Archiv nach Kategorien: Rechtsbeugung

Gesinnungsstrafrecht in Deutschland

Bis heute führt die BRD, dass von den Nationalen Sozialisten eingeführte Gesinnungsstrafrecht, mit Inbrunst weiter fort. Bei der Bewertung eines Verbrechens steht beim Gesinnungsstrafrecht nicht die Tat im Mittelpunkt, sondern der Täter. Damals wurde die gleiche Tat unterschiedlich gewertet, je nachdem ob der Täter ein Parteimitglied oder ein Jude war. Heute wird gewertet, ob ein Täter bei der AFD ist, oder nicht.

Höcke (AFD) wurde für den Ausspruch „Alles für Deutschland“ bestraft. Frau Dorothee Bär (CSU) sagte das gleiche und wird noch nichtmal angeklagt. Genau so wenig wie viele andere, die den gleichen Ausspruch in den Mund nahmen.

Es wird Zeit, das sich die BRD vom Gesinnungsstrafrecht der nationalen Sozialisten verabschiedet.
Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?

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Adolpherase Kettenreaktion (ACR)

Ähnlich wie bei der Polymerase Kettenreaktion (PCR) kann bei der Adolpherase Kettenreaktion ein Grundelement beliebig aufgeblasen werden. Das Grundelement Adolph wird so lange verdoppelt, bis es die Gesellschaft komplett durchdrungen hat.

Dieser Zustand scheint erreicht zu sein. Die Gesellschaft und die Institutionen sind durch und durch adolpherisiert.

Auch Richter zeigen deutliche Zeichen von  Adolpherisierung. Urteile sind oft nur mit fortschreitender Infizierung durch Adolpherase zu erklären.

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Der Retroblockwart als Charakterschwein

Auferstanden aus der Nazi- und Stasivergangenheit, der Retroblockwart!

Eine urdeutsche, niederintelligente Pest, die auf einen billigen Vorteil aus ist!

Der Retroblockwart agiert unter Aufgabe des menschlichen Zusammenlebens, was man als soziale Komponente des Menschseins versteht, die sich vom brutalen Kampf der Natur emanzipiert hat!

Das ist der Retroblockwart. Deutsch und Links. Da kommt nichts Gutes bei raus. Siehe Nationalsozialismus!

Hier ein Beispiel für Retroblockwarte. Polizei, Schulleiter und Mitschüler als Denunzianten. Moderne Blockwarte, Retroblockwarte:

Eine 16-jährige Schülerin postet auf tiktok AfD-freundliche Beiträge. Jemand denunziert sie beim Rektor. Der Rektor ruft die Polizei. Die kommt und führt die Schülerin während des Unterrichts für eine „Gefährderansprache“ ab.
Wichtige Fragen wurden bisher nicht gestellt: Welche Art Polizist führt bei solcher Sachlage eine Schülerin ab? Welche Art Rektor ruft wegen so etwas die Polizei? Und welche Art Schüler denunziert Mitschüler wegen derer politischen Meinung?

Charakterschweine:
https://odysee.com/@InfraRotMedien:0/charakterschweine:2

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Gegen das Vergessen: Polizei dumm wie Brot

Deutsche Polizei mit Metermaß zum Abstandmessen zwischen Bürgern. Ist es möglich, so eine dumme und verblödete Polizei zu übertreffen? Wenn der doofe Polizist den korrekten Abstand von 2 Metern misst, hat er zu jeder Person nur jeweils einen Meter Abstand und ist selbst Gesetzesbrecher. Sogar Doppelter. So blöd kann doch kein Mensch sein? Oder ist das die Witzfigurenabteilung der Polizei?  

Die Polizei, dein Feind und Gegner!

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Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann

Massenhafte Abmahnungen – Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann

Von Sawsan Chebli (SPD), Helge Lindh (SPD) und Lamya Kaddor (Grüne) weiß man, dass sie massenhaft, im Falle der beiden Damen hundertfach, Strafanzeigen erstatten, wenn sie sich beleidigt fühlen.

Dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1958:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l“homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).“

Dass Chebli, Lindh und Kaddor als Sozialisten wie selbstverständlich die Ressourcen des Staates für ihre Interessen instrumentalisieren, passt zu ihrer weltanschaulichen Orientierung. 

Die Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat ein mehr kommerzielles Interesse. Sie lässt dubiose Abmahnungen, von einem in der Szene unbekannten Anwalt, verteilen.

Die Abmahnungen von Strack-Zimmermanns Advokaten fallen durch zweierlei auf:

Der Streitwert ist in den bekannten Fällen viel zu niedrig angesetzt. Und zwar nur 10 bis 25 Prozent der üblichen Beträge. Der Anwalt lässt sich also zu billig abspeisen. Jede Abmahnung enthält auserdem die Forderung nach einer Geldentschädigung von z.B. 1.000 Euro. Dieser Betrag fließt in die Kasse von Frau Strack-Zimmermann, wenn er gezahlt wird. Dabei liegen die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung in den bekannten Fällen nicht vor. Der Anspruch besteht nur, „wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann“ (so der Bundesgerichtshof).

Vermutlich nimmt Frau Strack-Zimmermann mit dieser Methode mehr Geld ein, 

Frau Strack-Zimmermann betreibt Abmahnungen schon in gewerblicher Weise, da sie damit vermutlich mehr Geld einnimmt, als Diäten im Bundestag.

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Afghanischer Vergewaltiger auf freien Fuß gesetzt

Vom Feindsender aus der Abteilung: Opferverhöhnung und Volksverarschung durch Richter

„Er ist im Prinzip voll integriert“

Ein 23-jähriger Afghane wurde vom Amtsgericht Regensburg für Vergewaltigung und sexueller Missbrauch in mehreren Fällen verurteilt. Aufgrund seines jungen Alters und seiner gelungenen Integration verzichtete der Richter auf das Verhängen einer Haftstrafe.

Das Amtsgericht Regensburg hat einen angeblich 23-jährigen Afghanen wegen Vergewaltigung und mehrerer sexueller Übergriffe auf junge Frauen verurteilt. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Täter mit Namen Mohammed M. zu einem Anti-Aggressionstraining. Außerdem solle er seinen Alkoholkonsum einschränken.

Die Taten, die Mohammed M. seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wurden, ereigneten sich zwischen April 2019 und März 2022. In sechs Fällen belästigte er junge, teilweise minderjährige Frauen. Eine 16-Jährige vergewaltigte er, eine andere Frau zwang er zum Oralverkehr. Vor den Taten soll Mohammed M. getrunken haben.

Weil Mohammed M. zum Zeitpunkt der meisten Taten jünger als 21 Jahre alt gewesen sein soll, wurde sein Prozess vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Vor Gericht gestand der Angeklagte alle Vorwürfe.

Laut Information von Bild sagte Christian Reiser, einer der Anwälte von M., das Urteil des Jugendschöffengerichts sei nicht ungewöhnlich, da bei „Heranwachsenden“ der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe:

„Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann.“

Und M.s zweiter Anwalt, Jörg Meyer, kommentierte bestätigend:

„Er ist im Prinzip voll integriert.“

Lau Informationen von Bild war Mohammed M. im Jahr 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er schloss die Hauptschule ab und absolvierte eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker. Danach soll er als Heizungsmonteur gearbeitet haben. Im Januar 2023 kehrte Mohammed M. von einem Urlaub aus Afghanistan zurück. Am Flughafen in München wurde er verhaftet und saß seitdem in Untersuchungshaft.

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Die deutsche Polizei ist Erfüllungsgehilfe des Scholz-Regimes

 

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Werner Bergholz: Laut Vertrag dürfte es keine Zulassung für BioNTech/Pfizer-Impfstoff geben

Von Feindsender: https://de.rt.com/inland/175542-werner-bergholz-laut-vertrag-keine-zulassung-fuer-biontech-pfizer-impfstoff/

Der ehemalige Leiter des Qualitätsmanagements der Infineon-Chipfabrik in München Prof. Dr. Werner Bergholz hielt bei der internationalen Anwaltskonferenz über den WHO-Pandemievertrag in Köln den Eröffnungsvortrag. Dabei präsentierte er den Konferenzteilnehmern eine detaillierte Auswertung der gesundheitlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe (nukleosid modifizierten mRNA-Impfstoffe) insbesondere auch unter Berücksichtigung unterschiedlich wirkender Impfstoffchargen. 

Dr. Bergholz engagiert sich in verschiedenen Gremien gegen die Pandemiepolitik der Bundesregierung und der Weltgesundheitsorganisation. Er ist Mitglied der Mediziner und Wissenschaftler Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V. und auch war Mitglied in der Sachverständigenkommission der  Bundesregierung zur Auswertung der Corona-Maßnahmen. Beim sogenannten Soldatenprozess, in dem Soldaten der Bundeswehr wegen Impfverweigerung vor Gericht standen, wurde der frühere Professor der Bremer Jacobs University als Experte für die Risikobewertung der Impfstoffe von der Verteidigung hinzugezogen.

Im Interview fasste der Ingenieur seine wichtigsten Erkenntnisse über die Gefährlichkeit der mRNA-Impfstoffe zusammen und stellte neue Studien über das Nebenwirkungspotenzial vor. Insbesondere berichtete der ausgewiesene Experte für Qualitätsmanagement über die Wirkunterschiede der verschiedenen Impfchargen, die in einer dänischen Studie ganz klar nachgewiesen worden seien. Demnach gebe es je nach Charge gravierende Unterschiede bei den Gesundheits- und Sterberisiken. Weiterlesen »

Ein Angriff auf die menschliche Rasse

 Ein Angriff auf die menschliche Rasse – Dr. D. Martin – International Covid Summit III EU Parlament

Ansehen und staunen!

 

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30 Jahre Brandanschlag Solingen – Rechtsbeugung im Namen des Volkes!

Das mit dem Urteil etwas oberfaul ist, war mir schon damals klar. Die drei unschuldig Verurteilten haben sich jetzt mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit gewandt.

Original PDF: 

Verurteilung unschuldiger ist Politisch gewollt, um einen Rechtsstaat vorzutäuschen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

drei der vom OLG Düsseldorf wegen des Brandanschlags in Solingen Verurteilten haben sich nach jahrzehntelangem Schweigen entschlossen, Stellung zu dem damaligen Urteil zu nehmen. Ich bin, als damals aktiver Verteidiger, damit beauftragt, für eine entsprechende Verbreitung Sorge zu tragen. Da ich das rechtskräftige Urteil als Jurist zu akzeptieren habe, mit dem Inhalt allerdings keinesfalls konform gehe, tue ich mich hiermit leicht und überreiche Ihnen in der Anlage entsprechende Erklärungen.

Rechtsanwalt

Erklärung 30 Jahre nach dem Brandanschlag von Solingen, Felix Köhnen

30 Jahre sind seit dem Brandanschlag in Solingen am 29.Mai 1993 vergangen. Mehr als 28 1/2 Jahre sind seit dem 13. Oktober 1995 vergangen, dem Tag, an dem mich das Oberlandesgericht Düsseldorf als einen von vier Angeklagten zu der Jugendhöchststrafe von 10 Jahren verurteilte. Meine Unschuld beteure ich seit 30 Jahren!

Ich wende mich mit diesen Worten erstmals an die Öffentlichkeit, weil ich nicht länger schweigen will.

Den Angehörigen der Opfer dieses schrecklichen Verbrechens, den Familien Genf, Ince, Duran und Saygin möchte ich nochmals mitteilen: Christian Buchholz, Markus Gartmann und ich sind nicht die Mörder Ihrer Angehörigen. Keine Worte können ausdrücken, was Sie durchleiden mussten und noch immer durchleiden.

Es gab in meiner Jugend eine Phase, in der ich eine rechte Einstellung hatte.

Ich war ausländerfeindlich eingestellt und äußerte Parolen, die absolut Scheiße, verletzend und falsch waren. Als der türkenfeindliche Liedtext einer ehemaligen Skinhead-Band vor Gericht verlesen wurde, habe ich mich gegenüber den Opferfamilien geschämt. Aber das macht einen Menschen nicht zu einem Brandstifter und Mörder.

Zutreffend ist auch, dass ich zeitweise Mitglied in der Kampfsportschule HAK-PAO war, dessen Leiter erst im Prozess als V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes enttarnt wurde. Zum Zeitpunkt des Brandanschlags von Solingen war ich nicht mehr Mitglied. Das Pogrom von Rostock und die Morde von Mölln schockierten mich damals.

Auch unter dem Einfluss dieser unfassbaren Anschläge kaufte ich im Frühjahr 1993 ein T-Shirt gegen Nazis.

Dass ich in dem Hauseingang der Opferfamilien – wie vom Gericht im Urteil „festgestellt“ – Benzin ausgeschüttet haben soll, lässt mich schaudern und macht mich wütend! Bei allem, was mir heilig ist: zu einer solchen Tat wäre ich niemals fähig gewesen!

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Bewährung für Messerstecher

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Neuer fadenscheiniger Haftbefehl für Michael Ballweg

Information vom Feindsender:

Erneut entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, Michael Ballwegs Untersuchungshaft aufrechtzuerhalten. Der entsprechende Gerichtsbeschluss wurde seinem Verteidigungsteam am Montag zugestellt. Dies teilte der Sprecher des Teams, Dr. Alexander Christ, am 14. November mit.
Der Stuttgarter Unternehmer und Gründer der Querdenkerbewegung befindet sich seit dem 29. Juni dieses Jahres in der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung war er Ende Juni wegen angeblicher Zweckentfremdung von Geldgeschenken und angeblicher Fluchtgefahr festgenommen worden.
Mittlerweile wurde schon das dritte Gesuch auf Haftentlassung seitens der Gerichte abgelehnt, obwohl das Verteidigerteam seit Monaten alle Vorwürfe entkräften konnte. Mit dem am Montag zugestellten Beschluss hat das OLG Stuttgart zeitgleich einen neuen Haftbefehl erlassen. Demnach habe sich nun ein dringender Tatverdacht für einen versuchten Betrug ergeben.
Laut Pressemitteilung der Anwälte von Ballweg, habe das Gericht sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch nach Befragung der Zeugen, die die Geldgeschenke überwiesen hatten, keinen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe. Damit würde das Gericht selbst bestätigen, dass durch Ballweg kein Schenker zu Schaden kam.
Gegenüber dem SWR habe eine Sprecherin des Oberlandesgerichts am Montag erklärt, dass der Strafsenat des OLG den Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand im dringenden Verdacht des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche sehe. Der neu ausgestellte Haftbefehl wegen versuchtem Betrug ersetze den bisherigen Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft habe laut SWR nicht sagen können, wie lange die Ermittlungen noch andauern werden.
Im Interview mit dem Journalisten Alexander Wallasch bewertete der Sprecher des Verteidigungsteams den neuen Haftbefehl. Mit der Ausstellung des neuen Haftbefehls werde deutlich, dass die drei Richter den Tatverdacht wegen vollendeten Betruges, mit der die Untersuchungshaft überhaupt erst begründet worden war, nach der Zeugenbefragung der Schenker nicht mehr aufrechterhalten könnten.
Für das Verteidigerteam sei deshalb völlig klar, so RA Christ:
„Es konnte ihm nicht nachgewiesen werden – nach wie vor nicht nach diesen ganzen Wochen und Monaten –, dass auch nur irgendjemand von ihm geschädigt worden ist. Dafür in Haft zu sitzen, weiter in Haft zu sitzen, ist skandalös.“
Die Schenker, die Ballweg Geld überwiesen hatten, sollten sich als Zeugen, in vom Gericht zugesandten Fragebögen, zu den Zwecken der Schenkungen äußern. Laut Kenntnissen der Verteidiger habe dabei keiner der Schenker, eine missbräuchliche Verwendung der Schenkung festgestellt: „Von einem Missbrauch der Schenkung sprach nach unseren Erkenntnissen niemand,“ so der Anwalt.
Bei den Befragungen habe sich herausgestellt, dass nur rund acht Prozent der Schenkungen zweckgebunden geschenkt worden waren – also zum Beispiel mit dem Hinweis, dass das Geld für die Durchführung von „Querdenker“-Demos gedacht sei, wofür das Geld nachweislich auch ausgegeben wurde. Doppelt so viele der Befragten hätten im Fragebogen angegeben, „Ballweg könne mit den Schenkungen machen, was er wolle“, teilte Christ mit.
Damit hätte Ballweg das Geld – das er belegbar zur Organisation der „Querdenker“-Demos verwendet habe – ohnehin verwenden können, wofür er wollte.
Die Begründung des erneuten Haftbefehls bezeichnete Christ als „absolut zynisch“. Seiner Meinung nach handele es sich um eine zynische Begründung von Richtern, die das klare Ziel verfolgen, Ballweg auf jeden Fall in Haft zu lassen.

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Satireabteilung der Bundesregierung

Aktuell scheint das Auswärtige Amt die Satireabteilung der Bundesregierung zu sein!

Die Witzbolde beschweren sich über Zensur und zensieren selbst unerwünschte Nachrichtendienste. Russia Today z.B wird durch Datenveränderung der DNS-Server aktiv zensiert. 

Dazu unser Strafgesetzbuch (StGB):

§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rechtswidrig ist die Datenveränderung, weil eine gültige Sendelizenz (aus Serbien) vorliegt.

Schweizer können Russia Today problemlos aufrufen!

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Das Bundesverfassungsgericht ein Witz oder kriminell?

Der Volksgerichtshof urteilte nicht Im Sinne des Volkes. Und das Verfassungsgericht urteilt nicht im Sinne der Verfassung.

Bundesverfassungsgericht winkt einrichtungsbezogene Impfpflicht durch! Die Begründungen sollte irritieren.

Die erste Täuschung, den Bruch des Grundgesetzes zu verheimlichen.

Mit dem Trick des Bundesverfassungsgericht, in Sachen Impfpflicht eine heutige Rechtmäßigkeit aufgrund von Annahmen zum Zeitpunkt der Verabschiedung eines Gesetzes zu behaupten, könnte man im Prinzip die halbe deutsche Geschichte neu einwerten.
Wenn man boshaft genug wäre, das zu wollen.

… ruht auf hinreichend tragfähigen tatsächlichen Erkenntnissen. Der Gesetzgeber konnte zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes von einer sich verschärfenden pandemischen Lage und einer damit einhergehenden besonderen Gefährdung älterer und vorerkrankter Menschen ausgehen. Die Annahme insbesondere einer besonderen Gefährdung dieser vulnerablen Menschen trägt nach wie vor.

b) Die Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-lmpfung ist im verfassungsrechtlichen Sinne auch geeignet. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass die Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Genesung aller Personen, die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit vulnerabler Menschen beitragen kann. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und daher das Virus seltener übertragen können. Angenommen wurde auch, dass Geimpfte bei einer Infektion weniger und kürzer als nicht Ge-…

Wenn das Gericht so argumentiert, müsste es auch folgendes argumentieren!

„Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Nürnberger Gesetze ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, daß eine Vermischung von ‚Juden‘ mit ‚Ariern‘ der Allgemeinheit schädlich wäre. Angenommen wurde auch, daß es bei diesen Gesetzen bleiben würde.“

Die zweite Täuschung, um den Bruch des Grundgesetzes zu verheimlichen.

In dem Beschluss wird in den Absätzen 184 und 185 das „Transmissionsrisiko“ (Begriff des Verfassungsgerichts!) nach Impfung behandelt und man liest unter anderem Folgendes:

„Zusammenfassend schätzt das Robert Koch-Institut die Infektionsgefährdung für die Gruppe der Ungeimpften letztlich nach wie vor als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung […] als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung […] als moderat ein (vgl. RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 21. April 2022, S. 4)“.

Es wird von Infektionsgefährdung im Kontext von Transmissionsrisiko gesprochen – ergo Fremdschutz.

Das Bild zeigt den Versuch, die zitierte Gefahreneinschätzung des RKI mit dem Graphen zur Inzidenz aus dem selben Wochenbericht in Einklang zu bringen, den das BVG für seine Begründung herangezogen hat.

RKI Eine weisungsgebunde Behörde wird als objektiver Zeuge angesehen! 

Wenn wir sehen, in welchem Verfahren Harbarth und Co. ausgewählt und ernannt werden, verstehen wir:
Dieses Gericht wird so nicht unabhängig sein. Diese Richter haben einfach noch Rechnungen zu bezahlen. Merkel hat dieses System perfide infiltriert und korrumpiert.

Das Gericht beruft sich auf das RKI, das RKI auf einen „Experten“ , der Experte auf die „Studie“, die Studie auf die „Zahlen“. Und falls jemals offiziell rauskommt dass jemand falsche Schlüsse gezogen hat, dann werden alle Beteiligten sagen: War nicht mein Fehler.

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Sonderbehandlung im Recht

https://www.communitas-bonorum.de/post/corona-impfstoffe-gesetzeslose-unter-uns

Mit der Verordnung Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) wird eine Teil der Arzneimittelgesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt hat.

Folgende Gesetze und Verordnungen wurden nach §3 Abs. 1 der MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:

  • § 8 Absatz 3, die §§ 10, 11, 11a und 21 Absatz 1, § 21a Absatz 1 und 9, § 32 Absatz 1, die §§ 43, 47 und 72 Absatz 1 und 4, § 72a Absatz 1, § 72b Absatz 1 und 2, § 72c Absatz 1, die §§ 73a, 78 und 94 des Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie § 4a Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) gelten nicht für das Bundesministerium, die von ihm beauftragten Stellen und für Personen, von denen das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle die Arzneimittel beschafft, wenn das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle nach § 2 Absatz 1 Arzneimittel oder Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffe beschafft und in den Verkehr bringt.

Arzneimittelgesetz (AMG)

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Nazimethoden in der modernen Medizin

Rundschreiben der österreichischen Ärztekammer (PDF)

Betrifft: Beratung von Patientinnen/Patienten iZshg mit der COVID-19-Schutzimpfung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Österreichische Ärztekammer darf aus gegebenem Anlass auf Folgendes hinweisen:

Ärztinnen und Ärzte sind auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Rahmen der Einhaltung ihrer Berufspflichten ua verpflichtet, jeden von ihnen in ärztliche Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen. Darüber hinaus ist nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung das Wohl der Kranken und der Schutz der Gesunden zu wahren.

Ärztinnen/Ärzte haben sich zudem jeder Information zu enthalten, wenn diese wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen widerspricht, oder nicht den Tatsachen entspricht.

Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass es derzeit aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums grundsätzlich keinen Grund gibt. Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen COVID-19 abzuraten.

Einzig medizinische und wissenschaftlich belegte Gründe, wie bspw eine Allergie gegen den Impfstoff, können gegen eine COVID-19-Schutzimpfung sprechen, wobei auch hier auf die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums hinzuweisen ist und eine Nutzen-Risiko-Abwägung zu erfolgen hat.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass eine allfällige Verletzung einer Berufspflicht in diesem Zusammenhang durch die Disziplinarorgane der österreichischen Ärztekammer geprüft wird und bei Feststellung einer solchen dies entsprechend sanktioniert wird.

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