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Je mehr man sich mit den RKI-Protokollen beschäftigt, umso mehr kommt man zur Überzeugung, dass es sich um regelrechte Nazimethoden handelt (Angst durch Lügen und juristischen Druck zu erzeugen, um politische oder wirtschaftliche Ziele durchzusetzen).
Bei den umfangreichen RKI-Protokollen ist es sinnvoll zur systematischen Analyse einen Computer einzusetzen. Genau für so etwas biete sich die Supersuchmaschine Künstliche Intelligenz an. Das Ergebsis ist hier zu sehen.
Quelle: https://drbine.substack.com/p/rki-files-von-chatgpt-analysiert
Im März 2020 stand die Welt still. Die Straßen waren leer, Geschäfte geschlossen, und ein unsichtbarer Feind trieb die Menschen in die Isolation. Inmitten dieser Angst und Unsicherheit ergriff die Regierung Maßnahmen, die unser tägliches Leben auf den Kopf stellten. Eine dieser Maßnahmen, die Maskenpflicht, wurde als notwendiger Schutz gegen das Virus verkauft. Doch die Akten des Robert Koch-Instituts (RKI) erzählen eine andere Geschichte – eine Geschichte von politischem Kalkül, Symbolik und möglicherweise strafrechtlich relevanten Vergehen.
Der Anfang vom Ende der Wahrheit Es begann harmlos. Die ersten Berichte aus China und Italien ließen nichts Gutes erahnen. Bald war auch Deutschland im Griff der Pandemie. Das Robert Koch-Institut, unsere führende Gesundheitsbehörde, gab erste Empfehlungen. Doch schon hier zeigte sich ein Riss zwischen Wissenschaft und Politik. Intern warnte das RKI vor der generellen Verwendung von FFP2-Masken durch die Bevölkerung. Diese Masken seien für den Arbeitsschutz gedacht und könnten bei unsachgemäßer Handhabung mehr schaden als nützen. Dennoch setzte die Regierung die Maskenpflicht durch. Warum?
Ein Symbol der Angst Die Maskenpflicht war nicht nur eine Schutzmaßnahme. Sie diente als mächtiges Symbol. Die Protokolle des RKI enthüllen, dass es nicht nur um den Schutz vor dem Virus ging. Es ging auch darum, die Bevölkerung zu beeinflussen, sie für weitere Maßnahmen empfänglich zu machen. Eine psychologische Strategie, um die Akzeptanz für Einschränkungen und Impfungen zu erhöhen. Die Menschen sollten sich sicherer fühlen, doch zugleich wuchs die Angst vor dem unsichtbaren Feind. Die Masken wurden zum Symbol der Pandemie – und der Angst.
Politische Machtspiele Hinter den Kulissen tobten Machtspiele. Gesundheitsminister Jens Spahn und andere politische Entscheidungsträger drängten auf strikte Maßnahmen. Sie wollten Handlungsfähigkeit demonstrieren, auch wenn die wissenschaftliche Basis dafür dünn war. Die Protokolle zeigen, dass das RKI immer wieder Bedenken äußerte. Doch diese Bedenken wurden ignoriert. Es war Machtpolitik, die über die wissenschaftlichen Empfehlungen triumphierte. Entscheidungen wurden getroffen, die das Leben von Millionen Menschen beeinflussten – Entscheidungen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind.
Die dunkle Seite der Macht Was, wenn diese Maßnahmen mehr als nur übertrieben waren? Was, wenn sie ein Verbrechen darstellten? Die Maskenpflicht und die damit verbundene Angstkampagne könnten den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen. Wenn politische Entscheidungsträger ihre Befugnisse missbraucht haben, um Maßnahmen durchzusetzen, die nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs (§ 266 StGB) im Raum. Und wenn diese Maßnahmen die Menschenwürde verletzt haben, könnten sie sogar gegen das Grundgesetz verstoßen.
Die Verantwortlichen Die Protokolle nennen Namen. Lothar H. Wieler, Präsident des RKI, verantwortlich für die wissenschaftlichen Empfehlungen. Jens Spahn, ehemaliger Bundesminister für Gesundheit, verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen. Lars Schaade, Vizepräsident des RKI, beteiligt an der Kommunikation und Umsetzung der Maßnahmen. Diese Personen stehen im Zentrum der Entscheidungen, die das Leben von Millionen Menschen beeinflussten. Entscheidungen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind.
Der Ruf nach Gerechtigkeit Die vorliegenden Beweise legen nahe, dass die Maskenpflicht nicht nur wissenschaftlich fragwürdig, sondern auch politisch motiviert war. Dies könnte strafrechtlich relevante Vergehen darstellen. In einem Rechtsstaat darf ein solches Vorgehen nicht ungesühnt bleiben. Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, um festzustellen, ob Nötigung, Amtsmissbrauch oder die Verletzung der Menschenwürde vorliegen. Es geht nicht nur um die rechtliche Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern auch um die Sicherstellung, dass zukünftige Maßnahmen auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen basieren und die Rechte und Würde der Menschen gewahrt bleiben.
— Quellen: – RKI Protokolle 2020-2023 – Strafgesetzbuch (StGB)
Anmerkung: Dieser Bericht basiert auf der Analyse der vorliegenden RKI-Protokolle und ist als investigative journalistische Arbeit zu verstehen. Eine endgültige juristische Bewertung obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
— Die Wahrheit muss ans Licht: In einer Zeit, in der die Welt Schutz suchte, wurden Maßnahmen ergriffen, die das Vertrauen der Menschen erschütterten. Es ist Zeit, die Wahrheit ans Licht zu bringen und sicherzustellen, dass solche Vergehen in einem Rechtsstaat nicht ungesühnt bleiben. Die Maskenpflicht war mehr als nur eine Schutzmaßnahme – sie war ein Werkzeug der Angst und möglicherweise ein Verbrechen gegen die Menschenwürde.
Die Maskenpflicht verstößt nicht nur gegen die Menschenwürde, sondern auch gegen die körperliche Unversehrtheit. Ein weiterer Verfassungsbruch. FFP2 Masken sind Arbeitsschutzgeräte die nur nach Einweisung getragen werden dürfen. Dazu mit zeitlichen Grenzen und die Anwendung muss protokolliert werden. Eine medizinische Zuordnung oder Tests gibt es bis heute nicht. In der Medizin sind diese Masken nicht zugelassen.
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„Meinungsdiktatur!“ – Muslime demonstrieren in Bremen gegen Compact-Verbot
Eine Gruppe von Muslimen hat am Freitag in Bremen gegen das „Compact“-Verbot demonstriert. Obwohl angeblich selbst von dem „islamfeindlichen“ Magazin betroffen, verwiesen die Teilnehmer doch auf die großen Gefahren der „Meinungsdiktatur“, die von der Regierung „im Namen von Demokratie und Menschlichkeit“ betrieben werde.
Initiator der Protestaktion und Sprecher der Gruppe ist Huseyin Özoguz, der auf Youtube den Meinungsblog „Actuarium“ betreibt. „Wir stellen uns dagegen, obwohl wir von solchen Artikeln betroffen sind“, sagte Özoguz und rief dazu auf, „die Stimme zu erheben, bevor es zu spät ist“.
Bitte beachten! Der vortragende Türke kann akzentfreies deutsch und im Gegensatz zu Analena Baerbock, der Außenfeministerin, kann er ganze Sätze fehlerfrei vortragen.
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Alle Leute in der Regierung, die eine Klimaerwärmung durch CO2 propagieren, sei es mündlich oder durch Abstimmung lügen wissentlich, denn die Daten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sagen etwas anderes. Aus deren Daten ist ersichtlich, dass CO2 eine Sättigungsgrenze hat, die längst erreicht ist. Selbst eine Verdoppelung des CO2 Gehaltes bewirkt fast keine Änderung der Absorbtion.
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages
Seite 9 „Kohlendioxid, Sättigung der Absorptionsbanden“
https://www.bundestag.de/resource/blob/964612/9f601568762c4ad897d5697bda87f74c/WD-8-014-20-pdf.pdf
Der CO2 Bereich hat weitgehend 100% erreicht oder wird durch andere Absorbtionen abgedeckt.
Wer es genau wissen will und Physik versteht, kann sich das hier detaillierter ansehen.
Da das Video immer wieder bei Youtube gelöscht wird, kann man es mit „Dr. Bernhard Strehl CO2“ wieder finden.
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Auferstanden aus der Nazi- und Stasivergangenheit, der Retroblockwart!
Eine urdeutsche, niederintelligente Pest, die auf einen billigen Vorteil aus ist!
Der Retroblockwart agiert unter Aufgabe des menschlichen Zusammenlebens, was man als soziale Komponente des Menschseins versteht, die sich vom brutalen Kampf der Natur emanzipiert hat!
Das ist der Retroblockwart. Deutsch und Links. Da kommt nichts Gutes bei raus. Siehe Nationalsozialismus!
Hier ein Beispiel für Retroblockwarte. Polizei, Schulleiter und Mitschüler als Denunzianten. Moderne Blockwarte, Retroblockwarte:
Eine 16-jährige Schülerin postet auf tiktok AfD-freundliche Beiträge. Jemand denunziert sie beim Rektor. Der Rektor ruft die Polizei. Die kommt und führt die Schülerin während des Unterrichts für eine „Gefährderansprache“ ab.
Wichtige Fragen wurden bisher nicht gestellt: Welche Art Polizist führt bei solcher Sachlage eine Schülerin ab? Welche Art Rektor ruft wegen so etwas die Polizei? Und welche Art Schüler denunziert Mitschüler wegen derer politischen Meinung?
Charakterschweine:
https://odysee.com/@InfraRotMedien:0/charakterschweine:2
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Ich war von September 2019 bis Ende Mai 2020 in Spanien. die Scheisshausparolen in Bezug auf Corona waren nicht mehr auszuhalten. Jeden Tag kam einer, der erzählte, dass seiner Tante ihre Freundin 1000 Euro Bußgeld auferlegt bekommen hat, weil sie sich nicht 10 mal am Tag die Hände gewaschen hat.
Die absurdesten Geschichten mit den monströsensten Bußgeldern machten die Runde. Diese Panikmache war unter aller Intelligenz.
In den acht Monaten habe ich, wenn es hoch kommt, zwei mal die Polizei auf der Straße gesehen.
In dem Kreis gibt es 180.000 Einwohner. Angeblich sollen 18 an Corona Verstorben sein. In einer Zeit in der statistisch fast 1.000 Menschen so und so gestorben sind.
Das Krankenhaus stand 3 Monate leer, die Mitarbeiter hat man heimgeschickt. Ich konnte das selbst sehen weil ich aus Neugierde im Krankenhaus war, um nochmal die in vier spanischen Sprachen verfassten Informationstafeln zu sehen (das haben andere Leute mir nicht geglaubt).
In Spanien gab es keine Proteste, sondern eine Unterminierung der Vorschriften.
Offiziell durften zweieinhalb Monate Kinder die Wohnungen nicht verlassen. Herrchen und Hund durften das immer. Soviel zu den menschlichen Aspekten dieser menschenverachtenden Politik.
Bekannte von mir sind, Anfang März 2020, in der ersten Panik nach Deutschland aufgebrochen. Der Mann ist dann auf einer deutschen Autobahnraststätte tot umgefallen. Stress, Hektik, Panik, ich weiß es nicht. Seine größte Sorge war, wie er mir erzählte, nicht dass er Erkranken könnte, sondern dass, wenn ein Infizierter hier bei uns festgestellt würde, der gesamte Bereich unter Quarantäne gestellt würde und er nicht mehr wegkäme.
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10 Minuten die es in sich haben:
Die Rede von Prof. Dr. Stefan Homburg als Text:
Meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben dunkle Jahre hinter uns. Zunächst das Wichtigste in fünf Stichpunkten.
Erstens sank die Klinikbelegung in Deutschland bundesweit im Jahre 2020 auf ein historisches Altzeitief, sagt das Bundesgesundheitsministerium
Zweitens gab es 2020 und 2021 nicht mehr schwere Atemwegserkrankungen als sonst. Corona kam, die Influenza verschwand zeitweise, sagen die Sentineldaten des KI
Drittens starben im Jahr 2020 altersstandardisiert nicht mehr Menschen als sonst auch. Erst seit 2021 nimmt die Sterblichkeit zu, sagen Daten des Statistischen Bundesamts
Viertens waren Menschen die mit oder an Corona verstarben im Mittel 83 Jahre alt und die übrigen Verstorbenen im Mittel 82 Jahre alt, sagen RKI und statistisches Bundesamt
Fünftens und letztens schnitt das Masken und Lockdown freie Schweden besser ab als Deutschland, sagt die WA. Aan den Maßnahmen lag das alles also nicht
In der Summe sind die fünf Behauptungen so unglaublich, dass sie in ihren Tagungsunterlagen einen Umdruck von mir finden der heißt, amtliche Corona Fakten. Dort haben sie einen amtlichen Link zu jeder dieser Behauptung.
Zusammenfassend, klinisch, in Bezug auf echte Krankheiten und Todesfälle, gab es nichts Besonderes. Es war alles normal. Das sind Fakten und das ist der wichtigste Punkt. Die Vorstellung einer Pandemie ergab sich ausschließlich aus neuartigen anlasslosen Massentests, deren Ergebnisse enorm schwanken und dem Publikum vorgaukelten es gäbe mehr kranke und tote als sonst. Was nicht stimmte. Mit einem PCR-Test auf Rino Viren hätte man dieselbe Illusion erzeugen können und das könnte man momentan auch wenn man es wollte.
Wie hat die Politik auf diese klinische Normallage reagiert. Sie schloss Kitas, Schulen, Geschäfte, Kirchen und Betriebe monatelang. Ließ Alte isolieren und einsam sterben. Zerstörte Existenzen. Die Polizei Verbot das Buchlesen auf einer Parkbank, machte Jagd auf Jugendliche im Freien und auf Kinder im Schnee. Prügelte friedliche Demonstranten nieder. Die Politik grenzte jeden aus, der nach dem Sinn der Maßnahmen fragte. Sie ließ das ZDF verkünden, Kinder gleichen virenübertragenden Ratten und Ungeimpfte seien Blinddärme, die nicht zum Volkskörper gehörten.
Eine Sprache wie wir sie seit 70 Jahren nicht mehr kannten! Weiterlesen »
Klare Worte von Kai-Uwe Ziegler im Bundestag.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, Werte Kollegen.
Der Antrag der Union, Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken. Ihre Forderung im Antrag bessere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, frühzeitigere Diagnostik, Verkürzung der Wartezeiten und die psychischen Krisen und Notfallversorgung ausbauen.
Alles Punkte denen wir zustimmen könnten, aber dann kommt’s. Ich zitiere aus dem Antrag „alle Studien die die gesundheitlichen Auswirkung auf Kinder und Jugendliche durch die Coronapandemie untersucht haben stellen eine erhöhte psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen fest. Ich kann es ehrlich gesagt nicht mehr hören.
Es war Corona, es war die Corona Pandemie. Corona hat also Lockdowns verhängt und Ausgangssperren erlassen. Corona hat Schulen und Kitas geschlossen, das Sitzen auf Parkbänken verboten, Spielplätze im Freien gesperrt, Geschäfte geschlossen und damit grenzenlose Existenzängste in den Familien erzeugt. Corona hat also die Kinder gezwungen sich Stoffetzen und Masken vor Mund und Nase zu hängen. Corona hat millionenfach unseren Kindern tagtäglich Plastikstäbchen in die Nasen gerammt und den Kindern Angst gemacht, sie könnten ihre Großeltern töten.
Nein meine Damen und Herren. Corona ist ein Virus. Ein Virus beschließt keine Gesetze und erlässt auch keine Verordnung. Corona hetzt auch nicht auf ungeimpfte, oder beschließt 2G oder 3G Regeln und Corona lässt mit Sicherheit nicht zu dass Kinder als Ratten und Wirtstiere beschimpft werden.
Coronaviren machen das alles nicht, dass waren sie. Das waren sie alle. Sie haben die Menschen da draußen und vor allen Dingen unsere Kinder mit den Coronamaßnahmen malträtiert. Sie und ihre Landesfürsten haben sich einen Überbietungswettbewerb der Schwachsinnigkeiten geliefert. Ihre Helfershelfer aus den Medien, die Experten wie Drosten und Wieler, der Ethikrat mit Frau Buyx, die gerade auf Jammertour unterwegs ist. Sie alle haben vorsätzlich Angst und Panik verbreitet und jetzt wundern sie sich dass wir im Ergebnis den Zuwachs an psychischen Erkrankung nicht bewältigen können. Machen sie sich endlich ehrlich und schreiben Sie unteren Antrag als letzten Punkt:
„Wir haben mitgemacht, wir bitten hiermit alle Betroffenen um Verzeihung und wir haben gelernt und wir werden nie wieder mitmachen“.
Und wenn sie wie ich annehme das alles nicht können gehört dieser Schaufensterantrag in die Tonne, denn sie haben die Gesellschaft gespalten und unsere Kinder nicht beschützt und gerieren sich nun hier als Problemlöser. Aber, und das verspreche ich Ihnen, so vergesslich wie Sie sich das wünschen sind die Menschen da draußen nicht. Ich kann Ihre Heuchelei nicht mehr ertragen.
Vielen Dank
Hier das Video
Noch heute werden Leute verurteilt, weil sie im dritten Reich eine „relevante“Schreibkraft waren. Es ist also viel Zeit da, um alle Coronaverbrecher und Mitläufer hinter Schloss und Riegel zu bringen.
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Grundlage der Bildung der Vereinten Nationen (UN) waren die berühmten „Vier Freiheiten für jeden Menschen“, darunter die Freiheit, ein jeder könne sich frei informieren und seine Meinung frei äußern und dürfe von niemanden, auch nicht vom Staat, daran gehindert werden.
Um das sicherzustellen, wurde das Human Rights Committee der UN eingerichtet, das u. a. den Mitgliedsstaaten vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen Fall.
Diese Vorschriften heißen „General Comments“. Comments deshalb, weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen Grundsätze zwecks Ausführung kommentieren sollen.
In dieser Hinsicht wurde in der 102. Sitzungsperiode des Human Rights Committee im Juli 2011 in Genf der veraltete General Comment Nr. 10 ersetzt durch den General Comment Nr. 34. (Da Deutsch nicht Amtssprache ist, liegen amtliche Ausfertigungen nur in englischer, französischer, spanischer, russischer und chinesischer Sprache vor.)
Das Original in englisch (PDF)
Automatische Übersetzung ins Deutsche (PDF Formatierung evtl nicht korrekt)
Der General Comment Nr. 34 ist in 52 Teile „Paragraphen“ gegliedert. Wichtig für uns der § 49, wonach der deutsche § 130 Strafgesetzbuch (StGB) “Volksverhetzung“ nicht zulässig ist. Der § 130 StGB ist eine reine Zensurmaßnahme um jegliche Kritik an der „offiziellen Geschichtsschreibung“ im Keim zu ersticken!
Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes gehen die General Comments den deutschen Gesetzen vor.
Artikel 25 Grundgesetz
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes gelten sofort, ohne daß Einführungsbestimmungen erforderlich wären.
Die Bundesrepublik Deutschland gehört dem Human Rights Committee als Vollmitglied an.
Zu allen Versammlungen darf die Bundesregierung einen stimmberechtigten Abgeordneten entsenden, so daß sie also über die beschlossenen General Comments unverzüglich informiert ist.
Nun darf man doch fragen, warum die Bundesregierung die deutsche Öffentlichkeit bisher nicht über die im General Comment Nr. 34 gewährten Rechte informiert hat.
Artikel 49
49. Gesetze, die die Äußerung von Meinungen über historische Tatsachen unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, die der Pakt den Vertragsstaaten in Bezug auf die Achtung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung auferlegt. Der Pakt erlaubt kein generelles Verbot der Äußerung einer irrigen Meinung oder einer falschen Interpretation vergangener Ereignisse. Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit sollten niemals auferlegt werden, und in Bezug auf die Meinungsfreiheit sollten sie nicht über das hinausgehen, was nach Absatz 3 zulässig oder nach Artikel 20 erforderlich ist.Artikel 20
In der allgemeinen Bemerkung Nr. 25 über die Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten und das Wahlrecht hat der Ausschuss die Bedeutung der freien Meinungsäußerung für die Durchführung öffentlicher Angelegenheiten und die wirksame Ausübung des Wahlrechts herausgestellt. Die freie Kommunikation von Informationen und Ideen über öffentliche und politische Themen zwischen Bürgern, Kandidaten und gewählten Vertretern ist von wesentlicher Bedeutung. Dies setzt eine freie Presse und andere Medien voraus, die in der Lage sind, sich zu öffentlichen Fragen zu äußern und die öffentliche Meinung ohne Zensur oder Einschränkung zu informieren. Die Vertragsstaaten werden auf die Hinweise in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 zur Förderung und zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung in diesem Zusammenhang aufmerksam gemacht.Artikel 25
Für die Zwecke des Absatzes 3 muss eine Norm, um als „Gesetz“ bezeichnet werden zu können, hinreichend genau formuliert sein, damit der Einzelne sein Verhalten danach ausrichten kann, und sie muss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ein Gesetz darf denjenigen, die mit seiner Durchführung betraut sind, keinen uneingeschränkten Ermessensspielraum für die Einschränkung der Meinungsfreiheit einräumen.
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Am Krieg verdienen Leute, die nicht kämpfen, am Tod der Leute, die kämpfen. Das Einzige was Soldaten im Krieg gewinnen können ist, dass eigene Leben nicht zu verlieren.
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Massenhafte Abmahnungen – Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann
Von Sawsan Chebli (SPD), Helge Lindh (SPD) und Lamya Kaddor (Grüne) weiß man, dass sie massenhaft, im Falle der beiden Damen hundertfach, Strafanzeigen erstatten, wenn sie sich beleidigt fühlen.
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Dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1958:
„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l“homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).“
Dass Chebli, Lindh und Kaddor als Sozialisten wie selbstverständlich die Ressourcen des Staates für ihre Interessen instrumentalisieren, passt zu ihrer weltanschaulichen Orientierung.
Die Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat ein mehr kommerzielles Interesse. Sie lässt dubiose Abmahnungen, von einem in der Szene unbekannten Anwalt, verteilen.
Die Abmahnungen von Strack-Zimmermanns Advokaten fallen durch zweierlei auf:
Der Streitwert ist in den bekannten Fällen viel zu niedrig angesetzt. Und zwar nur 10 bis 25 Prozent der üblichen Beträge. Der Anwalt lässt sich also zu billig abspeisen. Jede Abmahnung enthält auserdem die Forderung nach einer Geldentschädigung von z.B. 1.000 Euro. Dieser Betrag fließt in die Kasse von Frau Strack-Zimmermann, wenn er gezahlt wird. Dabei liegen die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung in den bekannten Fällen nicht vor. Der Anspruch besteht nur, „wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann“ (so der Bundesgerichtshof).
Vermutlich nimmt Frau Strack-Zimmermann mit dieser Methode mehr Geld ein,
Frau Strack-Zimmermann betreibt Abmahnungen schon in gewerblicher Weise, da sie damit vermutlich mehr Geld einnimmt, als Diäten im Bundestag.
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https://www.info-direkt.eu/2023/11/08/vs-leugnet-deutsches-volk-mutiger-afd-politiker-widerspricht/
Vom Feinsender:
https://de.rt.com/inland/186288-verfassungsschutz-stuft-afd-sachsen-anhalt-als-gesichert-rechtsextremistisch-ein/
Der Verfassungsschutz hat die AfD in Sachsen-Anhalt als „erwiesen rechtsextremistisch“ bewertet. Demnach habe man Informationen gesammelt, die „nicht mit Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind“. Nach Thüringen ist der sachsen-anhaltische Landesverband der zweite, der nun komplett überwacht wird.
Nach Thüringen stuft der Verfassungsschutz die AfD auch in Sachsen-Anhalt als „erwiesen rechtsextremistisch“ ein. Das teilt der Leiter des sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzes Jochen Hollmann in Magdeburg mit. Die Behörde habe dafür „zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet“.
Der Landesverband gilt für den Verfassungsschutz seit 2021 als „Verdachtsfall“. Seitdem hat der Verfassungsschutz weitere umfangreiche Informationen gesammelt, „die nicht mit Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind“, so Hollmann. Nach deren Auswertung könne und müsse „der Landesverband als gesichert extremistisch eingestuft werden“. Dies gibt den Verfassungsschützern nun einen breiteren Ermessensspielraum bei der Wahl der nachrichtendienstlichen Mittel. Hollmann erklärte zu den Prüfungen in den Jahren 2021 und 2022:
„Der Landesverband vertritt nicht nur weiterhin verfassungsfeindliche Positionen, die zur Einstufung als Verdachtsfall geführt hatten, sondern hat sich vielmehr seit der Corona-Pandemie derart radikalisiert, dass eine systematische Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt ist.“
Kommentar: Während des Coronawahns hat die Regierung die Verfassung mehrfach gebrochen. Da könnte der sogenannte Verfassungsschutz mal schnüffeln! Weiterlesen »
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