Bis heute führt die BRD, dass von den Nationalen Sozialisten eingeführte Gesinnungsstrafrecht, mit Inbrunst weiter fort. Bei der Bewertung eines Verbrechens steht beim Gesinnungsstrafrecht nicht die Tat im Mittelpunkt, sondern der Täter. Damals wurde die gleiche Tat unterschiedlich gewertet, je nachdem ob der Täter ein Parteimitglied oder ein Jude war. Heute wird gewertet, ob ein Täter bei der AFD ist, oder nicht.
Höcke (AFD) wurde für den Ausspruch „Alles für Deutschland“ bestraft. Frau Dorothee Bär (CSU) sagte das gleiche und wird noch nichtmal angeklagt. Genau so wenig wie viele andere, die den gleichen Ausspruch in den Mund nahmen.
Es wird Zeit, das sich die BRD vom Gesinnungsstrafrecht der nationalen Sozialisten verabschiedet.
Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?
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