Information vom Feindsender:
Erneut entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, Michael Ballwegs Untersuchungshaft aufrechtzuerhalten. Der entsprechende Gerichtsbeschluss wurde seinem Verteidigungsteam am Montag zugestellt. Dies teilte der Sprecher des Teams, Dr. Alexander Christ, am 14. November mit.
Der Stuttgarter Unternehmer und Gründer der Querdenkerbewegung befindet sich seit dem 29. Juni dieses Jahres in der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung war er Ende Juni wegen angeblicher Zweckentfremdung von Geldgeschenken und angeblicher Fluchtgefahr festgenommen worden.
Mittlerweile wurde schon das dritte Gesuch auf Haftentlassung seitens der Gerichte abgelehnt, obwohl das Verteidigerteam seit Monaten alle Vorwürfe entkräften konnte. Mit dem am Montag zugestellten Beschluss hat das OLG Stuttgart zeitgleich einen neuen Haftbefehl erlassen. Demnach habe sich nun ein dringender Tatverdacht für einen versuchten Betrug ergeben.
Laut Pressemitteilung der Anwälte von Ballweg, habe das Gericht sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch nach Befragung der Zeugen, die die Geldgeschenke überwiesen hatten, keinen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe. Damit würde das Gericht selbst bestätigen, dass durch Ballweg kein Schenker zu Schaden kam.
Gegenüber dem SWR habe eine Sprecherin des Oberlandesgerichts am Montag erklärt, dass der Strafsenat des OLG den Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand im dringenden Verdacht des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche sehe. Der neu ausgestellte Haftbefehl wegen versuchtem Betrug ersetze den bisherigen Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft habe laut SWR nicht sagen können, wie lange die Ermittlungen noch andauern werden.
Im Interview mit dem Journalisten Alexander Wallasch bewertete der Sprecher des Verteidigungsteams den neuen Haftbefehl. Mit der Ausstellung des neuen Haftbefehls werde deutlich, dass die drei Richter den Tatverdacht wegen vollendeten Betruges, mit der die Untersuchungshaft überhaupt erst begründet worden war, nach der Zeugenbefragung der Schenker nicht mehr aufrechterhalten könnten.
Für das Verteidigerteam sei deshalb völlig klar, so RA Christ:
„Es konnte ihm nicht nachgewiesen werden – nach wie vor nicht nach diesen ganzen Wochen und Monaten –, dass auch nur irgendjemand von ihm geschädigt worden ist. Dafür in Haft zu sitzen, weiter in Haft zu sitzen, ist skandalös.“
Die Schenker, die Ballweg Geld überwiesen hatten, sollten sich als Zeugen, in vom Gericht zugesandten Fragebögen, zu den Zwecken der Schenkungen äußern. Laut Kenntnissen der Verteidiger habe dabei keiner der Schenker, eine missbräuchliche Verwendung der Schenkung festgestellt: „Von einem Missbrauch der Schenkung sprach nach unseren Erkenntnissen niemand,“ so der Anwalt.
Bei den Befragungen habe sich herausgestellt, dass nur rund acht Prozent der Schenkungen zweckgebunden geschenkt worden waren – also zum Beispiel mit dem Hinweis, dass das Geld für die Durchführung von „Querdenker“-Demos gedacht sei, wofür das Geld nachweislich auch ausgegeben wurde. Doppelt so viele der Befragten hätten im Fragebogen angegeben, „Ballweg könne mit den Schenkungen machen, was er wolle“, teilte Christ mit.
Damit hätte Ballweg das Geld – das er belegbar zur Organisation der „Querdenker“-Demos verwendet habe – ohnehin verwenden können, wofür er wollte.
Die Begründung des erneuten Haftbefehls bezeichnete Christ als „absolut zynisch“. Seiner Meinung nach handele es sich um eine zynische Begründung von Richtern, die das klare Ziel verfolgen, Ballweg auf jeden Fall in Haft zu lassen.
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