Vergessen Sie den Begriff Rechtsextremismus. Der gehört überhaupt nicht ins Verfassungsrecht, kein Verfassungsbegriff. Es ist ein Begriff aus der Politologie und die Politologen wissen selber nicht, was sie damit meinen. Im Verfassungsrecht zählt nur ein ganz anderer Begriff und das ist eben die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Und die freiheitliche demokratische Grundordnung, die ist sehr sehr eng ausgelegt. Man müsste die Menschenwürde als solche angreifen, das heißt die AfD müsste als erstes sagen, wenn wir mal regieren, wird kein Mensch mehr sicher davor sein, zu jeder Tag und Nachtzeit in ein Konzentrationslager oder in eine Folterkammer verschleppt zu werden. Jedem kann das dann passieren.
Frage: Sagt sie das wirklich?
Zweitens, das Demokratieprinzip als solches. Das heißt, die AfD müsste sagen, wenn wir mal an der Macht sind, dann werden wir als erstes die Wahlen abschaffen. Es wird nie wieder eine Wahl stattfinden. Wir führen ein Führerprinzip ein. Es braucht nie wieder eine Wahl.
Frage: Sagt sie das wirklich?
Als Zeitungsleser habe ich manchmal den Eindruck, die AfD ist die einzige Partei, die Wahlen nicht fürchtet. Ja, die also wahrscheinlich keine Wahlen Abschaffen will.
Und drittens das Rechtsstaatsgebot als solches. Das heißt, sie müsste sagen, wenn wir mal dran sind, dann wird kein Bürger mehr die Möglichkeit haben, obrigheitliche Entscheidung irgendwie von Gerichten entscheiden zu lassen. Gerichte werden abgeschafft. Unser unserer Wille gilt unmittelbar.
Frage wiederum: Sagt sie das wirklich und werden sie das nachweisen können?
Hier wäre ich skeptisch. Es stimmt nicht, wenn Ihnen Frau Kollegin Gro hier z.B. erzählt hat, dass wenn eine Oppositionspartei sagt, die Regierung spinnt, ja, wir glauben, die Regierung hat sie nicht alle, dass das angeblich den Verdacht der Verfassungswidrigkeit irgendwie begründet, weil die Regierung delegitimiert wäre und darüber wird dann auch das Demokratieprint in Frage gestellt. Meine Damen und Herren, das ist Unsinn, das stimmt nicht.
Und es stimmt noch viel weniger, wenn Herr Kollege Schwarz ihnen hier erzählt hat, dass wenn Herr Brandner sagt, dass er entgegen der Meinung des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor der Auffassung ist, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Vizepräsidenten nicht der Weisheit letzter Schluss war, dass das irgendwie den Verdacht der Verfassungswidrigkeit begründet, weil er den Rechtsstaat delegitimiert habe.
Also, ich frage mich, ob Herr Schwarz ein solchen Unsinn auch seinen Studenten in Würzburg erzählt oder nur ihnen hier, um sich irgendwie beliebt zu machen. Ich will ein Zitat noch sagen. Die 5 Minuten sind schon seit mehreren Minuten um. Okay, das Zitat muss ich noch sagen. Es ist eins der berühmtesten juristischen Zitate überhaupt.
Steht in Doktorarbeit. Es ist von Herbert Wener, führende Person der SPD. Und es heißt, wir lassen uns doch von acht Arschlöchern in Karlsruhe nicht unsere Ostpolitik kaputt machen. Niemand kam damals auf die Idee, die SPD zu verbieten.
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