Spanische Regierung gibt zu, es gibt keinen Nachweis für einen Virus

Antwort des spanischen Gesundheitsministeriums auf die Anfrage, über welche Daten das Ministerium über das SARS-CoV-2-Virus verfügt:
„Das Gesundheitsministerium verfügt weder über SARS-CoV-2-Kulturen für Tests noch über ein Verzeichnis von Labors, die über Kultur- und Isolierungskapazitäten für Tests verfügen.“

Spanisches Original: 2021-07-22–RESPUESTA-MINISTERIO-DE-SANIDAD

STAATSSEKRETARIAT FÜR GESUNDHEIT
AKTENZEICHEN: 001 -0591 44
DATUM DER ANTRAGSTELLUNG: 22 de julio de 2021
DATUM DES DOKUMENTS: 8 de septiembre de 2021

GENERALDIREKTION DER ÖFFENTLICHEN GESUNDHEIT

NAME: xxxxxxxxxxxx                                                                                xxxxxxxxxxxxxxxx
NIF:    xxxxxxxxxxxx                                                                                xxxxxxxxxxxxxxxx
E-Mail:                                                                                                          SPANIEN

Am 22. Juli 2021 ist Ihr Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen gemäß dem Gesetz 19/2013 vom 9. Dezember über Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen und gute Regierungsführung bei der Informationsstelle für Transparenz des Gesundheitsministeriums eingegangen und unter der Nummer 001-059144 registriert worden.

Am 10. August 2021 ging dieser Antrag bei der Generaldirektion für Volksgesundheit ein, und ab diesem Datum begann die in Artikel 20.1 des Gesetzes 19/2013 vom 9. Dezember vorgesehene einmonatige Frist für seine Beilegung zu laufen. Am 12. August 2021 wurde Ihnen die Verlängerung der Frist aus den in derselben Rechtsvorschrift dargelegten Gründen mitgeteilt.

Nach Prüfung Ihres Antrags beschließt die Generaldirektion, Ihr Recht auf Zugang zu Informationen zu gewähren. Bitte beachten Sie, dass die Daten, die dem Gesundheitsministerium in Bezug auf die SARS-CoV-2-Pandemie zur Verfügung stehen, unter den folgenden Links abgerufen werden können:
https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/home.htm
https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/documentos.htm

Dort finden Sie verschiedene Dokumente zu wissenschaftlichen und technischen Informationen, Verfahren und Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der Infektion, Pandemievorbereitung und -reaktion, Empfehlungen für die klinische Behandlung von Fällen, Maßnahmen im Rahmen der Reaktion auf COVID-19 durch Gebiete, Kollektive und Gruppen sowie Kommunikationsaspekte.

Speziell zu PCR-Zyklen und Antigentests finden Sie Informationen in dem folgenden Dokument:
https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/documentos/COVID19_Estrategia_vigilancia_y_control_e_indicadores.pdf

COVID-19-Impfstoffe werden derzeit in Spanien gemäß der COVID-19-Impfstrategie in Spanien [genehmigt vom interterritorialen Rat des nationalen Gesundheitssystems] verabreicht und sind für die Bürger kostenlos. Sie sind nicht verschreibungspflichtig. Sie können die Strategie und ihre Aktualisierungen sowie eine Zusammenfassung der Merkmale der Impfstoffe und ihr technisches Datenblatt unter dem folgenden Link einsehen:
https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/vacunaCovid19.htm

Die Wirksamkeit von Impfstoffen wird unter idealen Laborbedingungen gemessen und dann in der realen Bevölkerung, nachdem die Impfstoffe verabreicht wurden. Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/documentos/20210820_INMUNIDAD_y_VACUNAS.pdf

Studien zu diesem Aspekt finden sich auch in der Bibliographie der Strategieaktualisierungen, insbesondere in der Strategieaktualisierung 8.
https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/prevPromocion/vacunaciones/covid19/docs/COVID-19_Actualizacion8_EstrategiaVacunacion.pdf

Die Reaktionen auf Impfstoffe werden im Rahmen der Pharmakovigilanz untersucht. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.aemps.gob.es/la-aemps/ultima-informacion-de-la-aemps-acerca-del-covid%e2%80%9119/vacunas-contra-la-covid%e2%80%9119/farmacoviailancia-de-vacunas/informes-periodicos-de-farmacovigilancia-de-vacunas-covid-19/

Informationen zur Genomsequenzierung des Virus finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/documentos/Integracion_de_la_secuenciacion_genomica-en_la_vigilancia_del_SARS-CoV-2.pdf

Das Gesundheitsministerium verfügt weder über SARS-CoV-2-Kulturen für Tests noch über ein Verzeichnis von Labors, die über Kultur- und Isolierungskapazitäten für Tests verfügen.

In Bezug auf die SARS-COV-2-Diagnosetests und allgemein in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der SARS-Cov-2-Pandemie arbeitet das Gesundheitsministerium mit den oben genannten Dokumenten, die je nach epidemiologischen Erfordernissen aktualisiert werden, um die Entscheidungsfindung in Bezug auf die Bewältigung der Pandemie und die Weitergabe von Informationen an Dritte zu ermöglichen, die diese in ihrem spezifischen Umfeld nutzen können. In diesem Sinne verbleiben die eher konzeptionellen und definitorischen Fragen eher im akademischen und pädagogischen Umfeld, wobei das Gesundheitsministerium eine eher untergeordnete Rolle spielt und nicht über diese Fragen verfügt.

Die Beurteilung des Gesundheitszustands der Patienten, sei es COVID-19 oder eine andere Krankheit oder Pathologie, liegt in der Zuständigkeit der medizinischen Fachkräfte, auf die man sich beruft. Tests allein reichen in der Regel nicht aus, um eine Krankheit festzustellen, sondern erfordern eine fachkundige Beurteilung der getesteten Person. Die Definition des Falles kann jedoch unter dem folgenden Link abgerufen werden:
https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/documentos/COVID19_Estrategia_vigilancia_y_control_e_indicadores.pdf

Gegen diesen Beschluss, der das Verwaltungsverfahren beendet, kann innerhalb einer Frist von zwei Monaten eine streitige Verwaltungsklage bei der zuständigen gerichtlichen Instanz [Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen und Gesetz 29/1998 vom 13. Juli zur Regelung der streitigen Verwaltungsgerichtsbarkeit] oder zuvor und wahlweise innerhalb einer Frist von einem Monat eine Beschwerde beim Rat für Transparenz und gute Regierungsführung eingereicht werden; in beiden Fällen wird die Frist ab dem Tag nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses gerechnet.

DIRECCIÓN DE VALIDACIÓN: https://sede.administracion.gob.es/pagSedeFront/servicios/consultaCSV.htm

DER GENERALDIREKTOR FÜR ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT
Pilar Aparicio Azcárraga.

Unterschrift(1) :
MARIA PILAR APARICIO AZCARRAGA | FECHA : 14/09/2021 07:59 | Keine spezifische Maßnahme

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