Geheimsache Impfstoff-Sicherheit

Vom Feindsender:

PEI verweigert die Herausgabe wichtiger Daten an die Presse

Nebenwirkungen bei Kindern, Todesfälle, Herzprobleme: Das Paul-Ehrlich-Institut verheimlicht wichtige Sicherheitsdaten zu den COVID-19-Impfstoffen. Auch gegenüber der Presse verweigerte es nun erneut ihre Herausgabe. Das ist rechtswidrig. Was haben die Behörden zu verbergen?

Von Susan Bonath

Alle Behörden „sind verpflichtet, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen“. Verweigern dürfen sie das nur im Falle laufender dienst- oder strafrechtlicher Ermittlungen, bei drohender Gefährdung der Öffentlichkeit oder wenn eine Auskunft in Persönlichkeitsrechte einzelner Personen missachtet.

So steht es in allen Pressegesetzen der deutschen Bundesländer geschrieben. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ficht das nicht an. Obwohl die Sicherheitsdaten der COVID-19-Impfstoffe von gewaltigem öffentlichem Interesse sind, verweigert es ihre Herausgabe gegenüber der Presse vehement. Über den Grund des Gesetzesverstoßes lässt sich nur spekulieren – aber offensichtlich gibt es einen. 

Impfstoffüberwachung als Geheimwissenschaft

Hintergrund sind verschwiegene, wichtige Daten in den Sicherheitsberichten des PEI. Seit Beginn der Impfkampagne informierte es darin über gemeldete Verdachtsfälle von Nebenwirkungen unstrukturiert und für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Mal tauchte eine Erkrankung auf, dann berichtete es nicht mehr über sie, sondern über eine andere. Die Berichte wurden immer seltener. Seit Mitte 2022 hat das PEI seine Berichte in der üblichen Form komplett eingestellt. 

Stattdessen versteckt es jüngste Informationen in seinem vierteljährlichen „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“. Auf lediglich sechs Seiten ab Seite 29, gezeichnet vom Referatsleiter für Pharmakovigilanz, Dirk Mentzer, und der Forschungsleiterin für Arzneimittelsicherheit, Brigitte Keller-Stanislawski, findet man kaum noch relevante Informationen über die Auswirkungen der Coronaimpfstoffe. Es fehlen beispielsweise jegliche Angaben zu gemeldeten tödlichen Verdachtsfällen, zu geimpften Kindern und Impffolgen wie Myokarditis (Herzmuskel-Entzündungen). Letztere stehen im Verdacht, wesentlich häufiger aufzutreten, als nach außen kommuniziert. 

Am 27. Dezember hatte die Autorin darum einen Fragenkatalog an das PEI gerichtet, um die Daten zu den verheimlichten Meldefällen zu erhalten: Todesfälle, Myokarditis und Impfschäden bei Minderjährigen. Letztere hält das PEI bereits seit Jahresbeginn weitgehend geheim. Die Autorin war bereits mehrfach mit Anfragen an dessen Verweigerungshaltung gescheitert.

Die „Antwort“ ist bezeichnend. Zunächst mahnt das PEI, dass es der Autorin in der Vergangenheit diverse Anfragen aus seiner Sicht „ausführlich beantwortet“ habe. Unabhängig von seiner fragwürdigen Selbsteinschätzung meint das PEI nun offenbar, damit seiner behördlichen Auskunftspflicht für alle Zeit Genüge getan zu haben.

Dann führt es in einem langen Absatz zahlreiche Behauptungen auf, die es nicht weiter belegt: So habe die breite Anwendung der Präparate bereits in aller Welt für hinreichend „umfangreiche Sicherheitsdaten“ gesorgt, die ein „günstiges Nutzen-Risiko-Profil“ offenbart hätten. Außerdem habe das PEI in den ersten eineinhalb Jahren umfangreich informiert. Das dürften zwar viele anders sehen, doch für das Institut ergibt sich daraus folgende Konsequenz: 

„Das Paul-Ehrlich-Institut sieht vor, die Erstellung und Veröffentlichung der regelmäßigen Sicherheitsberichte zu COVID-19-Impfstoffprodukten in der bisherigen Form einzustellen.“

Das bedeutet nichts anderes, als dass es nebenher hin und wieder mal die eine oder andere Information in seinen vierteljährlich veröffentlichten Bulletins mit einem Gesamtüberblick über zahlreiche Medikamente preisgeben und es dabei belassen werde. Von öffentlich nachvollziehbarer Impfstoffüberwachung kann also keine Rede mehr sein. Das PEI macht demzufolge aus seiner Pflicht eine Geheimwissenschaft, die für Dritte nicht mehr überprüfbar ist. 

Wie schon in der Vergangenheit verwies das PEI die Autorin erneut an die Europäische Arzneimittelbehörde EMA. Sie möge dort ihre Fragen einreichen oder eben recherchieren. Das Problem: Die EMA gibt keine speziellen Daten, etwa zu gemeldeten Verdachtsfällen mit Todesfolge sowie bestimmte Altersgruppen oder Erkrankungen wie Myokarditis betreffend, für einzelne Länder heraus. Diese kann man dort äußerst mühsam und mit viel technischen Know-how in der Datenbank lediglich für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum recherchieren.

Doch es geht noch weiter: Auch auf europäischer Ebene, auf die das PEI die Autorin noch verwiesen hatte, werden offenbar demnächst keinerlei neue Daten mehr veröffentlicht werden. So informierte das PEI weiter:

„Auch der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) stellt aus genannten Gründen seine Sicherheitsupdates zu COVID-19-Impfstoffen ein.“

Mit anderen Worten: Obwohl die neuartigen mRNA-Präparate nachweislich viel mehr Verdachtsfall-Meldungen, darunter zehntausende Todesfälle allein in Europa nach sich zogen, obgleich sie nachweislich schwere Erkrankungen auslösen, die bis heute nicht adäquat behandelt werden können, lassen die zuständigen Sicherheitsbehörden die betroffenen Bevölkerungen nunmehr im Unklaren.

Ignoranz, Ausreden und Rechtsverstöße

Ferner ging das PEI noch auf die Unklarheiten bezüglich der Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen ein, die deren Bundesvereinigung KBV selbst veröffentlicht hat. Der Datenanalyst Tom Lausen hatte die kodierten Diagnose-Daten von 72 Millionen gesetzlich Versicherten für die Jahre 2016 bis 2022 angefordert. Nach Angaben der KBV handelt es sich um genau diese Daten. Lausen registrierte darin unter anderem im Jahr 2021 einen steilen Anstieg von Diagnose-Codierungen zu plötzlichen und unerwarteten Todesfällen. Mit etwas Mühe kann man seine Ausführungen dazu aus den KBV-Daten selbst herausfiltern. 

Um diese Veröffentlichung gab es massive Querelen, wie RT DE berichtete. Die einen sprachen von falschen Daten, die anderen von einer falschen Analyse. Das PEI kritisierte, Lausen habe „eine hohe Übersterblichkeit mit Beginn der Impfkampagne behauptet“. Dies ist falsch, denn Lausen behauptete lediglich Nachweisbares: Es gab einen starken Anstieg um etwa das Vierfache besagter Diagnose-Codierungen im Jahr 2021. 

Laut PEI ließen diese Daten zu „solchen kodierten Behandlungsanlässen“ keine wissenschaftlich zulässigen allgemeinen Aussagen zu – was Lausen gar nicht getan hat. Das Institut beruft sich weiterhin auf seine eigenen – nunmehr großteils geheim gehaltenen – Meldedaten zu Verdachtsfällen. Außerdem würden schwerwiegende Impfnebenwirkungen vor allem von Kliniken, nicht aber von Kassenärzten diagnostiziert. 

Darüber hinaus postuliert das PEI: Es habe zwar schon 2021 mit den gesetzlichen Kassen eine Studie mit diesen Daten aufsetzen wollen. Nur leider habe es von diesen „bisher keine Zustimmung erhalten“. Was es dabei zu erwähnen vergisst: Das PEI ist laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet dazu, die Kassendaten zeitnah auszuwerten. Praktiziert wird damit ein weiterer Gesetzesverstoß. 

Sein Pressestatement beendet das PEI mit dem Einwurf, dass der Datenübermittlungsweg von den Krankenkassen zu den Behörden leider erst kürzlich technisch ermöglicht wurde. Es verspricht zudem, die Auswertung im dritten Impfjahr nachholen zu wollen. Handelt es sich nur um Unfähigkeit und plumpe Ausreden? 

Nun kann eine Behörde viel erzählen und behaupten. Solange sie keine glaubwürdigen Belege mitliefert und die Daten, um die es geht, streng geheim hält, wird niemand die Tatsachen wirklich nachprüfen können. Sie kann praktisch mit den umstrittenen Daten tun und lassen, was sie will. Ein Schelm, wer glaubt, es handele sich um institutionelle Vertuschung?

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