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Sonderbefehl für die deutsche Bevölkerung der Stadt Salzbrunn

 

Sonderbefehl

für die deutsche Bevölkerung der Stadt Salzbrunn einschließlich Ortsteil Sandberg.

Laut Befehl der Polnischen Regierung wird befohlen:

  1. Am 14. Juli 1945 ab 6 bis 9 Uhr wird eine Umsiedlung der deutschen Bevölkerung stattfinden.
  2. Die deutsche Bevölkerung wird in das Gebiet westlich des Flusses Neisse umgesiedelt.
  3. Jeder Deutsche darf höchstens 20 kg Reisegepäck mitnehmen.
  4. Kein Transport (Wagen, Ochsen, Pferde, Kühe usw.) wird erlaubt.
  5. Das ganze lebendige und tote Inventar in unbeschädigten Zustande bleibt als Eigentum der Polnischen Regierung.
  6. Die Umsiedlungsfrist läuft am 14. Juli 10 Uhr ab.
  7. Nichtausführung des Befehls wird mit schärfsten Strafen verfolgt, einschließlich Waffengebrauch.
  8. Auch mit Waffengebrauch wird verhindert Sabotage u. Plünderung.
  9. Sammelplatz an der Straße Bhf. Bad Salzbrunn-Adelsbacher Weg in einer Marschkolonne 20 Meter vor der Ortschaft Adelsbach.
  10. Diejenigen Deutschen, die im Besitz von Nichtevakuierungsbescheinigungen sind, dürfen die Wohnung mit ihren Angehörigen in der Zeit von 5 bis 14 Uhr nicht verlassen.
  11. Alle Wohnungen in der Stadt müssen offen bleiben, die Wohnungs und Hausschlüssel müssen nach außen gesteckt werden.

Bad Salzbrunn, 14. Juli 1945, 6 Uhr

Abschnittkommandant
(-) Zinkowski, Oberleutnannt

 

Dieser Sonderbefehl betraf nicht nur den Ort Bad Salzbrunn; er wurde in zigtausenden deutschen Orten erlassen, mit stillschweigender Duldung der westlichen Alliierten.

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Das Geiseldrama von Gladbeck – SEK-Beamter packt aus: Silke Bischoff könnte noch leben

Vollzitat des Artikels von News Top-Aktuell vom 17.1.2014
https://newstopaktuell.wordpress.com/category/das-geiseldrama-von-gladbeck-sek-beamter-packt-aus-silke-bischoff-konnte-noch-leben/

Ein Bankraub mit anschließender Geiselnahme verändert ein ganzes Land. Im Jahre 1988 hielt das Geiseldrama von Gladbeck ganz Deutschland in Atem.

Der Ex-Elitepolizist Rainer Kesting redete erstmals über den Einsatz seines Lebens: das Gladbecker Geiseldrama im August 1988.

Er rechnet schonungslos ab – mit der Polizeiführung und mit sich selbst.

Frage: Sie waren als erster Anführer des Dortmunder Spezialeinsatzkommandos (SEK) vor Ort. Waren Sie hilflos?

Kesting: Nein. Die Polizei war nicht hilflos. Auch damals waren die Spezialeinheiten der Polizei sehr gut ausgerüstet und ausgebildet. Zum Zeitpunkt von Gladbeck hatten die meisten SEK-Beamten bereits jahrelange Erfahrungen in der Terrorismusbekämpfung gesammelt. Die SEKs der Länder haben bundesweit sämtliche Terroristen – bis auf die in Bad Kleinen – festgenommen, ohne jemanden dabei überhaupt zu verletzen. Durch Anwendung von Technik, Planung und Taktik und durch hervorragende Ausbildung, Können und Selbstbewusstsein. Weiterlesen »

Die „Vertreibung“ von 16 Millionen Deutschen

 
Veröffentlicht am 04.03.2015 Der 4. März ist der Tag der Selbstbestimmung. Am 4. März 1919 versammelten sich die Sudetendeutschen, um […]

https://youtu.be/8y96vynlPWY

Veröffentlicht am 04.03.2015

Der 4. März ist der Tag der Selbstbestimmung. Am 4. März 1919 versammelten sich die Sudetendeutschen, um für ihr von den Alliierten zugesichertes Selbstbestimmungsrecht zu demonstrieren. Die Tschechen ließen ihre Armee in die Menge der Demonstranten feuern und so endete der Tag in einem Massaker. Die Täter wurden nicht bestraft, das Verbrechen nicht gerügt – und obendrein vertuscht. So lernten wir die wahre Natur der westlichen Demokratien kennen.
Der goldene Streifen der Deutschlandfahne wurde durch einen schwarzen ersetzt, um zu symbolisieren, dass der Freiheitskampf nach wie vor nicht abgeschlossen war. Weiterlesen »

Tagesbefehl Nr. 47

Der höhere Polizei- und SS-Führer
Der Befehlshaber der Ordnungspolizei

Dresden, den 22.3.45

Tagesbefehl Nr. 47

1. Luftangriff auf Dresden.
Um den wilden Gerüchten entgegentreten zu können, folgt nachstehender kurzer Auszug der Schlussaufstellung des Polizeipräsidenten von Dresden über die vier Angriffe am 13., 14., 15.2.1945 auf Dresden.

1. Angriff am 13.2.45 v. 22.09 – 22.35 etwa 3000 Spreng- u. 400 000 Stabbrandbomben
2. Angriff am 14.2.45 v. 01.22 – 01.54 etwa 4500 Spreng- u. 170 000 Stabbrandbomben
3. Angriff am 14.2.45 v. 12.15 – 12.25 etwa 1500 Spreng- u. 50 000 Stabbrandbomben
4. Angriff am 15.2.45 v. 12.10 – 12.50 etwa 900 Spreng- u. 50 000 Stabbrandbomben

Total vernichtet bzw. schwer beschädigt wurden 13 441 Wohngebäude, das sind 36% aller Wohngebäude in Dresden.

Weiter wurden total vernichtet bzw. so schwer beschädigt, daß sie nicht mehr benutzt werden können: Weiterlesen »

Gericht stuft Messerstich als fahrlässige Tötung ein

Ein jugendlicher Flüchtling ist wegen der Tötung einer Asylhelferin in Schweden in die Psychiatrie eingewiesen worden. Der Jugendliche war des Mordes angeklagt, doch fand ihn das Gericht in Göteborg am Montag nur der fahrlässigen Tötung schuldig. Eine vom Gericht angeordnete psychiatrische Untersuchung war zu dem Schluss gekommen, dass der äthiopische Asylbewerber geistig labil war und daher womöglich nicht realisierte, dass der Messerstich tödlich sein könnte.

http://www.welt.de/politik/ausland/article157558439/Gericht-stuft-Messerstich-als-fahrlaessige-Toetung-ein.html

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Türke schlägt Polizisten fast tot – kein Haftgrund

Mehrfach soll ein wegen schwerer Gewalttaten polizeibekannter türkischer Mitbürger einem Kieler Polizisten ins Gesicht geschlagen haben. Der Polizist hat seither ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Frakturen der Nasen- und Augenhöhle. Aus Sicht des Staatsanwalts ist das inzwischen völlig normal in Deutschland. Haftgründe liegen deshalb noch lange nicht vor.

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/tuerke-schlaegt-polizisten-fast-tot-kein-haftgrund.html

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Mordaufruf-auf-Facebook

mordrufe-gegen-christen-und-juden

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