Archiv nach Schlagworten: Lügenpolizei

Hitlergrußpolizei

Freundliches Winken brachte sächsischen Rentner auf die Anklagebank! Weil er bei einer Friedenskundgebung 2022 in Sachsen-Anhalt freundlich in die Kamera eines Bekannten gewunken hatte, musste sich ein sächsischer Rentner diese Woche vor dem Amtsgericht Zeitz beantworten. Der absurde Vorwurf: Er hätte einen Hitlergruß gezeigt. Den wollte ein junger Polizist auch genau erkannt haben. Entlastende Zeugenaussagen von Begleitern stuften die Staatsanwaltschaft als tendenziöse Gefälligkeitsaussagen nahestehender Personen ein, die unglaubwürdig seien. Schließlich hätte ein neutraler Polizist doch keinen Grund zu lügen. Als dann das Video, von dessen Existenz Staatsanwaltschaft und der Polizeizeuge nichts wussten, gezeigt wurde, gab es lange Gesichter. Das Gericht folgte schließlich dem Antrag von Rechtsanwalt Martin Kohlmann: Freispruch.

Nur: Was wäre ohne dieses Video passiert?

https://twitter.com/dockyyyyyyyyy/status/1750651289791283437

 

Was würde der spinnerte Polizist erst bei den folgenden Szenen machen?

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Die deutsche Polizei ist Erfüllungsgehilfe des Scholz-Regimes

 

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30 Jahre Brandanschlag Solingen – Rechtsbeugung im Namen des Volkes!

Das mit dem Urteil etwas oberfaul ist, war mir schon damals klar. Die drei unschuldig Verurteilten haben sich jetzt mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit gewandt.

Original PDF: 

Verurteilung unschuldiger ist Politisch gewollt, um einen Rechtsstaat vorzutäuschen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

drei der vom OLG Düsseldorf wegen des Brandanschlags in Solingen Verurteilten haben sich nach jahrzehntelangem Schweigen entschlossen, Stellung zu dem damaligen Urteil zu nehmen. Ich bin, als damals aktiver Verteidiger, damit beauftragt, für eine entsprechende Verbreitung Sorge zu tragen. Da ich das rechtskräftige Urteil als Jurist zu akzeptieren habe, mit dem Inhalt allerdings keinesfalls konform gehe, tue ich mich hiermit leicht und überreiche Ihnen in der Anlage entsprechende Erklärungen.

Rechtsanwalt

Erklärung 30 Jahre nach dem Brandanschlag von Solingen, Felix Köhnen

30 Jahre sind seit dem Brandanschlag in Solingen am 29.Mai 1993 vergangen. Mehr als 28 1/2 Jahre sind seit dem 13. Oktober 1995 vergangen, dem Tag, an dem mich das Oberlandesgericht Düsseldorf als einen von vier Angeklagten zu der Jugendhöchststrafe von 10 Jahren verurteilte. Meine Unschuld beteure ich seit 30 Jahren!

Ich wende mich mit diesen Worten erstmals an die Öffentlichkeit, weil ich nicht länger schweigen will.

Den Angehörigen der Opfer dieses schrecklichen Verbrechens, den Familien Genf, Ince, Duran und Saygin möchte ich nochmals mitteilen: Christian Buchholz, Markus Gartmann und ich sind nicht die Mörder Ihrer Angehörigen. Keine Worte können ausdrücken, was Sie durchleiden mussten und noch immer durchleiden.

Es gab in meiner Jugend eine Phase, in der ich eine rechte Einstellung hatte.

Ich war ausländerfeindlich eingestellt und äußerte Parolen, die absolut Scheiße, verletzend und falsch waren. Als der türkenfeindliche Liedtext einer ehemaligen Skinhead-Band vor Gericht verlesen wurde, habe ich mich gegenüber den Opferfamilien geschämt. Aber das macht einen Menschen nicht zu einem Brandstifter und Mörder.

Zutreffend ist auch, dass ich zeitweise Mitglied in der Kampfsportschule HAK-PAO war, dessen Leiter erst im Prozess als V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes enttarnt wurde. Zum Zeitpunkt des Brandanschlags von Solingen war ich nicht mehr Mitglied. Das Pogrom von Rostock und die Morde von Mölln schockierten mich damals.

Auch unter dem Einfluss dieser unfassbaren Anschläge kaufte ich im Frühjahr 1993 ein T-Shirt gegen Nazis.

Dass ich in dem Hauseingang der Opferfamilien – wie vom Gericht im Urteil „festgestellt“ – Benzin ausgeschüttet haben soll, lässt mich schaudern und macht mich wütend! Bei allem, was mir heilig ist: zu einer solchen Tat wäre ich niemals fähig gewesen!

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Die 30 häufigsten Sätze im NSU-Urteil

Im sogenannten „NSU“-Pozess ist ein Urteil ergangen. Obwohl keinerlei Tatbeweise vorlagen.

  • Keine DNS- oder Fingerspuren an der angeblichen Selbstmordwaffe.
  • Keine DNS- oder Fingerspuren an allen geladenen Waffen und der Munition im Wohnmobil.
  • Keine DNS- oder Fingerspuren am Lenkrad des Wohnmobils (Böhnhard soll Fahrer gewesen sein)
  • Die beiden Uwes waren schon mindestens 12 Stunden tot und wurden umgelagert (durch Leichenflecken belegt).
  • Es existiert keine amtliche Totenfeststellung.
  • 6 Geschossteile im Kopf von Böhnhard wurden als irrelevant bezeichnet (stammen nicht von der angeblichen Selbstmordwaffe).
  • 4 verschieden Sorten Waffenschmauch an den beiden Uwes. Eine Sorte davon ist von Polizeimunition.
  • Das Wohnmobil war so spurenfrei, dass ein Wohnmobilvermieter nachfragte, wie man ein Wohnmobil so sauber bekommen kann.
  • Keine DNS, Fingerspuren oder Zeugenbeweise gegen die Uwes an allen Tatorten. Bei den Dönermorden wurden 4000 DNS-Spuren gesichert.
  • Wasserverbrauch in der angeblichen Wohnung viel zu niedrig für 3 Personen.
  • Keine Auffindefotos der Waffen im Brandschutt in Zwickau.
  • 4 DNS-Spuren bei dem Polizistenmord in Heilbronn von Kollegen, die keinen Dienst an dem Tag hatten.

Die Urteilsbegründung hat es in sich. 3025 Seiten waren erforderlich um zu vertuschen dass nichts ermittelt wurde. Erstaunlich die ständigen Wiederholungen im Text. Scheinbar wurde viel mit Textbausteinen gearbeitet. Weiterlesen »

Gedenkveranstaltung zum Todestag von Daniel Hillig wird von der Polizei unterbunden

 

Wenn Kerzen so gefährlich sind, dass die Polizei einschreiten muss, dann bitte beim nächsten mal Grablichter mit LED verwenden.

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