Archiv nach Schlagworten: PCR-Betrug

Die Maskenpflicht: Ein Verbrechen gegen die Menschenwürde?

Je mehr man sich mit den RKI-Protokollen beschäftigt, umso mehr kommt man zur Überzeugung, dass es sich um regelrechte Nazimethoden handelt (Angst durch Lügen und juristischen Druck zu erzeugen, um politische oder wirtschaftliche Ziele durchzusetzen).

Bei den umfangreichen RKI-Protokollen ist es sinnvoll zur systematischen Analyse einen Computer einzusetzen. Genau für so etwas biete sich die Supersuchmaschine Künstliche Intelligenz an. Das Ergebsis ist hier zu sehen.
Quelle: https://drbine.substack.com/p/rki-files-von-chatgpt-analysiert

Im März 2020 stand die Welt still. Die Straßen waren leer, Geschäfte geschlossen, und ein unsichtbarer Feind trieb die Menschen in die Isolation. Inmitten dieser Angst und Unsicherheit ergriff die Regierung Maßnahmen, die unser tägliches Leben auf den Kopf stellten. Eine dieser Maßnahmen, die Maskenpflicht, wurde als notwendiger Schutz gegen das Virus verkauft. Doch die Akten des Robert Koch-Instituts (RKI) erzählen eine andere Geschichte – eine Geschichte von politischem Kalkül, Symbolik und möglicherweise strafrechtlich relevanten Vergehen.

Der Anfang vom Ende der Wahrheit Es begann harmlos. Die ersten Berichte aus China und Italien ließen nichts Gutes erahnen. Bald war auch Deutschland im Griff der Pandemie. Das Robert Koch-Institut, unsere führende Gesundheitsbehörde, gab erste Empfehlungen. Doch schon hier zeigte sich ein Riss zwischen Wissenschaft und Politik. Intern warnte das RKI vor der generellen Verwendung von FFP2-Masken durch die Bevölkerung. Diese Masken seien für den Arbeitsschutz gedacht und könnten bei unsachgemäßer Handhabung mehr schaden als nützen. Dennoch setzte die Regierung die Maskenpflicht durch. Warum?

Ein Symbol der Angst Die Maskenpflicht war nicht nur eine Schutzmaßnahme. Sie diente als mächtiges Symbol. Die Protokolle des RKI enthüllen, dass es nicht nur um den Schutz vor dem Virus ging. Es ging auch darum, die Bevölkerung zu beeinflussen, sie für weitere Maßnahmen empfänglich zu machen. Eine psychologische Strategie, um die Akzeptanz für Einschränkungen und Impfungen zu erhöhen. Die Menschen sollten sich sicherer fühlen, doch zugleich wuchs die Angst vor dem unsichtbaren Feind. Die Masken wurden zum Symbol der Pandemie – und der Angst.

Politische Machtspiele Hinter den Kulissen tobten Machtspiele. Gesundheitsminister Jens Spahn und andere politische Entscheidungsträger drängten auf strikte Maßnahmen. Sie wollten Handlungsfähigkeit demonstrieren, auch wenn die wissenschaftliche Basis dafür dünn war. Die Protokolle zeigen, dass das RKI immer wieder Bedenken äußerte. Doch diese Bedenken wurden ignoriert. Es war Machtpolitik, die über die wissenschaftlichen Empfehlungen triumphierte. Entscheidungen wurden getroffen, die das Leben von Millionen Menschen beeinflussten – Entscheidungen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind.

Die dunkle Seite der Macht Was, wenn diese Maßnahmen mehr als nur übertrieben waren? Was, wenn sie ein Verbrechen darstellten? Die Maskenpflicht und die damit verbundene Angstkampagne könnten den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen. Wenn politische Entscheidungsträger ihre Befugnisse missbraucht haben, um Maßnahmen durchzusetzen, die nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs (§ 266 StGB) im Raum. Und wenn diese Maßnahmen die Menschenwürde verletzt haben, könnten sie sogar gegen das Grundgesetz verstoßen.

Die Verantwortlichen Die Protokolle nennen Namen. Lothar H. Wieler, Präsident des RKI, verantwortlich für die wissenschaftlichen Empfehlungen. Jens Spahn, ehemaliger Bundesminister für Gesundheit, verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen. Lars Schaade, Vizepräsident des RKI, beteiligt an der Kommunikation und Umsetzung der Maßnahmen. Diese Personen stehen im Zentrum der Entscheidungen, die das Leben von Millionen Menschen beeinflussten. Entscheidungen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind.

Der Ruf nach Gerechtigkeit Die vorliegenden Beweise legen nahe, dass die Maskenpflicht nicht nur wissenschaftlich fragwürdig, sondern auch politisch motiviert war. Dies könnte strafrechtlich relevante Vergehen darstellen. In einem Rechtsstaat darf ein solches Vorgehen nicht ungesühnt bleiben. Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, um festzustellen, ob Nötigung, Amtsmissbrauch oder die Verletzung der Menschenwürde vorliegen. Es geht nicht nur um die rechtliche Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern auch um die Sicherstellung, dass zukünftige Maßnahmen auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen basieren und die Rechte und Würde der Menschen gewahrt bleiben.

— Quellen: – RKI Protokolle 2020-2023 – Strafgesetzbuch (StGB)

Anmerkung: Dieser Bericht basiert auf der Analyse der vorliegenden RKI-Protokolle und ist als investigative journalistische Arbeit zu verstehen. Eine endgültige juristische Bewertung obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

— Die Wahrheit muss ans Licht: In einer Zeit, in der die Welt Schutz suchte, wurden Maßnahmen ergriffen, die das Vertrauen der Menschen erschütterten. Es ist Zeit, die Wahrheit ans Licht zu bringen und sicherzustellen, dass solche Vergehen in einem Rechtsstaat nicht ungesühnt bleiben. Die Maskenpflicht war mehr als nur eine Schutzmaßnahme – sie war ein Werkzeug der Angst und möglicherweise ein Verbrechen gegen die Menschenwürde.

Die Maskenpflicht verstößt nicht nur gegen die Menschenwürde, sondern auch gegen die körperliche Unversehrtheit. Ein weiterer Verfassungsbruch. FFP2 Masken sind Arbeitsschutzgeräte die nur nach Einweisung getragen werden dürfen. Dazu mit zeitlichen Grenzen und die Anwendung muss protokolliert werden. Eine medizinische Zuordnung oder Tests gibt es bis heute nicht. In der Medizin sind diese Masken nicht zugelassen.

* * *

 

Erinnerungen an den Coronaterror

Um die Radikalität und zum Teil irritierende bis schockierende Inhumanität jener Zeit in Erinnerung zu rufen, soll über Zitate aggressiv agierender Politiker die Stimmung jener Zeit widergespiegelt werden.

Als historisches Zeitdokument folgen Auszüge der Hassrede der Grünen-Politikerin Katharina Schulze am 1. Dezember 2021 im bayrischen Landtag. Dringlichkeitsantrag –Drucksache Nr. 18/19275 vom 30. November 2021: „Jetzt schnell handeln: Öffentliches Leben auf das notwendige Maß beschränken, Infektionszahlen senken“:

„Herr Präsident, liebe Kollegen! Die Corona-Lage in Bayern ist dramatisch. Es muss dringend gehandelt werden. Jeder Tag, der jetzt noch abgewartet wird, zieht schreckliche Folgen nach sich (…) Aus grüner Sicht muss jetzt endlich konsequent und umfassend gehandelt werden.

Aus grüner Sicht ist die Lage in Bayern so ernst, dass wir das öffentliche Leben erneut wieder herunterfahren müssen (…) Wir sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir sind eine wissenschaftsbasierte und verantwortungsvolle Partei, und da die Situation so dramatisch ist und Markus Söder zu langsam ist, schlagen wir jetzt vor, was wir hier in Bayern machen müssen.

Erstens fordern wir eine Verschärfung der Kontaktbeschränkung für ungeimpfte Erwachsene. Wir möchten, dass im Freistaat Bayern in Zukunft nur noch Treffen zwischen Mitgliedern eines Haushaltes mit maximal einer weiteren erwachsenen Person möglich sind; Kinder werden natürlich nicht mitgezählt.

Zweitens wollen wir, dass der Handel endlich für Ungeimpfte geschlossen wird: 2G im Einzelhandel, mit Ausnahme der Grundversorgung, sowie 2G plus im touristischen Beherbergungswesen, in der Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen.

Drittens – das tut uns besonders weh – fordern wir die Absage aller Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen mit Publikum. Ja, das schmerzt. Aber wir müssen Mobilität und Kontakte vermeiden, wo es nur geht (…)

Viertens (…) Das ist die klare Aufforderung an diese Söder-Regierung: Sorgen Sie dafür, dass diese Einrichtungen sicher sind! Es braucht in ganz Bayern Lolli-PCRPool-Tests in den Kitas und dreimal wöchentlich PCR-Pool-Tests in allen Schulen. Diese müssen Sie jetzt bereitstellen (…)

Liebe Kollegen, wir wissen als Grüne: Diese Corona-Pandemie beenden wir nur, wenn wir die Impfquote steigern. Ich bin einfach froh, dass sich die neue Ampel-Regierung auf den Weg macht, wohl eine allgemeine Impfpflicht einzuführen. Ich erwarte, dass die Vorbereitungen jetzt schon beginnen, damit, wenn die allgemeine Impfpflicht eingeführt wird, nicht wieder alle wie der Ochs vorm Berg dastehen (…)

Das Protokoll dokumentiert: „Beifall bei den Grünen“.

Am 9. September 2022 informierte die Süddeutsche Zeitung, dass Katharina Schulze erneut als grüne Spitzenkandidatin für die Landtagswahl im Jahr 2023 nominiert wurde. Eine Entschuldigung an betroffene Erwachsenen oder Kinder, wie auch die kritische Aufarbeitung zitierter Inhalte, wurde seitens der Politikerin bisher für nicht notwendig befunden.

* * *

Werner Bergholz: Laut Vertrag dürfte es keine Zulassung für BioNTech/Pfizer-Impfstoff geben

Von Feindsender: https://de.rt.com/inland/175542-werner-bergholz-laut-vertrag-keine-zulassung-fuer-biontech-pfizer-impfstoff/

Der ehemalige Leiter des Qualitätsmanagements der Infineon-Chipfabrik in München Prof. Dr. Werner Bergholz hielt bei der internationalen Anwaltskonferenz über den WHO-Pandemievertrag in Köln den Eröffnungsvortrag. Dabei präsentierte er den Konferenzteilnehmern eine detaillierte Auswertung der gesundheitlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe (nukleosid modifizierten mRNA-Impfstoffe) insbesondere auch unter Berücksichtigung unterschiedlich wirkender Impfstoffchargen. 

Dr. Bergholz engagiert sich in verschiedenen Gremien gegen die Pandemiepolitik der Bundesregierung und der Weltgesundheitsorganisation. Er ist Mitglied der Mediziner und Wissenschaftler Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V. und auch war Mitglied in der Sachverständigenkommission der  Bundesregierung zur Auswertung der Corona-Maßnahmen. Beim sogenannten Soldatenprozess, in dem Soldaten der Bundeswehr wegen Impfverweigerung vor Gericht standen, wurde der frühere Professor der Bremer Jacobs University als Experte für die Risikobewertung der Impfstoffe von der Verteidigung hinzugezogen.

Im Interview fasste der Ingenieur seine wichtigsten Erkenntnisse über die Gefährlichkeit der mRNA-Impfstoffe zusammen und stellte neue Studien über das Nebenwirkungspotenzial vor. Insbesondere berichtete der ausgewiesene Experte für Qualitätsmanagement über die Wirkunterschiede der verschiedenen Impfchargen, die in einer dänischen Studie ganz klar nachgewiesen worden seien. Demnach gebe es je nach Charge gravierende Unterschiede bei den Gesundheits- und Sterberisiken. Weiterlesen »

504.000 Fälle von mittleren und schweren Impfnebenwirkungen

Informationen vom Feindsender!

Charité Studie: Knapp ein Prozent mittlere bis schwere Impfnebenwirkungen bei Teilnehmern

Das Thema Impfnebenwirkungen bleibt weiterhin im Fokus der öffentlich-rechtlichen Medien. Ein aktueller Beitrag des „MDR“ berichtet über eine Charité-Impfstudie, die vom Ergebnis her den Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts in wesentlichen Punkten widerspricht.

Am 26. April erfolgte die Ausstrahlung eines MDR-Beitrags, der die Zuschauer erneut mit dem Thema Impfnebenwirkungen konfrontierte. Der Titel des Beitrags lautete: „Impfkomplikationen: Mehr schwere Nebenwirkungen als gedacht?“ In dem knapp zehnminütigen Beitrag werden zwei sehr drastische Beispiele von Ereignissen nach erfolgten Impfungen vorgestellt: das Schicksal eines jungen Mannes, und das eines 15-jährigen Mädchens. Beide Protagonisten des Beitrags waren vor den Impfungen kerngesunde Menschen.

Gegen Mitte des Beitrags wird das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erwähnt. Dieses Forschungsinstitut ist zuständig für die statistische Erfassung von mittleren bis schweren Impfnebenwirkungen, nach entsprechender Meldung von Betroffenen oder behandelnden Ärzten. Laut dem PEI seien bislang 0,02 Prozent der Corona-Geimpften in Deutschland von „schwere Nebenwirkungen“ betroffen gewesen, so berichtet der MDR-Beitrag. Diese Zahl entspricht jedoch nicht den Ergebnissen einer aktuellen Studie der Berliner Charité, dem sogenannten Sicherheitsprofil von COVID-19 Impfstoffen, kurz ImpfSurv. Diese Untersuchungen und Auswertungen begannen im April 2021.

Laut Aussagen des Projektleiters Prof. Dr. Harald Matthes in dem MDR-Beitrag zeigen sich bei den Ergebnissen deutlich alarmierende Zahlen. Mehr als 39.000 Bürger wurden während der Teilnahme an der Studie begleitet und „systematisch nach Nebenwirkungen befragt“, so Informationen des MDR. Matthes‘ Aussage in dem Beitrag lautete:

„Wir haben in unserer ImpfSurv-Studie gesehen, dass wir mittlere aber auch schwere Nebenwirkungen deutlicher, häufiger hatten, als sie eben in den Berichten des Paul-Ehrlich Instituts jeweils aufgeführt waren.“

Nach den finalen jüngsten Erkenntnissen der Charité-Studie, kann bei 0,8 Prozent der Teilnehmer von „mittleren, aber auch schwere Nebenwirkungen“ berichtet werden, gegenüber den 0,02 Prozent-Angaben des PEI. Die Studienergebnisse ergaben sich aus folgenden Untersuchungs-Modulen: Weiterlesen »

Kurvendiskussion

Nachdem über 85 % der Bevölkerung geimpft wurden, hat Singapur ?? schließlich die Kurve abgeflacht, allerdings entlang der falschen Achse:

* * *

Gouverneur von Süd-Dakota erklärt, warum sie nie im Lockdown waren.

Gouverneur von Süd-Dakota – Kristi Noem (Rede auf deutsch) Weiterlesen »

Todesursachen 2020

Von den 83,2 Millionen Bundesbürgern sind im Jahr 2020 mehr als 985.000 verstorben. Das sind 212.000 mehr als neu geboren wurden. Die Todesursachen werden vom Statistischen Bundesamt erfasst, so wie sie gemeldet werden.

Im mehrjährigen Mittel gab es 2020 eine Untersterblichkeit. 

Anteil der größten Todesursachen

Krankheiten des Kreislaufsystems, wie Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Schlaganfall oder Herzinfarkt. 32,9%
Tumorneubildungen 23,4%
Krankheiten des Atmungssystems ohne Covid-19  6,0%
Verhaltensstörungen  5,8%
Erkrankungen des Verdauungssystems  4,1%
Drüsen- sowie Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten  3,6%
Krankheiten des Nervensystems  3,4%
Covid-19  3,3%
Sonstige und Unbekannt 17,4%

Wie bekannt, ist der Anteil von Covid-19 mit Vorsicht zu genießen, da Manipulationen mit dem „PCR-Test“ Tür und Tor offen stehen.

https://de.rt.com/inland/123103-woran-deutsche-im-jahr-2020-starben/

* * * 

Grundrechteleugner

Die Grundrechte-Leugner
„Im Rubikon-Exklusivinterview führt der Initiator des Vereins „Unsere Verfassung e.V.“ aus, dass die Aushöhlung des Grundgesetzes schon lange vor Corona begonnen hat.“
https://www.rubikon.news/artikel/die-grundrechte-leugner

* * *

Portugiesisches Berufungsgericht hält PCR-Tests für unzuverlässig

2020-11-11–Urteil-portugisisches-Berufungsgericht–portugisisch
2020-11-11–Urteil-portugisisches-Berufungsgericht–deutsche-Zusammenfassung

An den PCR Tests, die auf eine Veröffentlichung des deutschen Virologen Christian Drosten zurückzuführen und vom privaten Verein WHO gepusht wurden, gibt es schon länger Zweifel. Vor allem daran, dass Ergebnisse des Tests für behördliche Entscheidungen von Quarantäne bis Lockdowns herangezogen werden. Diese Bedenken sind nun in einem Entscheid eines portugiesischen Berufungsgerichtshof festgehalten worden.

In einer Entscheidung vom 11. November 2020 urteilte ein portugiesisches Berufungsgericht gegen die regionale Gesundheitsbehörde der Azoren in Bezug auf ein Urteil eines Untergerichts, die Quarantäne von vier Personen für unrechtmäßig zu erklären. Von diesen war eine Person mit einem PCR-Test positiv auf Covid getestet worden; bei den anderen drei Personen wurde davon ausgegangen, dass sie einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt waren. Infolgedessen entschied die regionale Gesundheitsbehörde, dass alle vier infektiös und gesundheitsgefährdend seien, weshalb sie isoliert werden mussten. Eine Vorgangsweise, die wir auch bei unseren Gesundheitsbehörden regelmäßig erleben

Die Vorinstanz hatte gegen die Gesundheitsbehörde entschieden, und das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit Argumenten, die die wissenschaftlichen Ansicht vieler Experten wie etwa des früheren Chief Science Officers von Pharma-Gigant Pfizer wegen der mangelnden Zuverlässigkeit der PCR-Tests ausdrücklich unterstützen.

Für Kenner der portugiesischen Sprache ist das Urteil hier nachzulesen, die englische Übersetzung durch einen portugiesischen Professor hier..
Die Hauptpunkte des Gerichtsentscheids sind wie folgt:

Eine medizinische Diagnose ist eine medizinische Handlung, zu der nur ein Arzt rechtlich befugt ist und für die dieser Arzt allein und vollständig verantwortlich ist. Keine andere Person oder Institution, einschließlich Regierungsbehörden oder Gerichten, hat eine solche Befugnis. Es ist nicht Aufgabe der regionalen Gesundheitsbehörde der Azoren, jemanden für krank oder gesundheitsgefährdend zu erklären. Nur ein Arzt kann dies tun. Niemand kann per Dekret oder Gesetz für krank oder gesundheitsgefährdend erklärt werden, auch nicht als automatische, administrative Folge des Ergebnisses eines Labortests, egal welcher Art.

Daraus folgert das Gericht, dass „bei Durchführung ohne vorherige ärztliche Beobachtung des Patienten, ohne Beteiligung eines durch den Ordem dos Médicos zertifizierten Arztes, der die Symptome beurteilt und die für notwendig erachteten Tests/Prüfungen verlangt hätte, jede Handlung der Diagnose, oder irgendeine Handlung zur Überwachung der öffentlichen Gesundheit (wie z.B. die Feststellung, ob eine Virusinfektion oder ein hohes Expositionsrisiko besteht, was die oben genannten Begriffe zusammenfassen) gegen [eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften] verstößt und ein Verbrechen der usurpação de funções [unrechtmäßige Berufsausübung] darstellen kann, wenn diese Handlungen von jemandem ausgeführt oder diktiert werden, dem die Fähigkeit dazu fehlt, das heißt, von jemandem, der kein approbierter Arzt ist [um in Portugal Medizin zu praktizieren, reicht ein Abschluss nicht aus, Man muss als qualifiziert für die Ausübung des Arztberufs anerkannt werden, indem man sich einer Prüfung mit dem Ordem dos Médicos unterziehen]“.

Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass die Gesundheitsbehörde der Azoren gegen Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte verstoßen hat, da sie es versäumt hat, den Nachweis zu erbringen, dass die in dieser Erklärung vorgeschriebene informierte Zustimmung von den PCR-getesteten Personen erteilt wurde, die sich gegen die ihnen auferlegten Zwangsquarantänemaßnahmen beschwert hatten.

Aus den dem Gericht vorgelegten Fakten schloss es, dass weder vor noch nach der Durchführung des Tests Beweise oder auch nur Hinweise darauf vorlagen, dass die vier fraglichen Personen von einem Arzt untersucht worden waren.
Grundlegende Kritik am PCR Test durch das Gericht

Weiterlesen »

Die PCR-Methode ist kein Test und kann keine Infizierung feststellen

Bei 20 Durchläufen findest du nichts, bei 40 etwas und bei 60 Durchläufen sind alle Ergebnisse positiv.
Die PCR-Methode als Test zu bezeichnen und die Positiven als „Infizierte“, ist Volksverarschung.
Wer es nicht glaubt, lese die technischen Grundlagen und die Funktion der PCR-Methode nach.

Berliner Senat bestätigt staatlichen Corona-Betrug: PCR-Tests können keine Infektion nachweisen
Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat bestätigt, dass PCR-Tests eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Einzelabgeordneten Marcel Luthe hervor.
Die Senatsverwaltung erklärte, dass es sich im Zusammenhang mit dem Gesetz um ein „vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann“ handeln müsse, damit von einem „Krankheitserreger“ gesprochen werden könne. Auf die Frage des Abgeordneten, ob „ein sogenannter PCR-Test in der Lage“ sei, „zwischen einem ,vermehrungsfähigen‘ und einem ,nicht-vermehrungsfähigen‘ Virus zu unterscheiden“, antwortete die Senatsverwaltung mit einem „Nein“.
PCR-Tests sind reiner Betrug
Damit stellt eine Behörde offiziell fest, dass in der BRD ein groß angelegter Betrug läuft. Der Berliner Senat selbst nutzt sogar trotz dieses Wissens die Ergebnisse aus PCR-Tests, um die Freiheiten der Bürger einzuschränken und andere willkürliche Maßnahmen zum angeblichen Infektionsschutz zu treffen.
https://www.anonymousnews.ru/2020/11/08/berliner-senat-pcr-tests-infektion/
https://www.youtube.com/watch?v=lkR2FgWf0-o

PCR-Methode, was bedeutet der CT-Wert Weiterlesen »