Aussage von Raumlufttechniker Peter Diener

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Aussage von Raumlufttechniker Peter Diener

Ich verfolge die Thematik der Maskenpflicht nun seit längerem. Zu meinem Background: Ich komme aus der Reinraumtechnik und arbeite mit Kunden aus der Mikroelektronik, aber gelegentlich auch Pharmabranche. Das Thema Infektionsschutz sowie Vermeidung von Partikeln und Aerosolen gehört zu dabei zu wichtigen Teilbereichen. Mit diesem Background ist es mir möglich, die Situation aus technischer Sicht zu beleuchten.
Zunächst zum Thema Normung. Vorschriften und Normen zu dem Thema gibt es durchaus. Eine Atemmaske (Beim Thema Viren und Stoffmasken lasse ich das Wort -Schutz- mal vorsichtshalber weg) ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Anwendung von PSA zum Atemschutz unterliegt der Richtlinie DGUV 112-190, die in der EU verbindlich umgesetzt werden muss.
Darunter fällt im weiteren Sinne jede Art von Gerät / Einrichtung, durch die man seine Atemluft zu Schutzzwecken führt. Nichts anderes ist die sogenannte Alltagsmaske, auch wenn die Wirksamkeit umstritten ist.
Die DGUV 112-190 regelt je nach Art der Maske die maximale Tragezeit, die mindestens erforderlichen Erholungszeiten und die maximalen Schichten je Tag und Woche. Weiter ist es gefordert, dass ein Supervisor (Befähigte fachkundige Person) die korrekte Verwendung der PSA regelmäßig schult und deren Anwendung überwacht. Dazu ist ein Befähigungsnachweis gefordert. Jeder Anwender muss mindestens jährlich geschult werden und einen schriftlichen Unterweisungsnachweis erhalten. Jede Einrichtung, die das regelmäßige Tragen von Masken anordnet, muss demnach für deren gesundheitlich unbedenkliche Anwendung sorgen und darüber schriftlich Nachweis führen.
Das sehe ich in Schulen aktuell nicht.

Für bestimmte Masken (alles über FFP sowie schweren Atemschutz) ist eine gesundheitliche Vorsorgeuntersuchung (G26) gefordert. Den Anwendern von FFP muss sie auf freiwilliger Basis angeboten werden. Wird die Untersuchung mit negativem Ergebnis abgeschlossen, darf das Tragen der Maske nicht angeordnet werden. Nicht der Anwender ist zum Nachweis verpflichtet, sondern der Arbeitgeber / Sachaufwandsträger muss dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Dieser hat auch die Dokumentationspflicht.
Nicht zuletzt ist vom Arbeitgeber / Sachaufwandträger die erforderliche PSA zur Ausübung der Aufgabe in erforderlicher Menge beizustellen.
Was ich jedoch in Schulen sehe: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bringen die Masken selbst mit, dokumentieren nicht deren Einsatzdauer, Pausenzeiten und Schulungsmaßnahmen. Selbstgebastelte Stoffmasken, aber auch gekaufte Stoffmasken sind nicht nach der erforderlichen EN 149 zertifiziert, also weder auf Filterwirkung noch gesundheitliche Auswirkungen geprüft worden. Stoff z.B. sondert eine enorme Anzahl Feinstaubpartikel ab, die zum Teil lungengängig sind. Es wäre die Aufgabe des Supervisors dies zu unterbinden und nur geprüfte und sichere Produkte zum Einsatz kommen zu lassen. Er muss die Anwendungsszenarien überwachen und dokumentieren. Zur Bestimmung von Deratingfaktoren müssen Raumtemperaturen und Schwere der Arbeiten dokumentiert werden. Alles andere ist hochgradig verantwortungslos.
Schaut euch das an zum Thema Tragezeitbegrenzung, insbesondere auch das Derating bei erhöhter Belastung und Temperaturen:
https://www.draeger.com/Library/Content/tragezeitenbegrenzung.pdf

Bei SARS-CoV-2 ist festgelegt worden, dass die Erreger unter dem Bio Safety Levl 3 (BSL3) zu handhaben sind. Wenn man davon ausgeht, dass im Klassenraum eine Gefährdung vorliegt, was den Einsatz von PSA begründet, müssten auch die restlichen Vorgaben von BSL3 umgesetzt werden. Nachdem dies nicht erfolgt, kann man davon ausgehen, dass die Maskenpflicht im Allgemeinen weitgehend unwirksam auf das Infektionsgeschehen sein wird.
Liegt jedoch eine Beurteilung vor, die den Klassenraum zu einem gefährdeten Ort deklariert, so ist die Schutzmaske eine PSA in einem Gefahrenbereich. Minderjährige dürfen sich in Gefahrenbereichen jedoch nur zu Lehrzwecken und nur kurzzeitig mit Atemschutzmaske aufhalten, dies regelt die DGUV:
https://www.dguv.de/fb-psa/sachgebiete/sachgebiet-atemschutz/faq-zum-sachgebiet/index.jsp

Schaut auch mal auf meinen Videobeitrag, ich untersuche den Partikelausstoß von Stoff, aus dem eine Behelfsmaske sein könnte und vergleiche das mit einer richtigen Maske. https://www.facebook.com/peter.diener.l/posts/1488791104638743

Alles in Allem sagt die aktuelle Normung, dass ein Regelunterricht unter diesen Bedingungen nicht möglich ist, denn sie steht in ständigem Widerspruch zu dem Geforderten.
Ich finde es nicht in Ordnung und auch grob fahrlässig, dass einschlägige Normen und Vorschriften einfach per Anordnung ignoriert werden.
Wenn jemand Regelunterricht möchte, dann geht das nach meiner Auffassung der Normungslage nur auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung, die die Unbedenklichkeit des Klassenzimmers bescheinigt. Diese wird wohl aktuell niemand unterschreiben. Und dann nur auf Basis freiwilliger Anwendung von PSA. Jugendliche dazu zu zwingen, einen Gefahrenbereich zu betreten, mit einer Gefahr, auf die er nicht geschult wurde, unter Einsatz einer PSA, die er auf Grund seines Alters gar nicht dauerhaft anwenden darf, ist meiner Meinung nach grob fahrlässig. Dies zu begründen mit „Die Eltern brauchen aber ihre Ruhe zu Hause zum Arbeiten“ macht mich fassungslos.

Wer mit seiner Schule auf Konfrontationskurs gehen will, stellt am besten folgende Fragen:

  • Wer ist bei Ihnen die befähigte Person für Atemschutz gemäß DGUV 112-190?
  • Wann hatte diese Person ihren letzten Befähigungsnachweis? Den möchte ich gerne als Kopie.
  • Wer ist der zuständige Betriebsarzt?
  • Ich hätte gerne eine Kopie ihrer Gefährdungsbeurteilung für das Betreten eines Gebäudes mit biologischer Gefährdung.
  • Ich hätte gerne die Konformitätserklärung aller bei ihnen im Hause eingesetzten Persönlichen Schutzausrüstungen gemäß DGUV 112-190.
  • Warum wurde mein Kind nicht unterwiesen? / Ich hätte gerne den Unterweisungsnachweis meines Kindes.
  • Wer trägt die Verantwortung für den Einsatz von Atemschutz an Minderjährigen in Gefahrenbereichen?
  • Stellen Sie mir dafür bitte eine schriftliche Bescheinigung aus.
  • Welche Versicherung haftet für Spätfolgen durch die ggf. unsachgemäße Anwendung von PSA?
  • Welches Konzept haben sie zum Raumtemperaturmonitoring zur Berechnung der Deratings für die Tragezeiten?
  • Ihren Stundenplan hätte ich gerne schriftlich zur unabhängigen Überprüfung der Tragepausenzeiten nach DGUV durch einen zertifizierten Sachverständigen.
  • Welchen Arbeitsschweregrad nach DGUV 112-190 setzen Sie für den Sportunterricht an? Wenn A4, dann hätte ich gerne Einsicht in die zugehörige Sonderplanung des PSA Einsatzes.
  • Wie erheben Sie den Arbeitsschweregrad in den übrigen Fächern?

Diese Normen gibt es nicht zum Spaß, dauerhafter Atemwiderstand von filternden Atemschutzprodukten ist gesundheitlich bedenklich. Das kann man nicht einfach so anordnen und jegliche anerkannte und einschlägige Normung ignorieren.

ZITAT ENDE

https://www.facebook.com/peter.diener.1/posts/1488791104638743

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