ZITAT
Aussage von Raumlufttechniker Peter Diener
Ich verfolge die Thematik der Maskenpflicht nun seit längerem. Zu meinem Background: Ich komme aus der Reinraumtechnik und arbeite mit Kunden aus der Mikroelektronik, aber gelegentlich auch Pharmabranche. Das Thema Infektionsschutz sowie Vermeidung von Partikeln und Aerosolen gehört zu dabei zu wichtigen Teilbereichen. Mit diesem Background ist es mir möglich, die Situation aus technischer Sicht zu beleuchten.
Zunächst zum Thema Normung. Vorschriften und Normen zu dem Thema gibt es durchaus. Eine Atemmaske (Beim Thema Viren und Stoffmasken lasse ich das Wort -Schutz- mal vorsichtshalber weg) ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Anwendung von PSA zum Atemschutz unterliegt der Richtlinie DGUV 112-190, die in der EU verbindlich umgesetzt werden muss.
Darunter fällt im weiteren Sinne jede Art von Gerät / Einrichtung, durch die man seine Atemluft zu Schutzzwecken führt. Nichts anderes ist die sogenannte Alltagsmaske, auch wenn die Wirksamkeit umstritten ist.
Die DGUV 112-190 regelt je nach Art der Maske die maximale Tragezeit, die mindestens erforderlichen Erholungszeiten und die maximalen Schichten je Tag und Woche. Weiter ist es gefordert, dass ein Supervisor (Befähigte fachkundige Person) die korrekte Verwendung der PSA regelmäßig schult und deren Anwendung überwacht. Dazu ist ein Befähigungsnachweis gefordert. Jeder Anwender muss mindestens jährlich geschult werden und einen schriftlichen Unterweisungsnachweis erhalten. Jede Einrichtung, die das regelmäßige Tragen von Masken anordnet, muss demnach für deren gesundheitlich unbedenkliche Anwendung sorgen und darüber schriftlich Nachweis führen.
Das sehe ich in Schulen aktuell nicht.
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