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Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann

Massenhafte Abmahnungen – Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann

Von Sawsan Chebli (SPD), Helge Lindh (SPD) und Lamya Kaddor (Grüne) weiß man, dass sie massenhaft, im Falle der beiden Damen hundertfach, Strafanzeigen erstatten, wenn sie sich beleidigt fühlen.

Dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1958:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l“homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).“

Dass Chebli, Lindh und Kaddor als Sozialisten wie selbstverständlich die Ressourcen des Staates für ihre Interessen instrumentalisieren, passt zu ihrer weltanschaulichen Orientierung. 

Die Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat ein mehr kommerzielles Interesse. Sie lässt dubiose Abmahnungen, von einem in der Szene unbekannten Anwalt, verteilen.

Die Abmahnungen von Strack-Zimmermanns Advokaten fallen durch zweierlei auf:

Der Streitwert ist in den bekannten Fällen viel zu niedrig angesetzt. Und zwar nur 10 bis 25 Prozent der üblichen Beträge. Der Anwalt lässt sich also zu billig abspeisen. Jede Abmahnung enthält auserdem die Forderung nach einer Geldentschädigung von z.B. 1.000 Euro. Dieser Betrag fließt in die Kasse von Frau Strack-Zimmermann, wenn er gezahlt wird. Dabei liegen die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung in den bekannten Fällen nicht vor. Der Anspruch besteht nur, „wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann“ (so der Bundesgerichtshof).

Vermutlich nimmt Frau Strack-Zimmermann mit dieser Methode mehr Geld ein, 

Frau Strack-Zimmermann betreibt Abmahnungen schon in gewerblicher Weise, da sie damit vermutlich mehr Geld einnimmt, als Diäten im Bundestag.

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Der Verfassungsschutz leugnet das deutsche Volk.

https://www.info-direkt.eu/2023/11/08/vs-leugnet-deutsches-volk-mutiger-afd-politiker-widerspricht/

Es ist Zeit den Verfassungsschutz genauer zu beobachten

Vom Feinsender:
https://de.rt.com/inland/186288-verfassungsschutz-stuft-afd-sachsen-anhalt-als-gesichert-rechtsextremistisch-ein/

Der Verfassungsschutz hat die AfD in Sachsen-Anhalt als „erwiesen rechtsextremistisch“ bewertet. Demnach habe man Informationen gesammelt, die „nicht mit Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind“. Nach Thüringen ist der sachsen-anhaltische Landesverband der zweite, der nun komplett überwacht wird.

Nach Thüringen stuft der Verfassungsschutz die AfD auch in Sachsen-Anhalt als „erwiesen rechtsextremistisch“ ein. Das teilt der Leiter des sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzes Jochen Hollmann in Magdeburg mit. Die Behörde habe dafür „zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet“.

Der Landesverband gilt für den Verfassungsschutz seit 2021 als „Verdachtsfall“. Seitdem hat der Verfassungsschutz weitere umfangreiche Informationen gesammelt, „die nicht mit Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind“, so Hollmann. Nach deren Auswertung könne und müsse „der Landesverband als gesichert extremistisch eingestuft werden“. Dies gibt den Verfassungsschützern nun einen breiteren Ermessensspielraum bei der Wahl der nachrichtendienstlichen Mittel. Hollmann erklärte zu den Prüfungen in den Jahren 2021 und 2022:

„Der Landesverband vertritt nicht nur weiterhin verfassungsfeindliche Positionen, die zur Einstufung als Verdachtsfall geführt hatten, sondern hat sich vielmehr seit der Corona-Pandemie derart radikalisiert, dass eine systematische Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt ist.“

Kommentar: Während des Coronawahns hat die Regierung die Verfassung mehrfach gebrochen. Da könnte der sogenannte Verfassungsschutz mal schnüffeln! Weiterlesen »

Spitzelbehörde Verfassungsschutz

Oliver Kirchner, Vorsitzender der AFD-Fraktion in Sachsen-Anhalt,
über den Verfassungsschutz:

Diese Spitzel-Behörde ist – ähnlich wie seinerzeit die Stasi – ein dubioser Verein, von dem ich mir überhaupt nichts vorwerfen lasse“!

www.info-direkt.eu
Das Magazin für Patrioten

 

Witere Information zum Thema:
https://www.info-direkt.eu/2023/11/08/vs-leugnet-deutsches-volk-mutiger-afd-politiker-widerspricht/

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Lach- und Sachgeschichten aus dem Deutschen Bundestag

Ein Beispiel dafür, was für ein korrupter Sauhaufen die deutsche Regierung und die deutsche Justiz ist.

DAS steckt hinter dem Stiftungsgesetz

https://www.youtube.com/watch?v=I0-A2mfRss0

 

Falls das video bei Youtube verschwindet:
https://rundekante.com/wp-content/uploads/DAS-steckt-hinter-dem-Stiftungsgesetz.mp4

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Das US-Regime tötete seit dem 2. Weltkrieg 20 bis 30 Millionen Menschen

Das US-Regime hat seit dem Zweiten Weltkrieg 20 bis 30 Millionen Menschen getötet

Übersetzung von:
https://www.globalresearch.ca/u-s-regime-has-killed-20-30-million-people-since-world-war-ii/5633111

Von James A. Lucas  Globale Forschung, 12. August 2023, Sott.net 24. April 2017

Einführung

Nach den katastrophalen Anschlägen vom 11. September 2001 begannen tiefe Trauer und ein Gefühl verzweifelter und verständlicher Wut die amerikanische Psyche zu durchdringen. Einige Leute versuchten damals, eine ausgewogene Perspektive zu fördern, indem sie darauf hinwiesen, dass die Vereinigten Staaten auch dafür verantwortlich gewesen seien, dieselben Gefühle bei Menschen in anderen Ländern hervorzurufen, aber das löste kaum große Resonanz aus. Obwohl die Amerikaner abstrakt verstehen, wie klug es ist, dass Menschen auf der ganzen Welt Mitgefühl für das Leiden anderer haben, fand eine solche Erinnerung an das von unserer Nation begangene Unrecht kaum Beachtung und wurde bald von einem beschleunigten „Krieg gegen den Terrorismus“ überschattet.

Aber wir müssen unsere Bemühungen fortsetzen, Verständnis und Mitgefühl in der Welt zu entwickeln. Hoffentlich hilft dieser Artikel dabei, indem er sich mit der Frage befasst: „Wie viele Anschläge vom 11. September haben die Vereinigten Staaten seit dem Zweiten Weltkrieg in anderen Ländern verursacht?“ Dieses Thema wird in diesem Bericht behandelt, der eine geschätzte Zahl solcher Todesfälle in 37 Ländern sowie kurze Erläuterungen dazu enthält, warum die USA als schuldig angesehen werden.

Die Ursachen von Kriegen sind komplex. In einigen Fällen mögen andere Nationen als die USA für mehr Todesfälle verantwortlich gewesen sein, aber wenn die Beteiligung unseres Landes eine notwendige Ursache für einen Krieg oder Konflikt gewesen zu sein schien, wurde es für die Todesfälle verantwortlich gemacht. Mit anderen Worten: Sie hätten wahrscheinlich nicht stattgefunden, wenn die USA nicht die schwere Hand ihrer Macht eingesetzt hätten. Die militärische und wirtschaftliche Macht der Vereinigten Staaten war entscheidend. Weiterlesen »

Erinnert sich noch Jemand? Führerbunker 2020!

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Von der Leyen wegen Pfizer-Deal vor Strafgericht in Belgien angeklagt

Vom Feindsender:

In einer Klage wird der EU-Kommissionspräsidentin vor einem belgischen Strafgericht „illegale Interessenvertretung und Korruption“ vorgeworfen. Von der Leyen soll ohne jegliches Mandat per SMS direkt mit Pfizer-CEO Albert Bourla Impfstoffkäufe ausgehandelt haben. Der belgische Richter könnte erstmals auch die Immunität der Angeklagten aufheben.

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wurde im April in Belgien strafrechtlich verklagt. In der Anzeige wirft ihr der Kläger Frédéric Baldan, ein akkreditierter EU-Lobbyist „Amtsanmaßung und Titelmissbrauch“, „Vernichtung öffentlicher Dokumente“ und „illegale Interessenvertretung und Korruption“ vor. Durch Baldans Klage nehme die SMS-Affäre von der Leyens erstmals eine strafrechtliche Dimension an, hieß es im österreichischen Nachrichtenmagazin tkp.at dazu am Dienstag.

Von der Leyen soll per SMS direkt mit Pfizer-CEO Albert Bourla an den Mitgliedsstaaten und der Kommission vorbei zusätzliche Pfizer-Dosen im Wert von 1,8 Milliarden Euro ausgehandelt haben. Mit dem „Pfizer-Deal“ habe sich von der Leyen „ohne jegliches Mandat“ angemaßt, sich an die Stelle der Mitgliedsstaaten zu setzen. Sie habe „direkt und geheim“ unter anderem per SMS mit dem CEO von Pfizer Impfstoffkaufverträge ausgehandelt.

Zuvor gab es bereits Verwaltungsbeschwerden bezüglich des Impfstoffdeals beim Europäischen Ombudsmann und beim Gerichtshof der Europäischen Kommission. Mit der Klage vor dem Strafgericht könnte der Richter vor dem erstinstanzlichen Gericht in Lüttich nun erstmals die Immunität der Kommissionspräsidentin aufheben. So erklärte es die Juristin Diane Portat in der vergangenen Woche während eines Interviews mit Frédéric Baldan für das französische Magazin France Soir.

Die französische Europa-Abgeordnete Michèle Rivasi kommentierte die Anklage gegen von der Leyen Ende letzter Woche auf Twitter:

„SMS-Gate nimmt eine kriminelle Wendung. Die Präsidentin der Europäischen Kommission wird der ‚widerrechtlichen Aneignung von Funktionen und Titeln‘, der ‚Vernichtung von öffentlichen Dokumenten‘ und der ‚illegalen Interessenwahrnehmung und Korruption‘ beschuldigt. Die laufenden Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft sind zu verfolgen“.

Laut Aussage des Klägers Frédéric Baldan würde von der Leyen dieses Mal auch dazu verpflichtet, die SMS vor Gericht offenzulegen. Bei den vorhergehenden Verfahren war man mit dieser Forderung gescheitert. Ihre Weigerung, die SMS wegen angeblicher Privatheit vorzulegen, käme dem Eingeständnis einer privaten Beziehung und damit einem Interessenkonflikt gleich. Laut eines Berichts bei EURACTIV habe Baldan diesbezüglich gesagt:

„Wenn sich von der Leyen weigert, die Nachrichten offenzulegen, weil sie privat seien, dann würden sie eine intime Beziehung zwischen von der Leyen und Bourla aufzeigen, was einem ernsthaften Interessenkonflikt bei Vertragsverhandlungen gleichkäme“.

Demzufolge sei die Löschung der SMS mit einer Vernichtung von Verwaltungsdokumenten gleichzusetzen. Weil dies rechtlich möglich sei, wolle Baldan auch selbst den Untersuchungsrichter bitten, die SMS einsehen zu dürfen.

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Wohnungsnot durch Migration

 

Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende
https://isb.rlp.de/foerderung/759.html

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Das Wesen der Dummheit

 

Dietrich Bonhoeffer

Es war eine Zeit, in der ein aufgestachelter Mob Steine in Schaufenster unschuldiger Ladenbesitzer warf und Frauen und Kinder auf grausame Weise und auf offener Straße gedemütigt wurden. In dieser Zeit begann der junge Pfarrer Dietrich Bonhoeffer, sich öffentlich gegen die Grausamkeiten zu äußern.

Nachdem er jahrelang versucht hatte, die Menschen zum Umdenken zu bewegen, kam Bonhoeffer eines Abends nach Hause. Sein eigener Vater teilte ihm mit, dass zwei Männer in seinem Zimmer warteten, um ihn festzunehmen.

Im Gefängnis begann Bonhoeffer darüber nachzudenken, wie sich sein Land der Dichter und Denker in ein Kollektiv von Feiglingen, Gaunern und Verbrechern verwandelt hatte. Er kam letztendlich zu dem Schluss, dass die Wurzel des Problems nicht Bosheit, sondern Dummheit war. In seinen berühmten Briefen aus dem Gefängnis vertrat Bonhoeffer die Ansicht, dass die Dummheit ein gefährlicherer Feind des Guten sei als die Bosheit. Denn während man gegen das Böse protestieren und es durch den Einsatz von Gewalt aufdecken und verhindern kann, sind wir gegen die Dummheit wehrlos. Weder Proteste noch Gewaltanwendung bewirken hier etwas. Argumente stoßen auf taube Ohren. Fakten, die dem Vorurteil eines dummen Menschen widersprechen, braucht man einfach nicht zu glauben, und wenn sie unwiderlegbar sind, werden sie einfach als unwichtig, als nebensächlich beiseite geschoben. Bei all dem ist der dumme Mensch selbstzufrieden. Er ist leicht reizbar und wird gefährlich, wenn er auf Angriff geht. Aus diesem Grund ist im Umgang mit einem dummen Menschen größere Vorsicht geboten als mit einem bösartigen.

Wenn wir wissen wollen, wie wir die Dummheit überwinden können, müssen wir versuchen, ihr Wesen zu verstehen. Soviel ist sicher: Dummheit ist im Grunde kein intellektueller, – sondern ein moralischer Defekt. Es gibt Menschen, die intellektuell bemerkenswert beweglich und dennoch dumm sind. – Und andere, die intellektuell stumpf, – aber alles andere als dumm sind. Man hat weniger den Eindruck, dass Dummheit ein angeborener Defekt ist, sondern dass die Menschen unter bestimmten Umständen dumm werden. Oder besser gesagt, dass sie es zulassen, dass dies mit ihnen geschieht.

Menschen, die in Einsamkeit leben, zeigen diesen Defekt seltener als Individuen in Gruppen. Es scheint also, dass Dummheit weniger ein psychologisches als ein soziologisches Problem ist.

Es zeigt sich, dass jeder starke Machtzuwachs, sei er nun politischer oder religiöser Natur, einen großen Teil der Menschheit mit Dummheit infiziert. Es ist fast so, als sei dies ein soziologisch-psychologisches Gesetz, wonach die Macht des einen die Dummheit des anderen braucht. Der Prozess, der hier am Werk ist, besteht nicht darin, dass bestimmte menschliche Fähigkeiten, – wie der Intellekt, – plötzlich versagen.
Vielmehr scheint es so zu sein, dass der Mensch unter dem überwältigenden Einfluss der steigenden Macht seiner inneren Unabhängigkeit beraubt wird und mehr oder weniger bewusst seine autonome Position aufgibt.

Die Tatsache, dass der dumme Mensch oft stur ist, darf uns nicht von der Tatsache ablenken, dass er nicht selbstbestimmt ist. Wenn man sich mit ihm unterhält, hat man fast das Gefühl, dass man es gar nicht mit ihm als Person zu tun hat, sondern mit Parolen, Schlagworten und dergleichen, die von ihm Besitz ergriffen haben. Er ist wie verhext, verblendet, wird benutzt und in seinem Wesen missbraucht.

Der so zum willenlosen Werkzeug gewordene Dumme ist auch zu allem Bösen fähig – und er erkennt nicht, dass es böse ist. Nur ein Akt der Befreiung, nicht der Belehrung, kann die Dummheit überwinden. Hier müssen wir uns mit der Tatsache abfinden, dass eine echte innere Befreiung in den meisten Fällen erst dann möglich wird, wenn ihr eine äußere Befreiung vorausgegangen ist. Bis dahin müssen wir alle Versuche aufgeben, den dummen Menschen zu überzeugen.

Bonhoeffer wurde wegen seiner Beteiligung an einem Komplott gegen Adolf Hitler im Morgengrauen des 9. April 1945 im Konzentrationslager Flossenbürg hingerichtet. Nur zwei Wochen vor der Befreiung des Lagers durch Soldaten aus den Vereinigten Staaten.

„Das Handeln entspringt nicht dem Denken, sondern der Bereitschaft zur Verantwortung. Der letzte Test für eine moralische Gesellschaft ist die Art der Welt, die sie ihren Kindern Hinterlässt“. sagte Bonhoeffer einmal.

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Die Geschichte wird erneut umgeschrieben?

Wenn man sich das folgende ansieht, sollte man zur Erkenntnis kommen, dass die Absicht dahinter besteht, Geschichte umzuschreiben. Da wird ja nicht frei gesprochen. Die Texte gehen vorher durch viele Hände. Von den Verfassern, Lektoren bis zu den Technikern der Teleprompter und keiner bemerkt den Fehler?

Bei diesen Fakten muss man sich ernsthaft fragen, wie oft wurde die Geschichte denn vorher schon umgeschrieben?

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Todesfälle pro Quartal 2016-2022

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Neuer fadenscheiniger Haftbefehl für Michael Ballweg

Information vom Feindsender:

Erneut entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, Michael Ballwegs Untersuchungshaft aufrechtzuerhalten. Der entsprechende Gerichtsbeschluss wurde seinem Verteidigungsteam am Montag zugestellt. Dies teilte der Sprecher des Teams, Dr. Alexander Christ, am 14. November mit.
Der Stuttgarter Unternehmer und Gründer der Querdenkerbewegung befindet sich seit dem 29. Juni dieses Jahres in der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung war er Ende Juni wegen angeblicher Zweckentfremdung von Geldgeschenken und angeblicher Fluchtgefahr festgenommen worden.
Mittlerweile wurde schon das dritte Gesuch auf Haftentlassung seitens der Gerichte abgelehnt, obwohl das Verteidigerteam seit Monaten alle Vorwürfe entkräften konnte. Mit dem am Montag zugestellten Beschluss hat das OLG Stuttgart zeitgleich einen neuen Haftbefehl erlassen. Demnach habe sich nun ein dringender Tatverdacht für einen versuchten Betrug ergeben.
Laut Pressemitteilung der Anwälte von Ballweg, habe das Gericht sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch nach Befragung der Zeugen, die die Geldgeschenke überwiesen hatten, keinen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe. Damit würde das Gericht selbst bestätigen, dass durch Ballweg kein Schenker zu Schaden kam.
Gegenüber dem SWR habe eine Sprecherin des Oberlandesgerichts am Montag erklärt, dass der Strafsenat des OLG den Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand im dringenden Verdacht des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche sehe. Der neu ausgestellte Haftbefehl wegen versuchtem Betrug ersetze den bisherigen Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft habe laut SWR nicht sagen können, wie lange die Ermittlungen noch andauern werden.
Im Interview mit dem Journalisten Alexander Wallasch bewertete der Sprecher des Verteidigungsteams den neuen Haftbefehl. Mit der Ausstellung des neuen Haftbefehls werde deutlich, dass die drei Richter den Tatverdacht wegen vollendeten Betruges, mit der die Untersuchungshaft überhaupt erst begründet worden war, nach der Zeugenbefragung der Schenker nicht mehr aufrechterhalten könnten.
Für das Verteidigerteam sei deshalb völlig klar, so RA Christ:
„Es konnte ihm nicht nachgewiesen werden – nach wie vor nicht nach diesen ganzen Wochen und Monaten –, dass auch nur irgendjemand von ihm geschädigt worden ist. Dafür in Haft zu sitzen, weiter in Haft zu sitzen, ist skandalös.“
Die Schenker, die Ballweg Geld überwiesen hatten, sollten sich als Zeugen, in vom Gericht zugesandten Fragebögen, zu den Zwecken der Schenkungen äußern. Laut Kenntnissen der Verteidiger habe dabei keiner der Schenker, eine missbräuchliche Verwendung der Schenkung festgestellt: „Von einem Missbrauch der Schenkung sprach nach unseren Erkenntnissen niemand,“ so der Anwalt.
Bei den Befragungen habe sich herausgestellt, dass nur rund acht Prozent der Schenkungen zweckgebunden geschenkt worden waren – also zum Beispiel mit dem Hinweis, dass das Geld für die Durchführung von „Querdenker“-Demos gedacht sei, wofür das Geld nachweislich auch ausgegeben wurde. Doppelt so viele der Befragten hätten im Fragebogen angegeben, „Ballweg könne mit den Schenkungen machen, was er wolle“, teilte Christ mit.
Damit hätte Ballweg das Geld – das er belegbar zur Organisation der „Querdenker“-Demos verwendet habe – ohnehin verwenden können, wofür er wollte.
Die Begründung des erneuten Haftbefehls bezeichnete Christ als „absolut zynisch“. Seiner Meinung nach handele es sich um eine zynische Begründung von Richtern, die das klare Ziel verfolgen, Ballweg auf jeden Fall in Haft zu lassen.

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Satireabteilung der Bundesregierung

Aktuell scheint das Auswärtige Amt die Satireabteilung der Bundesregierung zu sein!

Die Witzbolde beschweren sich über Zensur und zensieren selbst unerwünschte Nachrichtendienste. Russia Today z.B wird durch Datenveränderung der DNS-Server aktiv zensiert. 

Dazu unser Strafgesetzbuch (StGB):

§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rechtswidrig ist die Datenveränderung, weil eine gültige Sendelizenz (aus Serbien) vorliegt.

Schweizer können Russia Today problemlos aufrufen!

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Niederländische Journalisten wollen RT-Verbot vor Gericht anfechten

Information vom Feindsender
https://de.rt.com/europa/139222-keine-fans-von-rt-aber-niederlaendische-journalisten-wollen-rt-verbot-vor-gericht-anfechten/

„Keine Fans von RT, aber …“ – Niederländische Journalisten wollen RT-Verbot vor Gericht anfechten

24 Mai 2022 11:07 Uhr

Eine Koalition aus niederländischen Journalisten, Internetanbietern und zivilgesellschaftlichen Gruppen will gegen das EU-weite Verbot der Ausstrahlung von RT und Sputnik vorgehen. Die Gruppe will die Brüsseler Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.

Am Montag kündigte eine Koalition aus niederländischen Journalisten, Internetanbietern und zivil­gesellschaft­lichen Gruppen an, dass sie die Entscheidung der Europäischen Union, für die ganze EU die Medien RT und Sputnik zu verbieten, vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten will. Obwohl sie Inhalte der beiden Sender nicht ausdrücklich gutheißen, erklärte die Koalition, die übereilt eingeführte Zensur sei undemokratisch und werfe verfassungsrechtliche Fragen auf.

Der EU-Ministerrat hatte RT und Sputnik am 2. März mit Verweis auf den Ukraine-Konflikt ver­boten und erklärt, das Verbot werde so lange in Kraft bleiben, bis Russland seine „Des­infor­mations- und Informationsmanipulationsmaßnahmen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten“ einstelle.

Die Entscheidung der EU sei eine voreilige politische Entscheidung, die getroffen wurde, „ohne der in den Menschenrechtsverträgen verankerten Informationsfreiheit gerecht zu werden, die ein Fundament unserer Demokratie ist“, erklärte die Niederländische Vereinigung der Journalisten (NVJ) am Montag. Die NVJ hat sich mit dem Fonds für Pressefreiheit (Persvrijheidsfonds) und drei Internetanbietern zusammengeschlossen, um das Verbot vor dem EuGH in Luxemburg anzufechten, und wird den Antrag am Dienstag einreichen, so die Gruppe.

„Wir sind keine Fans von RT und Sputnik“, sagte Thomas Bruning von der NVJ gegenüber dem niederländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk NOS und bezeichnete die Sender als „Staatspropaganda“. Er fügte jedoch hinzu, dass das Verbot „jeden daran hindert, diese Informationen anzufordern, einschließlich der Wissenschaftler und Journalisten“. Und weiter sagte er: „Wir sind der Meinung, dass es nicht Sache der europäischen Regierungschefs ist zu bestimmen, was im Internet zu finden ist und was nicht.“

„Panische und übereilte Entscheidung“

Die Koalition wolle die „Legitimität und Verhältnismäßigkeit“ des Verbots ansprechen, und sehen, ob „undemokratische Zensurmaßnahmen“ gerechtfertigt seien, so die Kläger in einer Erklärung. „Die Tatsache, dass Internetanbieter aufgrund der Maßnahme den Zugang zu Informationen blockieren müssen, steht im Widerspruch zum Grundsatz der Netzneutralität“, sagte Anco Scholte ter Horst, Direktor des Internetanbieters Freedom Internet, in einer Erklärung zum Beitritt zur Klage. Weiter stellte er fest:

„In einem demokratischen Rechtsstaat ist ein freies und offenes Internet absolut notwendig.“

Scholte ter Horst bezeichnete das EU-Verbot in seiner Stellungnahme gegenüber NOS als eine „panische und übereilte Entscheidung“, die „nicht verhältnismäßig ist und die Tür für weitere derartige Blockaden öffnet“. Und er wies auch darauf hin, dass den Internetanbietern zuvor gesagt worden sei, dass sie aufgrund des Prinzips der Netzneutralität nicht in Inhalte eingreifen dürften.

Infolge des EU-Verbots sind die Sendungen von RT und Sputnik – und sogar deren Konten auf einigen Social-Media-Plattformen – im gesamten Territorium der EU nicht mehr zugänglich. Auch Australien, Kanada und das Vereinigte Königreich sind diesem Beispiel gefolgt. Die USA haben zwar sogar ein verfassungsmäßiges Verbot offener Zensur, aber die Google-Tochter YouTube, im Silicon Valley ansässig, hat dennoch ebenfalls die Konten von RT und Sputnik gesperrt oder gänzlich gelöscht.

Die stellvertretende Chefredakteurin von RT, Anna Belkina, verurteilte die Zensur und sagte, die Kritiker hätten „kein einziges Beispiel, kein einziges Körnchen eines Beweises dafür angeführt, dass das, was RT in diesen Tagen berichtet hat und weiterhin berichtet, nicht wahr ist“.

Als Vergeltung hat Russland die Websites mehrerer westlicher staatlicher Sender wie etwa der britischen BBC, der Deutschen Welle sowie der von den USA betriebenen Sender Radio Free Europe/Radio Liberty und deren ukrainischen Ableger Radio Svoboda blockiert. Anfang dieses Monats entzog Moskau auch der CBC die Visa und Berechtigungsnachweise und begründete dies mit der Entscheidung Kanadas vom März, die englischen und französischen Sendungen von RT zu verbieten.

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Das Bundesverfassungsgericht ein Witz oder kriminell?

Der Volksgerichtshof urteilte nicht Im Sinne des Volkes. Und das Verfassungsgericht urteilt nicht im Sinne der Verfassung.

Bundesverfassungsgericht winkt einrichtungsbezogene Impfpflicht durch! Die Begründungen sollte irritieren.

Die erste Täuschung, den Bruch des Grundgesetzes zu verheimlichen.

Mit dem Trick des Bundesverfassungsgericht, in Sachen Impfpflicht eine heutige Rechtmäßigkeit aufgrund von Annahmen zum Zeitpunkt der Verabschiedung eines Gesetzes zu behaupten, könnte man im Prinzip die halbe deutsche Geschichte neu einwerten.
Wenn man boshaft genug wäre, das zu wollen.

… ruht auf hinreichend tragfähigen tatsächlichen Erkenntnissen. Der Gesetzgeber konnte zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes von einer sich verschärfenden pandemischen Lage und einer damit einhergehenden besonderen Gefährdung älterer und vorerkrankter Menschen ausgehen. Die Annahme insbesondere einer besonderen Gefährdung dieser vulnerablen Menschen trägt nach wie vor.

b) Die Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-lmpfung ist im verfassungsrechtlichen Sinne auch geeignet. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass die Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Genesung aller Personen, die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit vulnerabler Menschen beitragen kann. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und daher das Virus seltener übertragen können. Angenommen wurde auch, dass Geimpfte bei einer Infektion weniger und kürzer als nicht Ge-…

Wenn das Gericht so argumentiert, müsste es auch folgendes argumentieren!

„Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Nürnberger Gesetze ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, daß eine Vermischung von ‚Juden‘ mit ‚Ariern‘ der Allgemeinheit schädlich wäre. Angenommen wurde auch, daß es bei diesen Gesetzen bleiben würde.“

Die zweite Täuschung, um den Bruch des Grundgesetzes zu verheimlichen.

In dem Beschluss wird in den Absätzen 184 und 185 das „Transmissionsrisiko“ (Begriff des Verfassungsgerichts!) nach Impfung behandelt und man liest unter anderem Folgendes:

„Zusammenfassend schätzt das Robert Koch-Institut die Infektionsgefährdung für die Gruppe der Ungeimpften letztlich nach wie vor als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung […] als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung […] als moderat ein (vgl. RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 21. April 2022, S. 4)“.

Es wird von Infektionsgefährdung im Kontext von Transmissionsrisiko gesprochen – ergo Fremdschutz.

Das Bild zeigt den Versuch, die zitierte Gefahreneinschätzung des RKI mit dem Graphen zur Inzidenz aus dem selben Wochenbericht in Einklang zu bringen, den das BVG für seine Begründung herangezogen hat.

RKI Eine weisungsgebunde Behörde wird als objektiver Zeuge angesehen! 

Wenn wir sehen, in welchem Verfahren Harbarth und Co. ausgewählt und ernannt werden, verstehen wir:
Dieses Gericht wird so nicht unabhängig sein. Diese Richter haben einfach noch Rechnungen zu bezahlen. Merkel hat dieses System perfide infiltriert und korrumpiert.

Das Gericht beruft sich auf das RKI, das RKI auf einen „Experten“ , der Experte auf die „Studie“, die Studie auf die „Zahlen“. Und falls jemals offiziell rauskommt dass jemand falsche Schlüsse gezogen hat, dann werden alle Beteiligten sagen: War nicht mein Fehler.

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