Archiv nach Kategorien: Rechtsbeugung

Warum Politiker immer lügen

Autor unbekannt 

Mein Artikel „Der größte Betrug der Geschichte“ hat viele Reaktionen ausgelöst und eine Frage, die jemand als Kommentar gestellt hat, war „Ich verstehe auch nicht, was will man mit diesem angeblichen Betrug erreichen?“ Gerne möchte ich diese Frage für alle hiermit beantworten.

Die einfachste Antwort wäre, weil Politiker grundsätzlich lügen, sobald sie den Mund aufmachen!

Oder, ich könnte auf meinen Artikel Warum die CO2-Steuer den Planeten nicht rettet hinweisen als Antwort. Aber ich will mal erklären, warum die Elite uns generell anlügt, was die Absicht dahinter ist.

Man muss verstehen, wie Macht und Politik funktionieren. Es geht nie um das Vordergründige, um das was sie einem erzählen, um das angebliche Problem, welches sie uns mit Angst und Schrecken einjagen. Das ist nur eine Verschleierung und das Problem wurde nur künstlich mit Lügen geschaffen.

Das beste Beispiel ist der Krieg gegen den Terror. Warum führen sie einen Krieg in Tat und Wahrheit gegen UNS? Warum müssen sie UNS die Freiheiten wegnehmen und UNS ausspionieren? Warum müssen sie UNSERE Verfassungsrechte zerstören, um den Terror zu bekämpfen, wenn die Terroristen doch angeblich irgendwo im Ausland sind, bei den „bösen“ Arabern?

Weil es gar nicht darum geht. Weil es den Feind gar nicht gibt. Der Krieg gegen den Terror ist eine Farce. Die Absicht war von Anfang an UNS die Freiheit wegzunehmen, sie mussten nur einen Grund finden, der „plausibel“ ist, den wir schlucken, damit wir die ganzen Freiheitseinschränkungen akzeptieren. Und wir sind so blöd und glauben diesen Lügen. „Ja, nimmt uns nur alle Rechte, damit ihr uns beschützen könnt“.

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Ungefähre Festnahmen wegen Online-/Social-Media-Beiträgen

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Staatlicher Terror gegen die Bevölkerung – „AG-Impfpflicht“

Vom Feindsender

Zensurfreier Link
https://freedert.online/inland/259222-vollzugsmoeglichkeiten-oder-bussgeld-interne-emails/

Zensierter Link im freisten Deutschland aller Zeiten!
https://de.rt.com/inland/259222-vollzugsmoeglichkeiten-oder-bussgeld-interne-emails/

„Vollzugsmöglichkeiten oder Bußgeld“ – Interne Emails der „AG Impfpflicht“ freigeklagt

18 Okt. 2025 21:30 Uhr

Der Bloggerin Aya Velázquez gelang im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes, die Zusendung internen E-Mail-Verkehrs der regierungsinternen sogenannten „AG Impfpflicht“ einzuklagen. Wie zuvor bereits die „RKI-Files“ offenbaren auch diese Unterlagen die skrupellose Gedankenwelt im Regierungsviertel in der Zeit der „Coronakrise“.

Eine Analyse von Bernhard Loyen

Ein weiteres wichtiges, dabei 987 Seiten umfassendes Mosaikstück, in der weiterhin seitens der Politik hartnäckig verweigerten „Corona-Aufarbeitung“, wird dank der Hartnäckigkeit der Bloggerin und Journalistin Aya Velázquez interessierten Bürgern zur Verfügung gestellt. Nach finaler Zusendung des Materials veröffentlichte Velázquez am 17. Oktober umgehend alle Dokumente zur freien Sichtung und Analyse. Aufgrund der Fülle von erkenntnisreichen und möglichen neuen brisanten Informationen wird, ähnlich der Frühphase zu Beginn nach Veröffentlichung der RKI-Files, die „Schwarmhartnäckigkeit“ in den sozialen Medien erste Auswertungen in den nächsten Tagen und Wochen präsentieren.

Die Bloggerin informiert zu der Brisanz des Materials:

„Im Februar 2025 kam durch die Protokolle des RKI-Krisenstabs die Existenz eines weiteren Gremiums ans Tageslicht: Die sogenannte ‚AG Impfpflicht‘. Es handelte sich hierbei um eine interministerielle Arbeitsgruppe, die im Winter 2022 den Gesetzesentwurf zu einer allgemeinen Impfpflicht vorbereitete. Sie bestand aus Abgeordneten der damaligen Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP, unter der Federführung des damaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach.“

Velázquez gelangte durch das Informationsfreiheitsgesetz (IfG-Anfrage) an das Material, um diesbezüglicher Ereignisse zu berichten:

„Seit Februar 2025 läuft meine IFG-Anfrage zu den Dokumenten der ‚AG Impfpflicht‘. Weil das RKI darauf nicht reagierte, reichte ich Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Vor wenigen Tagen wurde mir seitens des RKI ein Datensatz von 987 PDF-Seiten, E-Mails und E-Mail-Anhängen ausgehändigt. Laut RKI seien E-Mails, jedoch keine Sitzungsprotokolle oder sonstiges Material zur ‚AG Impfpflicht‘ vorhanden.“

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Das Hafttagebuch von Kurt Hättasch – 2. Tag

Der junge Familienvater und Handwerker Kurt Hättasch ist am 5. November des vergangenen Jahres in Grimma auf dem Grundstück seines Wohnhauses niedergeschossen und festgenommen worden. Ihm und sieben anderen Männern wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Die Ehefrau Hättaschs hat uns das handschriftliche Tagebuch ihres Mannes zur Abschrift und zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Es ist nicht nur in diesem Fall wichtig, die andere Seite zu hören, die Seite der Verhafteten und Angeklagten also. Denn ihr Leben ist von einem Tag auf den anderen so sehr beschädigt worden, daß der Staat beste und schwer belastbare Argumente beibringen muß, um begründen zu können, warum er seine Einsatzkräfte so handeln ließ.

Die Aufzeichnungen werden unverändert wiedergegeben – allenfalls Fehler sind korrigiert. Wir enthalten uns der Kommentierung. Die Schilderungen und Gedanken sind authentisch und erschütternd. Sie zeigen als Dokument eines absoluten Ausnahmezustands viel vom Menschen Hättasch selbst, also auch etwas von einem Lagehumor, der aus einer großen inneren Festigkeit stammen muß: Wer so erzählt, schaut sich selbst von oben zu. Seinem Bericht stellte er folgende Zeilen voran:

Ich beginne diese Aufzeichnung am Tag 24 meiner U‑Haft, gerechnet ab dem Tage meiner Festnahme. Bis auf Namen ist dieser Bericht vollständig und aufrichtig und schildert meine Wahrnehmung der Geschehnisse. Die Wahrheit ist hierbei zum Teil abenteuerlich genug, sodass sie auf Übertreibungen verzichten kann – im Gegenteil zur „Wahrheit“ der etablierten Medienlandschaft, die sich, wie so oft, alles zurechtbiegen muß.

2. Tag, 6. November – Verhandlung Weiterlesen »

Gesinnungsstrafrecht in Deutschland

Bis heute führt die BRD, dass von den Nationalen Sozialisten eingeführte Gesinnungsstrafrecht, mit Inbrunst weiter fort. Bei der Bewertung eines Verbrechens steht beim Gesinnungsstrafrecht nicht die Tat im Mittelpunkt, sondern der Täter. Damals wurde die gleiche Tat unterschiedlich gewertet, je nachdem ob der Täter ein Parteimitglied oder ein Jude war. Heute wird gewertet, ob ein Täter bei der AFD ist, oder nicht.

Höcke (AFD) wurde für den Ausspruch „Alles für Deutschland“ bestraft. Frau Dorothee Bär (CSU) sagte das gleiche und wird noch nichtmal angeklagt. Genau so wenig wie viele andere, die den gleichen Ausspruch in den Mund nahmen.

Es wird Zeit, das sich die BRD vom Gesinnungsstrafrecht der nationalen Sozialisten verabschiedet.
Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?

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Adolpherase Kettenreaktion (ACR)

Ähnlich wie bei der Polymerase Kettenreaktion (PCR) kann bei der Adolpherase Kettenreaktion ein Grundelement beliebig aufgeblasen werden. Das Grundelement Adolph wird so lange verdoppelt, bis es die Gesellschaft komplett durchdrungen hat.

Dieser Zustand scheint erreicht zu sein. Die Gesellschaft und die Institutionen sind durch und durch adolpherisiert.

Auch Richter zeigen deutliche Zeichen von  Adolpherisierung. Urteile sind oft nur mit fortschreitender Infizierung durch Adolpherase zu erklären.

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Der Retroblockwart als Charakterschwein

Auferstanden aus der Nazi- und Stasivergangenheit, der Retroblockwart!

Eine urdeutsche, niederintelligente Pest, die auf einen billigen Vorteil aus ist!

Der Retroblockwart agiert unter Aufgabe des menschlichen Zusammenlebens, was man als soziale Komponente des Menschseins versteht, die sich vom brutalen Kampf der Natur emanzipiert hat!

Das ist der Retroblockwart. Deutsch und Links. Da kommt nichts Gutes bei raus. Siehe Nationalsozialismus!

Hier ein Beispiel für Retroblockwarte. Polizei, Schulleiter und Mitschüler als Denunzianten. Moderne Blockwarte, Retroblockwarte:

Eine 16-jährige Schülerin postet auf tiktok AfD-freundliche Beiträge. Jemand denunziert sie beim Rektor. Der Rektor ruft die Polizei. Die kommt und führt die Schülerin während des Unterrichts für eine „Gefährderansprache“ ab.
Wichtige Fragen wurden bisher nicht gestellt: Welche Art Polizist führt bei solcher Sachlage eine Schülerin ab? Welche Art Rektor ruft wegen so etwas die Polizei? Und welche Art Schüler denunziert Mitschüler wegen derer politischen Meinung?

Charakterschweine:
https://odysee.com/@InfraRotMedien:0/charakterschweine:2

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Gegen das Vergessen: Polizei dumm wie Brot

Deutsche Polizei mit Metermaß zum Abstandmessen zwischen Bürgern. Ist es möglich, so eine dumme und verblödete Polizei zu übertreffen? Wenn der doofe Polizist den korrekten Abstand von 2 Metern misst, hat er zu jeder Person nur jeweils einen Meter Abstand und ist selbst Gesetzesbrecher. Sogar Doppelter. So blöd kann doch kein Mensch sein? Oder ist das die Witzfigurenabteilung der Polizei?  

Die Polizei, dein Feind und Gegner!

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Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann

Massenhafte Abmahnungen – Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann

Von Sawsan Chebli (SPD), Helge Lindh (SPD) und Lamya Kaddor (Grüne) weiß man, dass sie massenhaft, im Falle der beiden Damen hundertfach, Strafanzeigen erstatten, wenn sie sich beleidigt fühlen.

Dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1958:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l“homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).“

Dass Chebli, Lindh und Kaddor als Sozialisten wie selbstverständlich die Ressourcen des Staates für ihre Interessen instrumentalisieren, passt zu ihrer weltanschaulichen Orientierung. 

Die Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat ein mehr kommerzielles Interesse. Sie lässt dubiose Abmahnungen, von einem in der Szene unbekannten Anwalt, verteilen.

Die Abmahnungen von Strack-Zimmermanns Advokaten fallen durch zweierlei auf:

Der Streitwert ist in den bekannten Fällen viel zu niedrig angesetzt. Und zwar nur 10 bis 25 Prozent der üblichen Beträge. Der Anwalt lässt sich also zu billig abspeisen. Jede Abmahnung enthält auserdem die Forderung nach einer Geldentschädigung von z.B. 1.000 Euro. Dieser Betrag fließt in die Kasse von Frau Strack-Zimmermann, wenn er gezahlt wird. Dabei liegen die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung in den bekannten Fällen nicht vor. Der Anspruch besteht nur, „wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann“ (so der Bundesgerichtshof).

Vermutlich nimmt Frau Strack-Zimmermann mit dieser Methode mehr Geld ein, 

Frau Strack-Zimmermann betreibt Abmahnungen schon in gewerblicher Weise, da sie damit vermutlich mehr Geld einnimmt, als Diäten im Bundestag.

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Afghanischer Vergewaltiger auf freien Fuß gesetzt

Vom Feindsender aus der Abteilung: Opferverhöhnung und Volksverarschung durch Richter

„Er ist im Prinzip voll integriert“

Ein 23-jähriger Afghane wurde vom Amtsgericht Regensburg für Vergewaltigung und sexueller Missbrauch in mehreren Fällen verurteilt. Aufgrund seines jungen Alters und seiner gelungenen Integration verzichtete der Richter auf das Verhängen einer Haftstrafe.

Das Amtsgericht Regensburg hat einen angeblich 23-jährigen Afghanen wegen Vergewaltigung und mehrerer sexueller Übergriffe auf junge Frauen verurteilt. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Täter mit Namen Mohammed M. zu einem Anti-Aggressionstraining. Außerdem solle er seinen Alkoholkonsum einschränken.

Die Taten, die Mohammed M. seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wurden, ereigneten sich zwischen April 2019 und März 2022. In sechs Fällen belästigte er junge, teilweise minderjährige Frauen. Eine 16-Jährige vergewaltigte er, eine andere Frau zwang er zum Oralverkehr. Vor den Taten soll Mohammed M. getrunken haben.

Weil Mohammed M. zum Zeitpunkt der meisten Taten jünger als 21 Jahre alt gewesen sein soll, wurde sein Prozess vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Vor Gericht gestand der Angeklagte alle Vorwürfe.

Laut Information von Bild sagte Christian Reiser, einer der Anwälte von M., das Urteil des Jugendschöffengerichts sei nicht ungewöhnlich, da bei „Heranwachsenden“ der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe:

„Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann.“

Und M.s zweiter Anwalt, Jörg Meyer, kommentierte bestätigend:

„Er ist im Prinzip voll integriert.“

Lau Informationen von Bild war Mohammed M. im Jahr 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er schloss die Hauptschule ab und absolvierte eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker. Danach soll er als Heizungsmonteur gearbeitet haben. Im Januar 2023 kehrte Mohammed M. von einem Urlaub aus Afghanistan zurück. Am Flughafen in München wurde er verhaftet und saß seitdem in Untersuchungshaft.

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Die deutsche Polizei ist Erfüllungsgehilfe des Scholz-Regimes

 

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Werner Bergholz: Laut Vertrag dürfte es keine Zulassung für BioNTech/Pfizer-Impfstoff geben

Von Feindsender: https://de.rt.com/inland/175542-werner-bergholz-laut-vertrag-keine-zulassung-fuer-biontech-pfizer-impfstoff/

Der ehemalige Leiter des Qualitätsmanagements der Infineon-Chipfabrik in München Prof. Dr. Werner Bergholz hielt bei der internationalen Anwaltskonferenz über den WHO-Pandemievertrag in Köln den Eröffnungsvortrag. Dabei präsentierte er den Konferenzteilnehmern eine detaillierte Auswertung der gesundheitlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe (nukleosid modifizierten mRNA-Impfstoffe) insbesondere auch unter Berücksichtigung unterschiedlich wirkender Impfstoffchargen. 

Dr. Bergholz engagiert sich in verschiedenen Gremien gegen die Pandemiepolitik der Bundesregierung und der Weltgesundheitsorganisation. Er ist Mitglied der Mediziner und Wissenschaftler Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V. und auch war Mitglied in der Sachverständigenkommission der  Bundesregierung zur Auswertung der Corona-Maßnahmen. Beim sogenannten Soldatenprozess, in dem Soldaten der Bundeswehr wegen Impfverweigerung vor Gericht standen, wurde der frühere Professor der Bremer Jacobs University als Experte für die Risikobewertung der Impfstoffe von der Verteidigung hinzugezogen.

Im Interview fasste der Ingenieur seine wichtigsten Erkenntnisse über die Gefährlichkeit der mRNA-Impfstoffe zusammen und stellte neue Studien über das Nebenwirkungspotenzial vor. Insbesondere berichtete der ausgewiesene Experte für Qualitätsmanagement über die Wirkunterschiede der verschiedenen Impfchargen, die in einer dänischen Studie ganz klar nachgewiesen worden seien. Demnach gebe es je nach Charge gravierende Unterschiede bei den Gesundheits- und Sterberisiken. Weiterlesen »

Ein Angriff auf die menschliche Rasse

 Ein Angriff auf die menschliche Rasse – Dr. D. Martin – International Covid Summit III EU Parlament

Ansehen und staunen!

 

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30 Jahre Brandanschlag Solingen – Rechtsbeugung im Namen des Volkes!

Das mit dem Urteil etwas oberfaul ist, war mir schon damals klar. Die drei unschuldig Verurteilten haben sich jetzt mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit gewandt.

Original PDF: 

Verurteilung unschuldiger ist Politisch gewollt, um einen Rechtsstaat vorzutäuschen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

drei der vom OLG Düsseldorf wegen des Brandanschlags in Solingen Verurteilten haben sich nach jahrzehntelangem Schweigen entschlossen, Stellung zu dem damaligen Urteil zu nehmen. Ich bin, als damals aktiver Verteidiger, damit beauftragt, für eine entsprechende Verbreitung Sorge zu tragen. Da ich das rechtskräftige Urteil als Jurist zu akzeptieren habe, mit dem Inhalt allerdings keinesfalls konform gehe, tue ich mich hiermit leicht und überreiche Ihnen in der Anlage entsprechende Erklärungen.

Rechtsanwalt

Erklärung 30 Jahre nach dem Brandanschlag von Solingen, Felix Köhnen

30 Jahre sind seit dem Brandanschlag in Solingen am 29.Mai 1993 vergangen. Mehr als 28 1/2 Jahre sind seit dem 13. Oktober 1995 vergangen, dem Tag, an dem mich das Oberlandesgericht Düsseldorf als einen von vier Angeklagten zu der Jugendhöchststrafe von 10 Jahren verurteilte. Meine Unschuld beteure ich seit 30 Jahren!

Ich wende mich mit diesen Worten erstmals an die Öffentlichkeit, weil ich nicht länger schweigen will.

Den Angehörigen der Opfer dieses schrecklichen Verbrechens, den Familien Genf, Ince, Duran und Saygin möchte ich nochmals mitteilen: Christian Buchholz, Markus Gartmann und ich sind nicht die Mörder Ihrer Angehörigen. Keine Worte können ausdrücken, was Sie durchleiden mussten und noch immer durchleiden.

Es gab in meiner Jugend eine Phase, in der ich eine rechte Einstellung hatte.

Ich war ausländerfeindlich eingestellt und äußerte Parolen, die absolut Scheiße, verletzend und falsch waren. Als der türkenfeindliche Liedtext einer ehemaligen Skinhead-Band vor Gericht verlesen wurde, habe ich mich gegenüber den Opferfamilien geschämt. Aber das macht einen Menschen nicht zu einem Brandstifter und Mörder.

Zutreffend ist auch, dass ich zeitweise Mitglied in der Kampfsportschule HAK-PAO war, dessen Leiter erst im Prozess als V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes enttarnt wurde. Zum Zeitpunkt des Brandanschlags von Solingen war ich nicht mehr Mitglied. Das Pogrom von Rostock und die Morde von Mölln schockierten mich damals.

Auch unter dem Einfluss dieser unfassbaren Anschläge kaufte ich im Frühjahr 1993 ein T-Shirt gegen Nazis.

Dass ich in dem Hauseingang der Opferfamilien – wie vom Gericht im Urteil „festgestellt“ – Benzin ausgeschüttet haben soll, lässt mich schaudern und macht mich wütend! Bei allem, was mir heilig ist: zu einer solchen Tat wäre ich niemals fähig gewesen!

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Bewährung für Messerstecher

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Neuer fadenscheiniger Haftbefehl für Michael Ballweg

Information vom Feindsender:

Erneut entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, Michael Ballwegs Untersuchungshaft aufrechtzuerhalten. Der entsprechende Gerichtsbeschluss wurde seinem Verteidigungsteam am Montag zugestellt. Dies teilte der Sprecher des Teams, Dr. Alexander Christ, am 14. November mit.
Der Stuttgarter Unternehmer und Gründer der Querdenkerbewegung befindet sich seit dem 29. Juni dieses Jahres in der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung war er Ende Juni wegen angeblicher Zweckentfremdung von Geldgeschenken und angeblicher Fluchtgefahr festgenommen worden.
Mittlerweile wurde schon das dritte Gesuch auf Haftentlassung seitens der Gerichte abgelehnt, obwohl das Verteidigerteam seit Monaten alle Vorwürfe entkräften konnte. Mit dem am Montag zugestellten Beschluss hat das OLG Stuttgart zeitgleich einen neuen Haftbefehl erlassen. Demnach habe sich nun ein dringender Tatverdacht für einen versuchten Betrug ergeben.
Laut Pressemitteilung der Anwälte von Ballweg, habe das Gericht sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch nach Befragung der Zeugen, die die Geldgeschenke überwiesen hatten, keinen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe. Damit würde das Gericht selbst bestätigen, dass durch Ballweg kein Schenker zu Schaden kam.
Gegenüber dem SWR habe eine Sprecherin des Oberlandesgerichts am Montag erklärt, dass der Strafsenat des OLG den Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand im dringenden Verdacht des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche sehe. Der neu ausgestellte Haftbefehl wegen versuchtem Betrug ersetze den bisherigen Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft habe laut SWR nicht sagen können, wie lange die Ermittlungen noch andauern werden.
Im Interview mit dem Journalisten Alexander Wallasch bewertete der Sprecher des Verteidigungsteams den neuen Haftbefehl. Mit der Ausstellung des neuen Haftbefehls werde deutlich, dass die drei Richter den Tatverdacht wegen vollendeten Betruges, mit der die Untersuchungshaft überhaupt erst begründet worden war, nach der Zeugenbefragung der Schenker nicht mehr aufrechterhalten könnten.
Für das Verteidigerteam sei deshalb völlig klar, so RA Christ:
„Es konnte ihm nicht nachgewiesen werden – nach wie vor nicht nach diesen ganzen Wochen und Monaten –, dass auch nur irgendjemand von ihm geschädigt worden ist. Dafür in Haft zu sitzen, weiter in Haft zu sitzen, ist skandalös.“
Die Schenker, die Ballweg Geld überwiesen hatten, sollten sich als Zeugen, in vom Gericht zugesandten Fragebögen, zu den Zwecken der Schenkungen äußern. Laut Kenntnissen der Verteidiger habe dabei keiner der Schenker, eine missbräuchliche Verwendung der Schenkung festgestellt: „Von einem Missbrauch der Schenkung sprach nach unseren Erkenntnissen niemand,“ so der Anwalt.
Bei den Befragungen habe sich herausgestellt, dass nur rund acht Prozent der Schenkungen zweckgebunden geschenkt worden waren – also zum Beispiel mit dem Hinweis, dass das Geld für die Durchführung von „Querdenker“-Demos gedacht sei, wofür das Geld nachweislich auch ausgegeben wurde. Doppelt so viele der Befragten hätten im Fragebogen angegeben, „Ballweg könne mit den Schenkungen machen, was er wolle“, teilte Christ mit.
Damit hätte Ballweg das Geld – das er belegbar zur Organisation der „Querdenker“-Demos verwendet habe – ohnehin verwenden können, wofür er wollte.
Die Begründung des erneuten Haftbefehls bezeichnete Christ als „absolut zynisch“. Seiner Meinung nach handele es sich um eine zynische Begründung von Richtern, die das klare Ziel verfolgen, Ballweg auf jeden Fall in Haft zu lassen.

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