Gericht stuft Messerstich als fahrlässige Tötung ein

Ein jugendlicher Flüchtling ist wegen der Tötung einer Asylhelferin in Schweden in die Psychiatrie eingewiesen worden. Der Jugendliche war des Mordes angeklagt, doch fand ihn das Gericht in Göteborg am Montag nur der fahrlässigen Tötung schuldig. Eine vom Gericht angeordnete psychiatrische Untersuchung war zu dem Schluss gekommen, dass der äthiopische Asylbewerber geistig labil war und daher womöglich nicht realisierte, dass der Messerstich tödlich sein könnte.

http://www.welt.de/politik/ausland/article157558439/Gericht-stuft-Messerstich-als-fahrlaessige-Toetung-ein.html

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