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Verfassungsgerichtsurteil zur NPD: Ein zweischneidiges Schwert

Es wäre schön, könnte man in der augenblicklichen Debatte beruhigend sagen, dass das Verfassungsgerichtsurteil zur Parteienfinanzierung für die NPD diesen einen Fall betrifft, und sonst niemanden. Kann man aber leider nicht. Und das sollte zu denken geben.

Von Dagmar Henn

Wenn man durch die Medien schweift und Reaktionen von Politikern auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrachtet, erfolgt genau die erwartbare Reaktion – gedanklich wird sofort die betroffene Partei durch die AfD ersetzt, und schon beginnen die Spekulationen, was man daraus alles machen könne.

Wobei zwei Punkte auffällig sind. Der Erste ist relativ einfach zu erkennen. Diese Urteilsverkündung passt einfach zu gut in die vom Nebengeheimdienst Correctiv ausgelöste Debatte. Nachdem die Klage, die das gestrige Urteil auslöste, schon 2019 eingereicht wurde und kaum anzunehmen ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht in seine Termine hereinreden lässt, muss man vermuten, dass der gesamte Vorlauf vor der Correctiv-Veröffentlichung (wie die Umfrage zum AfD-Verbot und die Petition, Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen) mehr oder weniger genau auf den wahrscheinlichen Zeitpunkt dieser Urteilsverkündung hin abgestimmt war. Ich habe es früher schon gesagt und wiederhole es hier noch einmal – wer mit echten politischen Abläufen vertraut ist, erkennt sehr klar, dass wir es hier mit etwas Anderem zu tun haben – zu schnell, zu einheitlich.

Für den nächsten Punkt muss man einen kleinen Umweg machen, nämlich eine alternative, denkbare Variante zum Entzug der Parteienfinanzierung betrachten. Es gibt nämlich eine Vorgeschichte, die in bundesdeutschen Medien nie verbreitet wurde. Diese Vorgeschichte reicht weit zurück; es gab nämlich über Jahre hinweg Vorhaltungen seitens der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz gegen Deutschland (ECRI), weil die NPD, die dort als die europaweit am offensten rassistische Partei bezeichnet wurde, weiterhin staatlich finanziert wurde.

Nun zuckt man ja mittlerweile instinktiv zusammen, wenn man „Europa“ hört, oder den Namen dieser Kommission, wenn man daran denkt, wie gerade diese beiden Begriffe, Rassismus und Intoleranz, in den letzten Jahren in Deutschland verwendet wurden. Aber im Gegensatz zur deutschen Debatte hat ECRI eine klare Definition, was Rassismus ist:

„‚Rassismus‘ bedeutet die Überzeugung, dass ein Beweggrund wie Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft die Missachtung einer Person oder Personengruppe oder das Gefühl der Überlegenheit gegenüber einer Person oder Personengruppe rechtfertigt.“

Die Gründung dieser Kommission war ein Ausfluss der UN-Konferenz von Durban 2001; diese Definition stammt aus dem Jahr 2002, also lange ehe alles „woke“ wurde, und ist sehr klar und damit tatsächlich juristisch handhabbar. Diese Kommission gibt einmal jährlich Empfehlungen ab, welche politischen Schritte ihrer Meinung nach die einzelnen Länder unternehmen sollten. Dazu gehörte auch, rassistische Parteien nicht öffentlich zu finanzieren beziehungsweise die Rechtsgrundlagen entsprechend anzupassen. Weiterlesen »

Ich möchte meinen Anwalt sprechen


Aber ausländische Messerstecher und Vergewaltiger laufen frei herum.


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Afghanischer Vergewaltiger auf freien Fuß gesetzt

Vom Feindsender aus der Abteilung: Opferverhöhnung und Volksverarschung durch Richter

„Er ist im Prinzip voll integriert“

Ein 23-jähriger Afghane wurde vom Amtsgericht Regensburg für Vergewaltigung und sexueller Missbrauch in mehreren Fällen verurteilt. Aufgrund seines jungen Alters und seiner gelungenen Integration verzichtete der Richter auf das Verhängen einer Haftstrafe.

Das Amtsgericht Regensburg hat einen angeblich 23-jährigen Afghanen wegen Vergewaltigung und mehrerer sexueller Übergriffe auf junge Frauen verurteilt. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Täter mit Namen Mohammed M. zu einem Anti-Aggressionstraining. Außerdem solle er seinen Alkoholkonsum einschränken.

Die Taten, die Mohammed M. seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wurden, ereigneten sich zwischen April 2019 und März 2022. In sechs Fällen belästigte er junge, teilweise minderjährige Frauen. Eine 16-Jährige vergewaltigte er, eine andere Frau zwang er zum Oralverkehr. Vor den Taten soll Mohammed M. getrunken haben.

Weil Mohammed M. zum Zeitpunkt der meisten Taten jünger als 21 Jahre alt gewesen sein soll, wurde sein Prozess vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Vor Gericht gestand der Angeklagte alle Vorwürfe.

Laut Information von Bild sagte Christian Reiser, einer der Anwälte von M., das Urteil des Jugendschöffengerichts sei nicht ungewöhnlich, da bei „Heranwachsenden“ der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe:

„Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann.“

Und M.s zweiter Anwalt, Jörg Meyer, kommentierte bestätigend:

„Er ist im Prinzip voll integriert.“

Lau Informationen von Bild war Mohammed M. im Jahr 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er schloss die Hauptschule ab und absolvierte eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker. Danach soll er als Heizungsmonteur gearbeitet haben. Im Januar 2023 kehrte Mohammed M. von einem Urlaub aus Afghanistan zurück. Am Flughafen in München wurde er verhaftet und saß seitdem in Untersuchungshaft.

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