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Lügnerin Baerbock!

2021 vor der Bundestagswahl

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Destruktive Lethargie der Deutschen

Vor Jahren gab es einen starken Schneefall. Bei den kleinsten Steigungen war kein Vorwärtskommen. Überall Stau und komplette Blockaden. Ich musste die letzten Schleichwege benutzen. Am letzten ging dann nix mehr. Ich bin nach vorne gelaufen und habe gesehen, dass ein riesiger Baum umgestürzt auf der Straße lag. Alle saßen sie in ihren Autos und warteten auf die Feuerwehr. Ich habe 20 oder 30 Autos abgeklappert und die Leute aufgefordert, gemeinsam den Baum von der Straße zu ziehen. Mit einigem Überreden hat das auch funktioniert, mit der Menge der Leute den umgestürzten Baum so weit zur Seite zu ziehen, das eine Spur frei war.

An dem Tag habe ich für 35 km 9 Stunden gebraucht.

Stau auf der Autobahn! Schwachköpfe haben die zwei Baustellenspuren mit Betonplanken getrennt. Auf einer Spur ist ein Unfall passiert. Kurz nach uns wurde die Spur einen halben Kilometer hinter uns gesperrt (konnten wir im Tal sehen). Die andere Spur lief, aber wir konnten wegen der Betonplanken nicht wechseln. Hinter mir standen noch drei Autos. Ich habe die angesprochen und vorgeschlagen, rückwärts zur Sperre zu fahren um auf die laufende Spur zu kommen. Die sind zum Teil ausgerastet von wegen Vorschriften. Als ich bat, etwas zur Seite zu fahren, damit ich zurückfahren kann, sind die völlig ausgerastet und haben mir die Bussgeldhölle an den Hals gewünscht. „Keinen Zentimeter werde ich mich bewegen“ meinte einer. Zwei  Stunden haben wir gestanden!

Da habe ich erneut erkannt, nicht unsere Regierung ist krank, sondern ihre Wähler.

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Neuer fadenscheiniger Haftbefehl für Michael Ballweg

Information vom Feindsender:

Erneut entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, Michael Ballwegs Untersuchungshaft aufrechtzuerhalten. Der entsprechende Gerichtsbeschluss wurde seinem Verteidigungsteam am Montag zugestellt. Dies teilte der Sprecher des Teams, Dr. Alexander Christ, am 14. November mit.
Der Stuttgarter Unternehmer und Gründer der Querdenkerbewegung befindet sich seit dem 29. Juni dieses Jahres in der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung war er Ende Juni wegen angeblicher Zweckentfremdung von Geldgeschenken und angeblicher Fluchtgefahr festgenommen worden.
Mittlerweile wurde schon das dritte Gesuch auf Haftentlassung seitens der Gerichte abgelehnt, obwohl das Verteidigerteam seit Monaten alle Vorwürfe entkräften konnte. Mit dem am Montag zugestellten Beschluss hat das OLG Stuttgart zeitgleich einen neuen Haftbefehl erlassen. Demnach habe sich nun ein dringender Tatverdacht für einen versuchten Betrug ergeben.
Laut Pressemitteilung der Anwälte von Ballweg, habe das Gericht sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch nach Befragung der Zeugen, die die Geldgeschenke überwiesen hatten, keinen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe. Damit würde das Gericht selbst bestätigen, dass durch Ballweg kein Schenker zu Schaden kam.
Gegenüber dem SWR habe eine Sprecherin des Oberlandesgerichts am Montag erklärt, dass der Strafsenat des OLG den Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand im dringenden Verdacht des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche sehe. Der neu ausgestellte Haftbefehl wegen versuchtem Betrug ersetze den bisherigen Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft habe laut SWR nicht sagen können, wie lange die Ermittlungen noch andauern werden.
Im Interview mit dem Journalisten Alexander Wallasch bewertete der Sprecher des Verteidigungsteams den neuen Haftbefehl. Mit der Ausstellung des neuen Haftbefehls werde deutlich, dass die drei Richter den Tatverdacht wegen vollendeten Betruges, mit der die Untersuchungshaft überhaupt erst begründet worden war, nach der Zeugenbefragung der Schenker nicht mehr aufrechterhalten könnten.
Für das Verteidigerteam sei deshalb völlig klar, so RA Christ:
„Es konnte ihm nicht nachgewiesen werden – nach wie vor nicht nach diesen ganzen Wochen und Monaten –, dass auch nur irgendjemand von ihm geschädigt worden ist. Dafür in Haft zu sitzen, weiter in Haft zu sitzen, ist skandalös.“
Die Schenker, die Ballweg Geld überwiesen hatten, sollten sich als Zeugen, in vom Gericht zugesandten Fragebögen, zu den Zwecken der Schenkungen äußern. Laut Kenntnissen der Verteidiger habe dabei keiner der Schenker, eine missbräuchliche Verwendung der Schenkung festgestellt: „Von einem Missbrauch der Schenkung sprach nach unseren Erkenntnissen niemand,“ so der Anwalt.
Bei den Befragungen habe sich herausgestellt, dass nur rund acht Prozent der Schenkungen zweckgebunden geschenkt worden waren – also zum Beispiel mit dem Hinweis, dass das Geld für die Durchführung von „Querdenker“-Demos gedacht sei, wofür das Geld nachweislich auch ausgegeben wurde. Doppelt so viele der Befragten hätten im Fragebogen angegeben, „Ballweg könne mit den Schenkungen machen, was er wolle“, teilte Christ mit.
Damit hätte Ballweg das Geld – das er belegbar zur Organisation der „Querdenker“-Demos verwendet habe – ohnehin verwenden können, wofür er wollte.
Die Begründung des erneuten Haftbefehls bezeichnete Christ als „absolut zynisch“. Seiner Meinung nach handele es sich um eine zynische Begründung von Richtern, die das klare Ziel verfolgen, Ballweg auf jeden Fall in Haft zu lassen.

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Zensur und Unterdrückung der Covid-19-Irrlehre: Taktik und Gegentaktik

Zensur und Unterdrückung der Covid-19-Irrlehre: Taktik und Gegentaktik

PDF

Deutsche Übersetzung:
https://link.springer.com/article/10.1007/s11024-022-09479-4

Veröffentlicht: 01. November 2022
Yaffa Shir-Raz1,2, Ety Elisha3, Brian Martin4, Natti Ronel5, Josh Guetzkow6

Zusammenfassung

Einleitung

Zensur der COVID-19-Irrlehre

Zensur, der Backfire-Effekt und öffentliche Empörung

Methode

Teilnehmer

Forschungsinstrument und Verfahren

Ergebnisse

Unterdrückung abweichender Meinungen: Zensur- und Unterdrückungstaktiken

Ausschluss

Verleumdung

Rekrutierung von „Dritten“, die bei der Diskreditierung helfen

Online-Zensur

Zensur und Unterdrückung durch das medizinische und akademische Establishment

Amtliche Ermittlungen

Zurückziehen von wissenschaftlichen Arbeiten

Gegenreaktion: Sich wehren

Erste Reaktionen: Schock und Überraschung

Entschlossen zu kämpfen

Aufdeckung der Zensur

Nutzung alternativer Kanäle

Soziale Unterstützungsnetzwerke schaffen

Entwicklung alternativer medizinischer und gesundheitlicher Informationssysteme

Diskussion

Referenzen

Finanzierung

Angaben zu den Autoren

Autoren und Zugehörigkeiten

Korrespondierender Autor

Ethische Erklärungen

Konkurrierende Interessen

Zusätzliche Informationen

Anmerkung des Herausgebers

Rechte und Genehmigungen

Nachdrucke und Genehmigungen

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The Telegraph fasst zusammen

Die Entwicklung der russischen Militäroperation in der Ukraine lässt sich anhand der Schlagzeilen in der britischen Zeitung The Telegraph gut verfolgen:

24.02.2022
Wladimir Putin hat gerade den Fehler gemacht, der seine blutige Herrschaft beendet
(Vladimir Putin may just have made the error that ends his bloody rule)
https://www.telegraph.co.uk/opinion/2022/02/24/vladimir-putin-may-just-have-made-error-ends-bloody-rule/

03.04.2022
Der Westen besiegt Russland mit seinen eigenen Waffen
(The West is beating Russia at its own game)
https://www.telegraph.co.uk/news/2022/04/03/west-beating-russia-game/

21.04.2022
Putins Krieg war ein Fiasko. Es wird noch schlimmer werden
(Putin’s war has been a fiasco. It’s about to get worse)
https://www.telegraph.co.uk/news/2022/04/21/putins-war-has-fiasco-get-worse/

05.05.2022
Gedemütigtes Russland steht vor einer epochemachenden Niederlage
(Humiliated Russia faces an epoch-defining defeat)
https://www.telegraph.co.uk/news/2022/05/05/humiliated-russia-faces-epoch-defining-defeat/

12.05.2022
Der totale Sieg über Putin ist nicht billig zu haben
(Total victory over Putin cannot be bought cheap)
https://www.telegraph.co.uk/news/2022/05/12/total-victory-putin-cannot-bought-cheap/

26.05.2022
Putin könnte vor einem schockierenden Triumph stehen
Putin could be about to pull off a shock triumph
https://www.telegraph.co.uk/news/2022/05/26/putin-could-pull-shock-triumph/

 

Gefunden beim Russischen Funker

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Niederländische Journalisten wollen RT-Verbot vor Gericht anfechten

Information vom Feindsender
https://de.rt.com/europa/139222-keine-fans-von-rt-aber-niederlaendische-journalisten-wollen-rt-verbot-vor-gericht-anfechten/

„Keine Fans von RT, aber …“ – Niederländische Journalisten wollen RT-Verbot vor Gericht anfechten

24 Mai 2022 11:07 Uhr

Eine Koalition aus niederländischen Journalisten, Internetanbietern und zivilgesellschaftlichen Gruppen will gegen das EU-weite Verbot der Ausstrahlung von RT und Sputnik vorgehen. Die Gruppe will die Brüsseler Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.

Am Montag kündigte eine Koalition aus niederländischen Journalisten, Internetanbietern und zivil­gesellschaft­lichen Gruppen an, dass sie die Entscheidung der Europäischen Union, für die ganze EU die Medien RT und Sputnik zu verbieten, vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten will. Obwohl sie Inhalte der beiden Sender nicht ausdrücklich gutheißen, erklärte die Koalition, die übereilt eingeführte Zensur sei undemokratisch und werfe verfassungsrechtliche Fragen auf.

Der EU-Ministerrat hatte RT und Sputnik am 2. März mit Verweis auf den Ukraine-Konflikt ver­boten und erklärt, das Verbot werde so lange in Kraft bleiben, bis Russland seine „Des­infor­mations- und Informationsmanipulationsmaßnahmen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten“ einstelle.

Die Entscheidung der EU sei eine voreilige politische Entscheidung, die getroffen wurde, „ohne der in den Menschenrechtsverträgen verankerten Informationsfreiheit gerecht zu werden, die ein Fundament unserer Demokratie ist“, erklärte die Niederländische Vereinigung der Journalisten (NVJ) am Montag. Die NVJ hat sich mit dem Fonds für Pressefreiheit (Persvrijheidsfonds) und drei Internetanbietern zusammengeschlossen, um das Verbot vor dem EuGH in Luxemburg anzufechten, und wird den Antrag am Dienstag einreichen, so die Gruppe.

„Wir sind keine Fans von RT und Sputnik“, sagte Thomas Bruning von der NVJ gegenüber dem niederländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk NOS und bezeichnete die Sender als „Staatspropaganda“. Er fügte jedoch hinzu, dass das Verbot „jeden daran hindert, diese Informationen anzufordern, einschließlich der Wissenschaftler und Journalisten“. Und weiter sagte er: „Wir sind der Meinung, dass es nicht Sache der europäischen Regierungschefs ist zu bestimmen, was im Internet zu finden ist und was nicht.“

„Panische und übereilte Entscheidung“

Die Koalition wolle die „Legitimität und Verhältnismäßigkeit“ des Verbots ansprechen, und sehen, ob „undemokratische Zensurmaßnahmen“ gerechtfertigt seien, so die Kläger in einer Erklärung. „Die Tatsache, dass Internetanbieter aufgrund der Maßnahme den Zugang zu Informationen blockieren müssen, steht im Widerspruch zum Grundsatz der Netzneutralität“, sagte Anco Scholte ter Horst, Direktor des Internetanbieters Freedom Internet, in einer Erklärung zum Beitritt zur Klage. Weiter stellte er fest:

„In einem demokratischen Rechtsstaat ist ein freies und offenes Internet absolut notwendig.“

Scholte ter Horst bezeichnete das EU-Verbot in seiner Stellungnahme gegenüber NOS als eine „panische und übereilte Entscheidung“, die „nicht verhältnismäßig ist und die Tür für weitere derartige Blockaden öffnet“. Und er wies auch darauf hin, dass den Internetanbietern zuvor gesagt worden sei, dass sie aufgrund des Prinzips der Netzneutralität nicht in Inhalte eingreifen dürften.

Infolge des EU-Verbots sind die Sendungen von RT und Sputnik – und sogar deren Konten auf einigen Social-Media-Plattformen – im gesamten Territorium der EU nicht mehr zugänglich. Auch Australien, Kanada und das Vereinigte Königreich sind diesem Beispiel gefolgt. Die USA haben zwar sogar ein verfassungsmäßiges Verbot offener Zensur, aber die Google-Tochter YouTube, im Silicon Valley ansässig, hat dennoch ebenfalls die Konten von RT und Sputnik gesperrt oder gänzlich gelöscht.

Die stellvertretende Chefredakteurin von RT, Anna Belkina, verurteilte die Zensur und sagte, die Kritiker hätten „kein einziges Beispiel, kein einziges Körnchen eines Beweises dafür angeführt, dass das, was RT in diesen Tagen berichtet hat und weiterhin berichtet, nicht wahr ist“.

Als Vergeltung hat Russland die Websites mehrerer westlicher staatlicher Sender wie etwa der britischen BBC, der Deutschen Welle sowie der von den USA betriebenen Sender Radio Free Europe/Radio Liberty und deren ukrainischen Ableger Radio Svoboda blockiert. Anfang dieses Monats entzog Moskau auch der CBC die Visa und Berechtigungsnachweise und begründete dies mit der Entscheidung Kanadas vom März, die englischen und französischen Sendungen von RT zu verbieten.

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Modell: „Wirkungen möglicher Impfkampagnen im Herbst 2022“

Information vom Feindsender

Neue Modellierung veröffentlicht: „Wirkungen möglicher Impfkampagnen im Herbst 2022“

4 Mai 2022 17:40 Uhr

Theoretische Modellierungen möglicher „Corona-Szenarien“ gehörten in den zurückliegenden zwei Jahren zu den wesentlichen Argumentationspfeilern der verantwortlich handelnden Politiker. Nachweislich entsprachen viele Modelle rückblickend nicht der Realität. Auch für den kommenden Herbst wird schon wieder fleißig „modelliert“.

von Bernhard Loyen

Im Gegensatz zum Status quo am Beginn der Coronakrise im Jahr 2020 können verantwortliche Politiker mittlerweile auf reichhaltige Vergleichsmaßstäbe oder sogar erwiesenermaßen nachweisliche Fehleinschätzungen verpflichtender Maßnahmenverordnungen zurückgreifen, könnten diese für künftige Strategien und Entscheidungen einbeziehen und berücksichtigen. Es gilt als nachvollziehbar und erwiesen, dass sich Politiker zu Beginn der Krise Hilfe und Unterstützung im Bereich der theoretischen Wissenschaft in Form sogenannter Modellierungen für ein Szenario X suchten, parallel zur eher verwaltenden Arbeit der einschlägigen Ministerialbeamten und -angestellten.

Solche Kooperation wird sicherlich auch für den Herbst und Winter 2022 wieder zu erwarten sein. Es gilt jedoch erneut die Frage zu stellen, welche Absichten und Erwartungen hegen die regierenden Politiker hinsichtlich der künftigen Modellierungen? Was bestimmt die Motivation der Sachverständigen für derartige Modellierungen? Für die anvisierte Zielgruppe, den Durchschnittsbürger dieses Landes, sind die veröffentlichten Ergebnisse – trotz all seiner in zwei Jahren privat gesammelten „Expertise“ – schwer zu beurteilen, da nur Tendenzen kolportiert werden, in Bezug auf Argumente oder beabsichtigte Nützlichkeit.

Am 26. April 2022 veröffentlichte die Technische Universität Berlin – unvermutet in einem Blog mit der Überschrift „Verkehrsplanung“ – Folgendes über eine neue Modellierung: „Wirkungen möglicher Impfkampagnen im Herbst 2022 – Neuer MODUS-COVID Bericht.“ In der Einleitung heißt es zu Beginn: „In dem von Prof. Nagel geführten Projekt „MODUS-COVID“ haben wir dem BMBF wieder einen Bericht abgeliefert.“ BMBF ist das Kabinettskürzel für das „Bundesministerium für Bildung und Forschung“. Die Formulierung „wieder einen Bericht“ belegt, dass dieses Projekt „MODUS-COVID“ offenbar schon in den zurückliegenden Jahren solche Modellierungen abgeliefert hatte. Dazu hieß es auf der Seite des BMBF bereits im Oktober 2021: Weiterlesen »

RKI streicht negative Impfeffektivität aus dem Wochenbericht!

Nachdem in den letzten Wochen die Impfeffektivität rapide abnahm & in der letzten Woche bei den Kindern als auch bei den Erwachsenen sogar eine NEGATIVE Impfeffektivität berechnet wurde, verzichtet das RKI ab heute komplett auf die Veröffentlichung der Berechnungen!

Das RKI erklärt dazu auf Seite 24 des aktuellen Wochenberichts, dass es zukünftig auf die Veröffentlichung im gewohnten Format verzichten wird (und separate Auswertungen veröffentlichen würde, „die eine detailliertere Betrachtung einzelner Aspekte“ erlauben soll).

 

Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) – 05.05.2022 – Seite 24

  2.2. Wirksamkeit der COVID-19-Impfung
Ab dem heutigen Donnerstag sind im COVID-19-Wochenbericht des RKI keine regelmäßigen Informationen zur Wirksamkeit der COVID-19-Imfpung mehr vorgesehen. Ebenso werden die zugrundeliegenden Tabellen unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_
Coronavirus/Daten/Impfeffektivitaet.html
diese Woche nicht aktualisiert. Stattdessen ist vorgesehen, dass das RKI in regelmäßigen Abständen separate Auswertungen zum Themenkomplex COVID-19-Impfung/Impfeffektivität veröffentlicht, die eine detailliertere Betrachtung einzelner Aspekte erlaubenals im Rahmen des Wochenberichts möglich.

 

Was für eine Lügenbande!

 

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Indien stoppt verpflichtende COVID-19-Impfung

Information vom Feindsender

Indien stoppt verpflichtende COVID-19-Impfung und kritisiert WHO-Methodik für Corona-Sterbezahlen

7 Mai 2022 10:09 Uhr

Der Oberste Gerichtshof von Indien stellt fest, dass kein Bürger gezwungen werden darf, sich impfen zu lassen. Die WHO benennt rund zehnmal so viele Verstorbene in Indien wie die offizielle indische Corona-Statistik. Eine Protestnote Indiens formuliert verschärfte Kritik an der Methodik der WHO.

Der Oberste Gerichtshof in Indien erklärte am 2. Mai in einer Grundsatzbewertung, dass keiner der aktuell 1,38 Milliarden indischen Bürger gezwungen werden könne, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Zudem wurde die Zentralregierung angewiesen, die „negativen Auswirkungen der Impfung zu veröffentlichen“, so zeigen Auszüge des Papiers.

Die jüngste Veröffentlichung der Weltgesundheitsorganisation WHO mit dem Titel: „Globale überzählige Todesfälle in Verbindung mit COVID-19, Januar 2020 – Dezember 2021“, veranlasste die Gesundheitsinitiative Azadi Ka Amrit Mahotsav der indischen Regierung, eine verschärfte Protestmitteilung zu den Indien betreffenden Zahlen zu veröffentlichen. Das indische Gesundheitsministerium bezeichnete in einer Mitteilung die WHO-Methodik für die veröffentlichten Schätzungen als „fragwürdig“.

Das höchste indische Gericht legte in seiner Entscheidung dar, dass „die derzeitige (indische) COVID-19-Impfpolitik nicht als offenkundig willkürlich und unvernünftig“ bezeichnet werden könne. Ein Richtergremium erklärte dennoch im Rahmen der Veröffentlichung, dass „die körperliche Autonomie und Integrität durch Artikel 21 der Verfassung geschützt sind.“ Daraus ergebe sich das Recht jedes indischen Bürgers, zukünftig eine Corona-Impfverpflichtung abzulehnen. Der Petent, Dr. Jacaob Puliyel, war Mitglied der Nationalen technischen Beratungsgruppe für Impfungen (National Technical Advisory Group on Immunization – NTAGI) und beriet die indische Regierung zum Thema Impfstoffe. Seine Forderungen in der eingereichten Petition bezogen sich auf die in vier Bundesstaaten (Delhi, Madhya Pradesh, Maharashtra und Tamil Nadu) auferlegten Impfpflicht- und Impfstoff-Verordnungen. Darin heißt es „im öffentlichen Interesse“ unter anderem: Weiterlesen »

Bundesinstitut entfernt Daten zu Corona-Impfschäden

Information vom Feindsender

Nach Indizien für hohe Untererfassung:
Bundesinstitut entfernt Daten zu Corona-Impfschäden

6 Mai 2022 18:18 Uhr

Nachdem eine Charité-Studie eine massive Untererfassung schwerer Impfkomplikationen aufgezeigt hatte, ließ das Paul-Ehrlich-Institut diese Fälle aus seinem Bericht verschwinden. Auch wichtige Angaben zu Kindern fehlen. Brisant: Babys können offenbar über Muttermilch und Plazenta geschädigt werden.

von Susan Bonath

Mehr als eine halbe Million Menschen könnten in Deutschland inzwischen von schwerwiegenden Nebenwirkungen einer Corona-Impfung betroffen sein. Das wären 16,5-mal mehr Fälle als vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet wurden. Dies besagt eine Charité-Studie, der zufolge jeder 125. untersuchte Geimpfte einen klinisch behandlungsbedürftigen, bleibenden, lebensbedrohlichen oder sogar tödlichen Schaden erlitt. 

Das PEI wäre verpflichtet, dem nachzugehen. Doch das tut es nicht. Stattdessen hat es konkrete Angaben zu schweren Nebenwirkungen nun ganz aus dem Bericht entfernt, oder versteckte sie im Fließtext hinter Promille-Angaben mit teils unklarem Bezug. Für Kinder veröffentlichte das Institut diesbezüglich fast keine Zahlen mehr – obwohl zuletzt vor allem sie geimpft worden waren. Doch eine besonders brisante Information findet sich in dem neuen Papier: Dutzende gestillte Säuglinge erlitten mutmaßliche Impfnebenwirkungen – möglicherweise erkrankten sie über die Muttermilch. Ein Neugeborenes starb, nachdem sich seine Mutter in der Schwangerschaft hatte impfen lassen.

Hohe Dunkelziffer Weiterlesen »

Sonderbehandlung im Recht

https://www.communitas-bonorum.de/post/corona-impfstoffe-gesetzeslose-unter-uns

Mit der Verordnung Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) wird eine Teil der Arzneimittelgesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt hat.

Folgende Gesetze und Verordnungen wurden nach §3 Abs. 1 der MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:

  • § 8 Absatz 3, die §§ 10, 11, 11a und 21 Absatz 1, § 21a Absatz 1 und 9, § 32 Absatz 1, die §§ 43, 47 und 72 Absatz 1 und 4, § 72a Absatz 1, § 72b Absatz 1 und 2, § 72c Absatz 1, die §§ 73a, 78 und 94 des Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie § 4a Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) gelten nicht für das Bundesministerium, die von ihm beauftragten Stellen und für Personen, von denen das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle die Arzneimittel beschafft, wenn das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle nach § 2 Absatz 1 Arzneimittel oder Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffe beschafft und in den Verkehr bringt.

Arzneimittelgesetz (AMG)

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Die Pfostenschildkröte

Eine Pfostenschildkröte ist eine Schildkröte die oben auf einem Pfosten sitzt.

Du weißt, sie ist nicht alleine dort hinauf gekommen. Sie gehört dort nicht hin. Sie weiß nicht, was sie machen soll, während sie dort oben ist. Sie wurde höher hinaufbefördert als es ihre Fähigkeiten zulassen. Und du wunderst dich, wer sie dorthin gesetzt hat.

Bei dieser Beschreibung fällt mir als Erstes Annalena Baerbock ein. Aber auf eine Menge deutscher Politiker passt diese Beschreibung ebenfalls.

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Impfarkt

Quelle: https://dasgelbeforum.net/index.php?id=596008

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Schlagstocksaskia

Die Grünen zeigen ihr wahres Gesicht. Ihrer Meinung nach soll die Polizei im Zweifelsfall auf Menschen einprügeln!

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Nazimethoden in der modernen Medizin

Rundschreiben der österreichischen Ärztekammer (PDF)

Betrifft: Beratung von Patientinnen/Patienten iZshg mit der COVID-19-Schutzimpfung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Österreichische Ärztekammer darf aus gegebenem Anlass auf Folgendes hinweisen:

Ärztinnen und Ärzte sind auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Rahmen der Einhaltung ihrer Berufspflichten ua verpflichtet, jeden von ihnen in ärztliche Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen. Darüber hinaus ist nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung das Wohl der Kranken und der Schutz der Gesunden zu wahren.

Ärztinnen/Ärzte haben sich zudem jeder Information zu enthalten, wenn diese wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen widerspricht, oder nicht den Tatsachen entspricht.

Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass es derzeit aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums grundsätzlich keinen Grund gibt. Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen COVID-19 abzuraten.

Einzig medizinische und wissenschaftlich belegte Gründe, wie bspw eine Allergie gegen den Impfstoff, können gegen eine COVID-19-Schutzimpfung sprechen, wobei auch hier auf die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums hinzuweisen ist und eine Nutzen-Risiko-Abwägung zu erfolgen hat.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass eine allfällige Verletzung einer Berufspflicht in diesem Zusammenhang durch die Disziplinarorgane der österreichischen Ärztekammer geprüft wird und bei Feststellung einer solchen dies entsprechend sanktioniert wird.

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Die schlimmsten Bilder der Pandemie

Gestern Nachmittag in Köln. Bundesliga Spiel gegen Borussia Mönchengladbach. Das Stadion ausverkauft mit 50.000 Zuschauern. Es gilt Maskenpflicht! Wer hier eine Maske sieht, darf sie behalten.

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