nicht den Tatsachen entspricht.
Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass es derzeit aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums grundsätzlich keinen Grund gibt. Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen COVID-19 abzuraten.
Einzig medizinische und wissenschaftlich belegte Gründe, wie bspw eine Allergie gegen den Impfstoff, können gegen eine COVID-19-Schutzimpfung sprechen, wobei auch hier auf die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums hinzuweisen ist und eine Nutzen-Risiko-Abwägung zu erfolgen hat.
Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass eine allfällige Verletzung einer Berufspflicht in diesem Zusammenhang durch die Disziplinarorgane der österreichischen Ärztekammer geprüft wird und bei Feststellung einer solchen dies entsprechend sanktioniert wird.
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Das spanische Verfassungsgericht hat in einer knappen Entscheidung am Mittwoch (14.7.) die im März 2020 von der Zentralregierung im Rahmen des Alarmzustandes verhängte ganztägige Ausgangssperre (confinamiento) für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht von 6 der 11 Richterinnen und Richter hätte es für eine so gravierende Einschränkung der Grundrechte – während des Corona-Lockdowns durfte man seine Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen – der Ausrufung eines Ausnahmezustandes (estado de emergencia) bedurft.
Die Regierung unter Führung des Sozialisten Pedro Sánchez hatte bei Ausbruch der Corona-Pandemie stattdessen auf den Alarmzustand (estado de alarma) gesetzt und ihn sich nachträglich vom Parlament genehmigen lassen. Der Ausnahmezustand hingegen muss laut der spanischen Verfassung vom Parlament auf Antrag der Regierung ausgerufen werden. Nur er, so die Argumentation, hätte es ermöglicht, die Bewegungsfreiheit nicht nur zu begrenzen, sondern faktisch aufzuheben.
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Nicht nur die Deutschen sind Bösewichte!
In den USA lief von 1932 bis 1972 eine Studie zur Syphilis, bei der den 399 schwarzen (!!) und überwiegend ungebildeten Teilnehmern nicht gesagt wurde, dass sie diese Krankheit hatten (wiewohl die Ärzte selbst es wußten). Auch als dann Penicillin auf den Markt kam, wurde diese Leute nicht therapiert. Soweit sie zum Militär mußten, hat man dafür „gesorgt“, dass sie dort nicht in die Screenings kamen und hat sie ggfs. wieder rausgeholt. Hintergrund war, dass man einfach sehen wollte, wie die Krankheit im Lauf der Jahre den Körper überwältigte. Man nahm die Gelegenheit zudem wahr, bei den Probanden spezielle diagnostische Eingriffe und Probennahmen (Rückenmark, Gehirn etc.) zu machen, die selbst wiederum schädliche Folgewirkungen hatten. Man nahm auch in Kauf, dass die Partnerinnen dieser Männer infiziert wurden und ihre gemeinsamen Kinder an angeborener Syphilis dann erkrankten. Wenn die Probanden sich dem Programm entziehen wollten (weil sie der Ansicht waren, dass die ‚Pseudobehandlungen‘ eh nichts brachten), hat man ihnen Angebote gemacht, etwa Fahrtkosten zu erstatten oder Essensmarken zu bekommen oder eine Sterbegeldversicherung für sie zu bezahlen. Ein im Programm arbeitender Epidemologe, Peter Buxtun, ist gegen diese Menschenverachtung aufgestanden, aber es hat 7 Jahre gedauert, bis das gerichtlich aufgeklärt und beendet werden konnte. Eine Entschädigung haben die Überlebenden nur bekommen, weil sich der Rechtsanwalt von Martin Luther King sich für sie eingesetzt hat. Bei einem parallelen Programm in Guatemala hatte man die Probanden nicht nur unter Beobachtung sondern hatte sie aktiv und bewußt infiziert. Aus medizinischer Sicht waren diese ganzen Studien komplett überflüssig, weil bereits im 19. Jahrhundert die ganze Pathologie der Syphiliserkrankung mit all ihren Symptomen ausreichend erforscht und beschrieben worden war. Es war alles nur eine ‚Spielerei‘ von ein paar Hundert abgehobenen Unimedizinern und Bürokraten, inklusive deren ‚Fußvolk‘ unter den Landärzten und Richtern.
https://dasgelbeforum.net/index.php?id=555595
https://www.spiegel.de/geschichte/medizin-skandal-todesstudie-von-tuskegee-a-947601.html
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/geschichte/medizinskandal-toedliche-luege/993718.html
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Im sogenannten „NSU“-Pozess ist ein Urteil ergangen. Obwohl keinerlei Tatbeweise vorlagen.
Die Urteilsbegründung hat es in sich. 3025 Seiten waren erforderlich um zu vertuschen dass nichts ermittelt wurde. Erstaunlich die ständigen Wiederholungen im Text. Scheinbar wurde viel mit Textbausteinen gearbeitet. Weiterlesen »
Es gibt keine Gleichberechtigung. Selbst die Rechtsprechung verneint dieses. Für die Genderfuzzis: Geschlecht ist laut Rechtsprechung so prägend, dass deshalb sogar das Gundgesetz ausgehebelt wird.
Gefunden: https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=108549
In Deutschland gibt es einen Straftatbestand, der nur von Angehörigen eines bestimmten Geschlechts täterschaftlich verwirklicht werden kann, der Straftatbestand der exhibitionistischen Handlungen. So wird nach § 183 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) „ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt“, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Straftatbestand der Kindstötung, welcher die vorsätzliche Tötung eines nichtehelichen Kindes durch die Mutter in oder gleich nach der Geburt regelte, wurde im Jahre 1998 gestrichen. In der Rechtsprechung wird im Hinblick auf einen möglichen Verstoß der Vorschrift gegen die besonderen Gleichheitssätze aus Art. 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes (GG) aufgrund der Anknüpfung der Strafbarkeit an das männliche Geschlecht angeführt, die Tatbestände des Zeigens des männlichen bzw. weiblichen Geschlechtsteils seien „als soziale Phänomene“ in ihrem Wesen so unterschiedlich, dass Art. 3 Abs. 3 GG nicht einschlägig sei.
Der biologische Unterschied im Geschlecht sei so prägend, dass etwaige vergleichbare Elemente gänzlich zurückträten.
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Bei Telefonbau und Normalzeit, später Telenorma, habe ich seit 1969 mehrere Jahrzehnte gearbeitet. Es war eine schöne Zeit. Aus persönlichen Gründen bin ich in die Selbständigkeit gegangen. Wenn ich gewusst hätte wie das läuft, hätte ich den Schritt mindestens ein Jahrzehnt früher gemacht. Noch heute treffe ich mich regelmäßig mit den Kollegen von damals.
Hier der Bericht über die Ausschlachtung eines Unternehmens. Leider existiert die Quelle nicht mehr. Weiterlesen »
Ungarische Regierung kritisiert EU: 1,55 Milliarden Euro für „rechtswidrige“ EC-Karten an Migranten
Wer ein Bankkonto eröffnen, oder eine SIM-Karte haben will muss sich identifizieren. So wollen die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung das. Nur bei Assilanten gilt das nicht, obwohl die Wahrscheinlichkeit dass es Terroristen sind sehr hoch ist. Die Realität beweist dieses fortwärend.
Das UNHCR verstößt gegen alle Gesetze und verteilt Bankkarten an Assilanten.
http://estia.unhcr.gr/en/gallery-cash-assistance-empowers-refugees-and-asylum-seekers-in-greece/
Gallery: Cash assistance empowers refugees and asylum-seekers in Greece
UNHCR works with its Greece Cash Alliance partners to provide monthly cash assistance to refugees and asylum-seekers in Greece. Cash encourages self-reliance, provides dignity and allows choice. Refugees use cash to meet their most basic needs (food, clothes, hygiene, communication, transport and school supplies for children), while at the same time contributing to the local economy. Since April 2017, more than 49,000 refugees and asylum-seekers are estimated to have received cash assistance in Greece at least once.
Cash assistance is part of the Emergency Support to Integration & Accommodation – ESTIA programme funded by the European Union Civil Protection and Humanitarian Aid (ECHO). It is implemented by UNHCR and Greece Cash Alliance partners in coordination with the Greek Ministry of Migration Policy.
Deutsche Übersetzung (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator) Weiterlesen »
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