Der Volksgerichtshof urteilte nicht Im Sinne des Volkes. Und das Verfassungsgericht urteilt nicht im Sinne der Verfassung.
Bundesverfassungsgericht winkt einrichtungsbezogene Impfpflicht durch! Die Begründungen sollte irritieren.
Die erste Täuschung, den Bruch des Grundgesetzes zu verheimlichen.
Mit dem Trick des Bundesverfassungsgericht, in Sachen Impfpflicht eine heutige Rechtmäßigkeit aufgrund von Annahmen zum Zeitpunkt der Verabschiedung eines Gesetzes zu behaupten, könnte man im Prinzip die halbe deutsche Geschichte neu einwerten.
Wenn man boshaft genug wäre, das zu wollen.
… ruht auf hinreichend tragfähigen tatsächlichen Erkenntnissen. Der Gesetzgeber konnte zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes von einer sich verschärfenden pandemischen Lage und einer damit einhergehenden besonderen Gefährdung älterer und vorerkrankter Menschen ausgehen. Die Annahme insbesondere einer besonderen Gefährdung dieser vulnerablen Menschen trägt nach wie vor.
b) Die Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-lmpfung ist im verfassungsrechtlichen Sinne auch geeignet. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass die Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Genesung aller Personen, die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit vulnerabler Menschen beitragen kann. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und daher das Virus seltener übertragen können. Angenommen wurde auch, dass Geimpfte bei einer Infektion weniger und kürzer als nicht Ge-…
Wenn das Gericht so argumentiert, müsste es auch folgendes argumentieren!
„Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Nürnberger Gesetze ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, daß eine Vermischung von ‚Juden‘ mit ‚Ariern‘ der Allgemeinheit schädlich wäre. Angenommen wurde auch, daß es bei diesen Gesetzen bleiben würde.“
Die zweite Täuschung, um den Bruch des Grundgesetzes zu verheimlichen.
In dem Beschluss wird in den Absätzen 184 und 185 das „Transmissionsrisiko“ (Begriff des Verfassungsgerichts!) nach Impfung behandelt und man liest unter anderem Folgendes:
„Zusammenfassend schätzt das Robert Koch-Institut die Infektionsgefährdung für die Gruppe der Ungeimpften letztlich nach wie vor als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung […] als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung […] als moderat ein (vgl. RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 21. April 2022, S. 4)“.
Es wird von Infektionsgefährdung im Kontext von Transmissionsrisiko gesprochen – ergo Fremdschutz.
Das Bild zeigt den Versuch, die zitierte Gefahreneinschätzung des RKI mit dem Graphen zur Inzidenz aus dem selben Wochenbericht in Einklang zu bringen, den das BVG für seine Begründung herangezogen hat.
RKI Eine weisungsgebunde Behörde wird als objektiver Zeuge angesehen!
Wenn wir sehen, in welchem Verfahren Harbarth und Co. ausgewählt und ernannt werden, verstehen wir:
Dieses Gericht wird so nicht unabhängig sein. Diese Richter haben einfach noch Rechnungen zu bezahlen. Merkel hat dieses System perfide infiltriert und korrumpiert.
Das Gericht beruft sich auf das RKI, das RKI auf einen „Experten“ , der Experte auf die „Studie“, die Studie auf die „Zahlen“. Und falls jemals offiziell rauskommt dass jemand falsche Schlüsse gezogen hat, dann werden alle Beteiligten sagen: War nicht mein Fehler.
* * *
Neueste Kommentare