Archiv nach Schlagworten: Feindsender

Geheimsache Impfstoff-Sicherheit

Vom Feindsender:

PEI verweigert die Herausgabe wichtiger Daten an die Presse

Nebenwirkungen bei Kindern, Todesfälle, Herzprobleme: Das Paul-Ehrlich-Institut verheimlicht wichtige Sicherheitsdaten zu den COVID-19-Impfstoffen. Auch gegenüber der Presse verweigerte es nun erneut ihre Herausgabe. Das ist rechtswidrig. Was haben die Behörden zu verbergen?

Von Susan Bonath

Alle Behörden „sind verpflichtet, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen“. Verweigern dürfen sie das nur im Falle laufender dienst- oder strafrechtlicher Ermittlungen, bei drohender Gefährdung der Öffentlichkeit oder wenn eine Auskunft in Persönlichkeitsrechte einzelner Personen missachtet.

So steht es in allen Pressegesetzen der deutschen Bundesländer geschrieben. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ficht das nicht an. Obwohl die Sicherheitsdaten der COVID-19-Impfstoffe von gewaltigem öffentlichem Interesse sind, verweigert es ihre Herausgabe gegenüber der Presse vehement. Über den Grund des Gesetzesverstoßes lässt sich nur spekulieren – aber offensichtlich gibt es einen. 

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Satireabteilung der Bundesregierung

Aktuell scheint das Auswärtige Amt die Satireabteilung der Bundesregierung zu sein!

Die Witzbolde beschweren sich über Zensur und zensieren selbst unerwünschte Nachrichtendienste. Russia Today z.B wird durch Datenveränderung der DNS-Server aktiv zensiert. 

Dazu unser Strafgesetzbuch (StGB):

§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rechtswidrig ist die Datenveränderung, weil eine gültige Sendelizenz (aus Serbien) vorliegt.

Schweizer können Russia Today problemlos aufrufen!

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Menschen im Ahrtal warten noch immer auf Hilfe

Man muss Feindsender hören um zu wissen wie der deutsche Staat das Volk hängen läßt.

Nach der verheerenden Flut im vergangenen Jahr sind viele Häuser im Ahrtal bis heute unbewohnbar.

Häuser, Brücken sowie Autos und gar ganze Ortschaften – die Jahrhundertflut im Ahrtal mit 134 Toten vor fast einem Jahr hatte nahezu alles weggerissen, was ihr im Weg stand. Rund 9.000 Gebäude waren bei der Tragödie zerstört oder beschädigt worden. 17.000 Menschen verloren ihr Zuhause. Schnelle und unbürokratische Hilfen hatte die Bundesregierung den Geschädigten zu jener Zeit versprochen, einen Hilfsfonds von insgesamt 28 Milliarden Euro eingerichtet. Doch bis heute hapert es an der Auszahlung. Viele der Flutopfer stehen deshalb vor den Trümmern ihrer Existenz – in den Medien hört man darüber kaum was.

Es läuft schleppend mit der Auszahlung der versprochenen Hilfsgelder für die Flutgeschädigten im Ahrtal. Knapp ein Jahr nach der Jahrhundertflut klagen viele der Betroffenen darüber, die vermeintlich unkomplizierten sowie schnellen Hilfszahlungen aus dem Milliardenfonds der Bundesregierung nicht oder nur teilweise erhalten zu haben. „Wenn ich das unkompliziert und einfach verspreche, dann muss ich es auch unkompliziert und einfach machen. Aber das, was hier abgeht, das ist eine Farce, das ist eine Unverschämtheit“, ärgerte sich Flutopfer Alexandra Baltes im Mai in der ARD-Sendung Report Mainz. Weiterlesen »

Niederländische Journalisten wollen RT-Verbot vor Gericht anfechten

Information vom Feindsender
https://de.rt.com/europa/139222-keine-fans-von-rt-aber-niederlaendische-journalisten-wollen-rt-verbot-vor-gericht-anfechten/

„Keine Fans von RT, aber …“ – Niederländische Journalisten wollen RT-Verbot vor Gericht anfechten

24 Mai 2022 11:07 Uhr

Eine Koalition aus niederländischen Journalisten, Internetanbietern und zivilgesellschaftlichen Gruppen will gegen das EU-weite Verbot der Ausstrahlung von RT und Sputnik vorgehen. Die Gruppe will die Brüsseler Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.

Am Montag kündigte eine Koalition aus niederländischen Journalisten, Internetanbietern und zivil­gesellschaft­lichen Gruppen an, dass sie die Entscheidung der Europäischen Union, für die ganze EU die Medien RT und Sputnik zu verbieten, vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten will. Obwohl sie Inhalte der beiden Sender nicht ausdrücklich gutheißen, erklärte die Koalition, die übereilt eingeführte Zensur sei undemokratisch und werfe verfassungsrechtliche Fragen auf.

Der EU-Ministerrat hatte RT und Sputnik am 2. März mit Verweis auf den Ukraine-Konflikt ver­boten und erklärt, das Verbot werde so lange in Kraft bleiben, bis Russland seine „Des­infor­mations- und Informationsmanipulationsmaßnahmen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten“ einstelle.

Die Entscheidung der EU sei eine voreilige politische Entscheidung, die getroffen wurde, „ohne der in den Menschenrechtsverträgen verankerten Informationsfreiheit gerecht zu werden, die ein Fundament unserer Demokratie ist“, erklärte die Niederländische Vereinigung der Journalisten (NVJ) am Montag. Die NVJ hat sich mit dem Fonds für Pressefreiheit (Persvrijheidsfonds) und drei Internetanbietern zusammengeschlossen, um das Verbot vor dem EuGH in Luxemburg anzufechten, und wird den Antrag am Dienstag einreichen, so die Gruppe.

„Wir sind keine Fans von RT und Sputnik“, sagte Thomas Bruning von der NVJ gegenüber dem niederländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk NOS und bezeichnete die Sender als „Staatspropaganda“. Er fügte jedoch hinzu, dass das Verbot „jeden daran hindert, diese Informationen anzufordern, einschließlich der Wissenschaftler und Journalisten“. Und weiter sagte er: „Wir sind der Meinung, dass es nicht Sache der europäischen Regierungschefs ist zu bestimmen, was im Internet zu finden ist und was nicht.“

„Panische und übereilte Entscheidung“

Die Koalition wolle die „Legitimität und Verhältnismäßigkeit“ des Verbots ansprechen, und sehen, ob „undemokratische Zensurmaßnahmen“ gerechtfertigt seien, so die Kläger in einer Erklärung. „Die Tatsache, dass Internetanbieter aufgrund der Maßnahme den Zugang zu Informationen blockieren müssen, steht im Widerspruch zum Grundsatz der Netzneutralität“, sagte Anco Scholte ter Horst, Direktor des Internetanbieters Freedom Internet, in einer Erklärung zum Beitritt zur Klage. Weiter stellte er fest:

„In einem demokratischen Rechtsstaat ist ein freies und offenes Internet absolut notwendig.“

Scholte ter Horst bezeichnete das EU-Verbot in seiner Stellungnahme gegenüber NOS als eine „panische und übereilte Entscheidung“, die „nicht verhältnismäßig ist und die Tür für weitere derartige Blockaden öffnet“. Und er wies auch darauf hin, dass den Internetanbietern zuvor gesagt worden sei, dass sie aufgrund des Prinzips der Netzneutralität nicht in Inhalte eingreifen dürften.

Infolge des EU-Verbots sind die Sendungen von RT und Sputnik – und sogar deren Konten auf einigen Social-Media-Plattformen – im gesamten Territorium der EU nicht mehr zugänglich. Auch Australien, Kanada und das Vereinigte Königreich sind diesem Beispiel gefolgt. Die USA haben zwar sogar ein verfassungsmäßiges Verbot offener Zensur, aber die Google-Tochter YouTube, im Silicon Valley ansässig, hat dennoch ebenfalls die Konten von RT und Sputnik gesperrt oder gänzlich gelöscht.

Die stellvertretende Chefredakteurin von RT, Anna Belkina, verurteilte die Zensur und sagte, die Kritiker hätten „kein einziges Beispiel, kein einziges Körnchen eines Beweises dafür angeführt, dass das, was RT in diesen Tagen berichtet hat und weiterhin berichtet, nicht wahr ist“.

Als Vergeltung hat Russland die Websites mehrerer westlicher staatlicher Sender wie etwa der britischen BBC, der Deutschen Welle sowie der von den USA betriebenen Sender Radio Free Europe/Radio Liberty und deren ukrainischen Ableger Radio Svoboda blockiert. Anfang dieses Monats entzog Moskau auch der CBC die Visa und Berechtigungsnachweise und begründete dies mit der Entscheidung Kanadas vom März, die englischen und französischen Sendungen von RT zu verbieten.

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Modell: „Wirkungen möglicher Impfkampagnen im Herbst 2022“

Information vom Feindsender

Neue Modellierung veröffentlicht: „Wirkungen möglicher Impfkampagnen im Herbst 2022“

4 Mai 2022 17:40 Uhr

Theoretische Modellierungen möglicher „Corona-Szenarien“ gehörten in den zurückliegenden zwei Jahren zu den wesentlichen Argumentationspfeilern der verantwortlich handelnden Politiker. Nachweislich entsprachen viele Modelle rückblickend nicht der Realität. Auch für den kommenden Herbst wird schon wieder fleißig „modelliert“.

von Bernhard Loyen

Im Gegensatz zum Status quo am Beginn der Coronakrise im Jahr 2020 können verantwortliche Politiker mittlerweile auf reichhaltige Vergleichsmaßstäbe oder sogar erwiesenermaßen nachweisliche Fehleinschätzungen verpflichtender Maßnahmenverordnungen zurückgreifen, könnten diese für künftige Strategien und Entscheidungen einbeziehen und berücksichtigen. Es gilt als nachvollziehbar und erwiesen, dass sich Politiker zu Beginn der Krise Hilfe und Unterstützung im Bereich der theoretischen Wissenschaft in Form sogenannter Modellierungen für ein Szenario X suchten, parallel zur eher verwaltenden Arbeit der einschlägigen Ministerialbeamten und -angestellten.

Solche Kooperation wird sicherlich auch für den Herbst und Winter 2022 wieder zu erwarten sein. Es gilt jedoch erneut die Frage zu stellen, welche Absichten und Erwartungen hegen die regierenden Politiker hinsichtlich der künftigen Modellierungen? Was bestimmt die Motivation der Sachverständigen für derartige Modellierungen? Für die anvisierte Zielgruppe, den Durchschnittsbürger dieses Landes, sind die veröffentlichten Ergebnisse – trotz all seiner in zwei Jahren privat gesammelten „Expertise“ – schwer zu beurteilen, da nur Tendenzen kolportiert werden, in Bezug auf Argumente oder beabsichtigte Nützlichkeit.

Am 26. April 2022 veröffentlichte die Technische Universität Berlin – unvermutet in einem Blog mit der Überschrift „Verkehrsplanung“ – Folgendes über eine neue Modellierung: „Wirkungen möglicher Impfkampagnen im Herbst 2022 – Neuer MODUS-COVID Bericht.“ In der Einleitung heißt es zu Beginn: „In dem von Prof. Nagel geführten Projekt „MODUS-COVID“ haben wir dem BMBF wieder einen Bericht abgeliefert.“ BMBF ist das Kabinettskürzel für das „Bundesministerium für Bildung und Forschung“. Die Formulierung „wieder einen Bericht“ belegt, dass dieses Projekt „MODUS-COVID“ offenbar schon in den zurückliegenden Jahren solche Modellierungen abgeliefert hatte. Dazu hieß es auf der Seite des BMBF bereits im Oktober 2021: Weiterlesen »

Indien stoppt verpflichtende COVID-19-Impfung

Information vom Feindsender

Indien stoppt verpflichtende COVID-19-Impfung und kritisiert WHO-Methodik für Corona-Sterbezahlen

7 Mai 2022 10:09 Uhr

Der Oberste Gerichtshof von Indien stellt fest, dass kein Bürger gezwungen werden darf, sich impfen zu lassen. Die WHO benennt rund zehnmal so viele Verstorbene in Indien wie die offizielle indische Corona-Statistik. Eine Protestnote Indiens formuliert verschärfte Kritik an der Methodik der WHO.

Der Oberste Gerichtshof in Indien erklärte am 2. Mai in einer Grundsatzbewertung, dass keiner der aktuell 1,38 Milliarden indischen Bürger gezwungen werden könne, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Zudem wurde die Zentralregierung angewiesen, die „negativen Auswirkungen der Impfung zu veröffentlichen“, so zeigen Auszüge des Papiers.

Die jüngste Veröffentlichung der Weltgesundheitsorganisation WHO mit dem Titel: „Globale überzählige Todesfälle in Verbindung mit COVID-19, Januar 2020 – Dezember 2021“, veranlasste die Gesundheitsinitiative Azadi Ka Amrit Mahotsav der indischen Regierung, eine verschärfte Protestmitteilung zu den Indien betreffenden Zahlen zu veröffentlichen. Das indische Gesundheitsministerium bezeichnete in einer Mitteilung die WHO-Methodik für die veröffentlichten Schätzungen als „fragwürdig“.

Das höchste indische Gericht legte in seiner Entscheidung dar, dass „die derzeitige (indische) COVID-19-Impfpolitik nicht als offenkundig willkürlich und unvernünftig“ bezeichnet werden könne. Ein Richtergremium erklärte dennoch im Rahmen der Veröffentlichung, dass „die körperliche Autonomie und Integrität durch Artikel 21 der Verfassung geschützt sind.“ Daraus ergebe sich das Recht jedes indischen Bürgers, zukünftig eine Corona-Impfverpflichtung abzulehnen. Der Petent, Dr. Jacaob Puliyel, war Mitglied der Nationalen technischen Beratungsgruppe für Impfungen (National Technical Advisory Group on Immunization – NTAGI) und beriet die indische Regierung zum Thema Impfstoffe. Seine Forderungen in der eingereichten Petition bezogen sich auf die in vier Bundesstaaten (Delhi, Madhya Pradesh, Maharashtra und Tamil Nadu) auferlegten Impfpflicht- und Impfstoff-Verordnungen. Darin heißt es „im öffentlichen Interesse“ unter anderem: Weiterlesen »

Bundesinstitut entfernt Daten zu Corona-Impfschäden

Information vom Feindsender

Nach Indizien für hohe Untererfassung:
Bundesinstitut entfernt Daten zu Corona-Impfschäden

6 Mai 2022 18:18 Uhr

Nachdem eine Charité-Studie eine massive Untererfassung schwerer Impfkomplikationen aufgezeigt hatte, ließ das Paul-Ehrlich-Institut diese Fälle aus seinem Bericht verschwinden. Auch wichtige Angaben zu Kindern fehlen. Brisant: Babys können offenbar über Muttermilch und Plazenta geschädigt werden.

von Susan Bonath

Mehr als eine halbe Million Menschen könnten in Deutschland inzwischen von schwerwiegenden Nebenwirkungen einer Corona-Impfung betroffen sein. Das wären 16,5-mal mehr Fälle als vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet wurden. Dies besagt eine Charité-Studie, der zufolge jeder 125. untersuchte Geimpfte einen klinisch behandlungsbedürftigen, bleibenden, lebensbedrohlichen oder sogar tödlichen Schaden erlitt. 

Das PEI wäre verpflichtet, dem nachzugehen. Doch das tut es nicht. Stattdessen hat es konkrete Angaben zu schweren Nebenwirkungen nun ganz aus dem Bericht entfernt, oder versteckte sie im Fließtext hinter Promille-Angaben mit teils unklarem Bezug. Für Kinder veröffentlichte das Institut diesbezüglich fast keine Zahlen mehr – obwohl zuletzt vor allem sie geimpft worden waren. Doch eine besonders brisante Information findet sich in dem neuen Papier: Dutzende gestillte Säuglinge erlitten mutmaßliche Impfnebenwirkungen – möglicherweise erkrankten sie über die Muttermilch. Ein Neugeborenes starb, nachdem sich seine Mutter in der Schwangerschaft hatte impfen lassen.

Hohe Dunkelziffer Weiterlesen »

504.000 Fälle von mittleren und schweren Impfnebenwirkungen

Informationen vom Feindsender!

Charité Studie: Knapp ein Prozent mittlere bis schwere Impfnebenwirkungen bei Teilnehmern

Das Thema Impfnebenwirkungen bleibt weiterhin im Fokus der öffentlich-rechtlichen Medien. Ein aktueller Beitrag des „MDR“ berichtet über eine Charité-Impfstudie, die vom Ergebnis her den Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts in wesentlichen Punkten widerspricht.

Am 26. April erfolgte die Ausstrahlung eines MDR-Beitrags, der die Zuschauer erneut mit dem Thema Impfnebenwirkungen konfrontierte. Der Titel des Beitrags lautete: „Impfkomplikationen: Mehr schwere Nebenwirkungen als gedacht?“ In dem knapp zehnminütigen Beitrag werden zwei sehr drastische Beispiele von Ereignissen nach erfolgten Impfungen vorgestellt: das Schicksal eines jungen Mannes, und das eines 15-jährigen Mädchens. Beide Protagonisten des Beitrags waren vor den Impfungen kerngesunde Menschen.

Gegen Mitte des Beitrags wird das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erwähnt. Dieses Forschungsinstitut ist zuständig für die statistische Erfassung von mittleren bis schweren Impfnebenwirkungen, nach entsprechender Meldung von Betroffenen oder behandelnden Ärzten. Laut dem PEI seien bislang 0,02 Prozent der Corona-Geimpften in Deutschland von „schwere Nebenwirkungen“ betroffen gewesen, so berichtet der MDR-Beitrag. Diese Zahl entspricht jedoch nicht den Ergebnissen einer aktuellen Studie der Berliner Charité, dem sogenannten Sicherheitsprofil von COVID-19 Impfstoffen, kurz ImpfSurv. Diese Untersuchungen und Auswertungen begannen im April 2021.

Laut Aussagen des Projektleiters Prof. Dr. Harald Matthes in dem MDR-Beitrag zeigen sich bei den Ergebnissen deutlich alarmierende Zahlen. Mehr als 39.000 Bürger wurden während der Teilnahme an der Studie begleitet und „systematisch nach Nebenwirkungen befragt“, so Informationen des MDR. Matthes‘ Aussage in dem Beitrag lautete:

„Wir haben in unserer ImpfSurv-Studie gesehen, dass wir mittlere aber auch schwere Nebenwirkungen deutlicher, häufiger hatten, als sie eben in den Berichten des Paul-Ehrlich Instituts jeweils aufgeführt waren.“

Nach den finalen jüngsten Erkenntnissen der Charité-Studie, kann bei 0,8 Prozent der Teilnehmer von „mittleren, aber auch schwere Nebenwirkungen“ berichtet werden, gegenüber den 0,02 Prozent-Angaben des PEI. Die Studienergebnisse ergaben sich aus folgenden Untersuchungs-Modulen: Weiterlesen »