Sozialer Impfzwang unzulässig

Von Tom Lausen auf Telegramm
https://t.me/TomLausen/260

Seit dem 21.09.2021 auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Lieber Arzt, Sie dürfen nicht „impfen“, wenn der „Impfling“ mitteilt, dass er seine Freiheiten zurückhaben möchte.

Wenn sie es trotzdem taten und ihr „Impfling“ gesundheitliche Schädigungsfolgen hat, haften sie wahrscheinlich allein und nicht der Hersteller oder der Staat (also wir alle).

Das konnte jeder Arzt wissen, weil es das Bundesministerium für Gesundheit so veröffentlichte.

Merkwürdig nur, dass kein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit oder des RKI oder des Paul-Ehrlich Instituts darauf hinwies, sondern sogar von Politikern und Ethikrat mitgeteilt wurde, dass die soziale Teilhabe eingeschränkt werden muss, wenn man sich nicht impfen lassen wolle.

Tobias Hans – ehem. Ministerpräsident Saarland CDU:

„Zuerst einmal müssen wir eine klare Botschaft an die Ungeimpften senden: Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben.“

 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/stiko-impfempfehlung-1953500

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