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Aschaffenburg: Mord durch Gleichgültigkeit

Vom Feindsender
https://freedert.online/meinung/234083-aschaffenburg-mord-durch-gleichgueltigkeit/

Von Dagmar Henn
Ja, da ist eindeutig etwas faul in Unterfranken. Denn wenn dieser Afghane, der in Aschaffenburg ein Kleinkind erstochen hat, schon in Deutschland war, hätte er in der Psychiatrie sitzen müssen und nicht durch einen Park laufen.

Natürlich, eigentlich hätte er gar nicht in Deutschland sein sollen. Inzwischen heißt es, sein Einreiseweg 2022 sei über Bulgarien, Italien und Frankreich verlaufen, also drei EU-Länder; und er sollte Ende vergangenen Jahres nach Bulgarien abgeschoben werden. Was nicht erfolgt ist, wie so oft. Hätte man ihn an der deutschen Grenze an der Einreise gehindert – nun ja, wäre das üblich, hätte das Frankreich auch getan, oder schon Italien, und er wäre in Bulgarien geblieben.
Aber das ist gar nicht der Punkt. Der Punkt ist vielmehr, wie viele bürokratische und politische Fehlleistungen diesem schrecklichen Angriff auf eine Gruppe kleiner Kinder vorausgingen und dazu beigetragen haben.

Zurück zur Psychiatrie in Unterfranken. Die hatte schon einmal komplett versagt, auf sehr ähnliche Art und Weise, 2021 bei dem Somalier, der dann in Würzburg drei Menschen tötete. Auch er war zuvor bereits durch Gewalttaten aufgefallen; seine letzte Einweisung in die Psychiatrie erfolgte, weil er sich zu jemandem ins Auto setzte und sich weigerte, wieder auszusteigen. Das war im Januar 2021, aber wenige Tage vor den Morden entließ er sich selbst, was ging, weil angeblich keine Anzeichen für Eigen- oder Fremdgefährdung vorlagen.

Der Mann, der nun die Morde in Aschaffenburg begangen hat, wurde, das hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann gestern gesagt, dreimal wegen Gewalttaten eingewiesen und wieder freigelassen. Es gibt Aussagen aus der Unterkunft, in der er lebte, im Internet, wonach er zuletzt im August 2024 eine ebenfalls dort lebende Ukrainerin mit einem Messer angegriffen und verletzt hat. Mehrere Bewohner dort hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf. Das Festhalten ist dabei ganz wörtlich zu verstehen – sie drückten ihn auf den Boden.

Man kann sich durchaus vorstellen, warum er nicht in der Psychiatrie behalten wurde. Der einfachste Grund ist materieller Natur – es ist wesentlich teurer, ihn dort zu behalten, als ihn in die Unterkunft zurückzuschicken. Allerdings würde vermutlich jeder Psychiater bestätigen, dass eine derartige Umgebung schon für psychisch stabile Menschen eine schwere Belastung ist. Enger Raum, keine Privatsphäre, viele Menschen aufeinander, die vermutlich auch Bad und Toilette teilen und die zu großen Teilen nicht einmal miteinander reden können, weil sie aus vielen verschiedenen Ländern stammen. Die alle miteinander im Grunde kaum Aussicht darauf haben, eine Wohnung zu finden oder eine gesicherte Existenz.

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Sogenannte Fährenstürmung Habeck

„Bauern-Mob“? – Staats­an­walt­schaft stellt Ermitt­lungen zur Causa „Fähre“ weit­ge­hend ein

https://freedert.online/inland/232655-bauern-mob-staats-an-walt/

Vor einem Jahr berichteten die Mainstreammedien übereinstimmend darüber, dass ein „aufgebrachter Mob“ von Landwirten eine Fähre stürmen wollte, auf der sich Minister Habeck und seine Familie befanden. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft erklärt nun, dass es „keine organisierte Gewalt“ gegeben habe.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg musste sich im vergangenen Jahr mit einem Ereignis aus dem Januar beschäftigen, welches zuvor zu einem breiten gesellschaftspolitischen Echo geführt hatte. Laut Medien hätten am 4. Januar 2024 „Hunderte Bauern und Handwerker“ bei einer nicht angemeldeten Demonstration den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck samt Familienmitgliedern nach einem privaten Ausflug am Verlassen einer Fähre gehindert. Es folgten Ermittlungen gegen Teilnehmer des Protestes, die jetzt bis auf einen einzigen Fall allesamt eingestellt wurden. Habeck bezeichnete das Ereignis jüngst in einem Zeit-Interview als „eine Zäsur“, die bei ihm zu Gedanken eines Ausstiegs aus der Politik geführt habe.

Im Januar 2024 hatten laut Berichterstattung der Bild-Zeitung „mehr als 100 Bauern“ einen Anlegekai blockiert, um „den Bundeswirtschaftsminister abzufangen“. Ein aktueller SternArtikel spricht von „von rund 250 bis 300“ Teilnehmern. Die Landwirte blockierten dabei mit mehr als 100 Treckern einen Hafen im Kreis Nordfriesland. Ausschlaggebend waren die von der Ampel angekündigten Streichungen von Agrarsubventionen. Der BildArtikel beschrieb das vermeintliche Szenario wie folgt:

„Demonstranten wollen Schiff stürmen: Habeck flüchtet mit Fähre vor Wut-Bauern.“

Die Aktion samt Folgeereignissen führte zu einem breiten, kritischen Echo in Politik und zuarbeitenden Medien, jedoch auch zu kontroversen Wahrnehmungen. RT DE berichtete am 13. Januar 2024:

„Inzwischen widersprach die Polizei der Darstellung der Vorgänge durch die deutschen Medien und Vertreter der Bundesregierung. Demnach habe es keinen Versuch gegeben, die Fähre zu stürmen. Es habe sich um eine weitgehend friedliche Aktion gehandelt.“

Die juristische Webseite Legal Tribune Online (LTO) informiert nun in einem Artikel, dass die zuständige Staats­an­walt­schaft Flensburg alle strafrechtlichen Ermitt­lungen „weit­ge­hend eingestellt“ habe. In einer Pressemitteilung der Behörde heißt es jetzt, rund ein Jahr später:

„Weder mit Blick auf den Vorwurf der Nötigung, noch den der Bedrohung und Beleidigung hätten Teilnehmer der Demonstration identifiziert werden können.“

Zudem scheide laut Mitteilung der ebenfalls in Betracht kommende Straftatbestand des Landfriedensbruchs „bereits aus tatsächlichen Gründen aus“. Es fehle laut den Ermittlungen „an konkreten Anhaltspunkten dafür, dass Gewalttätigkeiten gezielt und organisiert, d. h. im Zusammenwirken mit anderen Teilnehmern, verübt werden sollten.“ Der LTO-Artikel ergänzt:

„Gemäß § 125 StGB setzt der Landfriedensbruch voraus, dass Gewalttätigkeiten – oder Bedrohungen hiermit – ‚aus einer Menschenmenge‘ heraus begangen werden.“

Wie viele Verfahren gegen Teilnehmer des Protestes eingeleitet wurden, wird weder im LTO- noch dem Stern-Artikel angegeben. Laut LTO-Beitrag wird final nur gegen einen Tatverdächtigen ermittelt. Dazu heißt es:

„Gegen den Beschuldigten bestehe der Verdacht des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Strafgesetzbuch (StGB). Der Mann soll in Schlüttsiel bei dem Protest auf der Rampe zum Fähranleger die aufgebaute Polizeikette durchbrochen haben.“

Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Lage hätten die eingesetzten Polizeikräfte laut LTO „auf Deeskalation gesetzt und keine Personalien der Demonstranten festgestellt.“ Zudem erbrachte den Angaben der Staatsanwalt nach „die Auswertung des umfangreich gesicherten Film- und Bildmaterials keine Erkenntnisse“.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg hatte im Anschluss an die Protestaktion „Ermittlungen aufgenommen, um zu prüfen, ob von den Demonstranten Straftaten begangen wurden.“ Dazu heißt es:

„Nach Darstellung der Leitenden Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp musste beispielsweise noch ermittelt werden, ob Demonstranten nach Ablegen der Fähre mit Habeck am 4. Januar versucht hätten, eine aus acht Polizisten bestehende Kette zu durchbrechen. Zu diesem Vorwurf konnte nun nur ein Verdächtiger ausgemacht werden.“

Am 18. Dezember 2024 gab der grüne Kanzlerkandidat Robert Habeck dem Zeit-Magazin ein Interview, wobei die Redakteure erfahren wollten, ob der ambitionierte Politiker „mal versucht war, alles hinzuwerfen?“ (Bezahlschranke). Habeck gab wörtlich zu Protokoll:

„Nicht aus Frust über die Regierungspartner oder die Rückschläge, nein, das nicht. Da gibt es den tiefen Antrieb, weiterzumachen. Wenn etwas schwierig ist, dann löst man das Problem, und wenn ein neues kommt, das nächste. Es gab aber einen Moment, der für mich eine Zäsur war.“

Habeck erklärte dann weiter, dass das Ereignis vom 4. Januar 2024 zu Diskussionen mit seiner Familie geführt habe:

„Das war Anfang des Jahres, als ich mit meiner Familie auf der Hallig Hooge war und bei der Rückkehr von wütenden Demonstranten gehindert wurde, die Fähre zu verlassen. Hooge, das war für mich immer Heimat, ein Rückzugsort. Da brach das Politische voll in meinen privaten, familiären Schutzraum ein. Damals habe ich mich mit meiner Familie zusammengesetzt.“

Er habe sich zu jener Zeit gefragt, ob er an einen Punkt seiner politischen Karriere gekommen sei, „an dem die Politik so viel kostet, dass ich wegen meiner Familie aufhören sollte.“ Habeck führte in dem Zeit-Interview weiter aus:

„Die Antwort von uns allen war: Nein. Jetzt erst recht.“

Der Stern-Artikel resümiert, die Ereignisse samt der jüngsten Mitteilung der Staatsanwaltschaft seien für Habeck „problematisch“, da dieser im letzten Jahr „bei Beleidigungen gegen ihn im Netz“ immer wieder Strafanzeige erstattet, jedoch „in der Causa Schlüttsiel keine einzige Anzeige gestellt“ habe.

Politiker der Ampelparteien und Teile der Opposition verurteilten das damalige Ereignis vehement, der Bauernverband distanzierte sich umgehend. Wenige Tage nach den Vorkommnissen hatte sich zudem der Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags mit dem Vorfall beschäftigt.

Hier noch zwei aufklärende Videos dazu:

Bitte nicht vergessen! Bei solcher Gelegenheit ist auch die unterste Ebene des Menschseins im Einsatz. V-Leute, Staatsschutz, Verfassungsschutz und anderer Abschaum, der gegen Regierungskritiker eingesetzt wird.  

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Berlin-Neukölln: „Kiez-Poller“ blockieren Feuerwehreinsatz

Bei einem Wohnungsbrand Anfang Dezember im Neuköllner Reuterkiez sorgten sogenannten „Modalfilter“ für die Behinderung des Löscheinsatzes. Mehrere Einsatzfahrzeuge konnten laut Medienbericht nur mit Verzögerung am Brandort eintreffen – mit fatalen Folgen für die Bewohner.

Berlin-Neukölln: Die Kreuzung Weichsel- und Weserstraße. Sogenannte Modalfilter sollen „den Durchgangsverkehr in den Kiezen reduzieren“, behindern gleichzeitig aber die Feuerwehr bei ihrer Arbeit.

Ein aus dem Ruder laufender Feuerwehreinsatz im Berliner Bezirk Neukölln am 4. Dezember bestätigt zuvor befürchtete Szenarien der hauptstädtischen Feuerwehr. Leidtragende sind die Bewohner des Hauses, aus dem in den frühen Morgenstunden ein Wohnungsbrand gemeldet wurde. Die Löschfahrzeuge konnten nicht in voller Stärke zu dem betroffenen Altbau vordringen, da laut dem Tagesspiegel sogenannte „Modalfilter“, also Poller, mehrere Einsatzfahrzeuge rund 100 Meter vor der Anfahrt am Haus behinderten.

Die zweiminütige Verzögerung könnte nun laut der Nachbearbeitung der Ereignisse der Grund sein, warum das Haus geräumt werden musste, da alle Wohnungen vorerst nicht mehr bewohnbar sind. Weiterlesen »

Krankenhausbetreiber muss Rettungsstellen vor Ausländergewalt schützen

Vom Feindsender

Von den faschistischen Sozis zensierter Link:
https://de.rt.com/inland/199223-unruhen-in-berlin-krankenhausbetreiber-muss/

Freier, unzensierter Link:
https://freedert.online/inland/199223-unruhen-in-berlin-krankenhausbetreiber-muss/

Zwei aktuelle Vorfälle mit Waffengewalt in Berlin führten dazu, dass der Betreiber mehrerer Unfallkrankenhäuser wegen „zunehmender Gewalt und Bedrohung rund um die Rettungsstellen“ einen 24-Stunden-Wachschutz eingerichtet hat. Die immensen Kosten solle die Stadt übernehmen, so die Forderung.

Wie in den meisten internationalen westlichen Metropolen hat sich in den vergangenen Jahren das Stadtbild und eine generelle Stimmungslage in den Ballungszentren von Millionenstädten epochal geändert. Für viele Bewohner ist der Anblick von schleichender Armut, Vermüllung und Gewaltszenen Alltagsrealität. Der Ton untereinander wird rauer, die gefürchtete Ellenbogengesellschaft erlebt jüngste Dynamiken. Dazu grassiert in politisch geduldeten Parallelwelten das Phänomen der sogenannten Clan- und organisierten Kriminalität. In der deutschen Hauptstadt Berlin musste nun der Krankenhausbetreiber Vivantes reagieren, dies bezogen auf bedrohliche Ereignisse nach Einlieferung von Gewaltopfern aus dem kriminellen, überwiegend migrantischen Milieu.

Es gehört mittlerweile annähernd zur täglichen Berichterstattung Berliner Lokalmedien über Gewalttaten in Verbindung mit Messereignissen zu berichten. Auch die Nutzung von Schusswaffen gehört zur Routine in der Artikellandschaft. Neues Phänomen sind dabei jedoch wahrscheinliche Folgedynamiken nach den Vorkommnissen. So musste die B.Z. am 25. Februar zu einem Vorfall vor der Notaufnahme des Kreuzberger Urban-Krankenhauses titeln: Weiterlesen »

Corona-Aufarbeitung: Bundesregierung verweigert Auskunft

Bundesregierung verweigert Beantwortung von AfD-Fragenkatalog

Man darf annehmen, dass es sich hier um eine gigantische Korruption handelt, welche die Regierung mit ihrer Auskunftsverweigerung unter den Tisch kehren will!

Original von (wird in Deutschland von der Regierung zensiert):
https://de.rt.com/inland/196019-corona-aufarbeitung-bundesregierung-verweigert-beantwortung/

Zensurfreier Link:
https://freedert.online/inland/196019-corona-aufarbeitung-bundesregierung-verweigert-beantwortung/

Erneut haben Abgeordnete der Partei AfD einige Fragen zum Thema der Gesamtkosten für die Beschaffung, Lagerung und Vernichtung von Corona-Impfstoffen an die zuständigen Bundesministerien gestellt. Die Beantwortung erfolgte – jedoch ohne erkenntnisreichen Inhalt.

Die offizielle „Kleine Anfrage“ der AfD-Bundestagsfraktion ist unter der Drucksache 20/9998 auf der Webseite des Deutschen Bundestages gelistet. Die Fragestellung lautete am 9. Januar 2024, gerichtet an die Bundesregierung:

„Wie hoch waren die bisher getragenen Gesamtkosten für die Beschaffung, Lagerung und Vernichtung der bislang vernichteten Dosen der Corona-Impfstoffe?“

Grund der erneuten Auskunftserfragung war die vorherige Beantwortung eines AfD-Fragenkatalogs unter der Drucksache 20/9945. Die AfD-Fraktion zitiert in ihrer jüngsten Anfrage die Inhalte der Beantwortung seitens der Regierungspressestelle:

„In der Antwort zu Frage 8 (…) teilt die Bundesregierung mit, für die Beschaffung, Lagerung und Vernichtung der verschiedenen noch nicht an die Subvariante Omikron XBB.1.5 angepassten Corona-Impfstoffe habe ausschließlich die Bundesregierung die Kosten getragen.“

Genauer formuliert: alleinig die deutschen Steuerzahler. Die Webseite „apotheke adhoc“ informiert nun über das Schreiben und die darin enthaltende erkenntnisreiche Beantwortung seitens der Bundesregierung:

„Die Antwort fällt kurz und knapp auf: Die Kosten für die Beschaffung, Lagerung und die Vernichtung der in Frage stehenden Dosen unterliegen der Vertraulichkeit.“

Der diesbezügliche Artikel führt weiter erinnernd aus, dass im Zeitraum der rein politisch initiierten „Corona-Krise“ seitens verantwortlicher Ministerien im Zeitraum Dezember 2020 bis Ende 2022 „für jeden Einwohner in Deutschland vom Säugling bis zum Greis gut acht Dosen bestellt wurden“. Ferner heißt es erläuternd:

„Die Impfstoffe der ersten Generation waren später durch mehrfach angepasste Impfstoffe abgelöst worden und mussten vermutlich zu einem größeren Teil entsorgt werden. Insgesamt hat Deutschland in der Corona-Pandemie Impfstoffe im Wert von 13,1 Milliarden Euro bestellt. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schon vor einem Jahr gegenüber NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung.“

Des Weiteren wird an die Dynamik einer kontinuierlichen Preiserhöhung seitens der Pharmaindustrie erinnert, dies bezogen auf die auffällig kooperative Sonderstellung des Mainzer Unternehmens BioNTech mit der Bundesregierung:

„So hat Deutschland im Dezember 2020 knapp 39 Millionen Impfdosen bei BioNTech/Pfizer zum Preis von rund 15,50 Euro pro Dosis bestellt. Neun Monate später, als die Regierung weitere 168 Millionen Impfdosen bestellt hat, kostete die Einzeldosis im Schnitt bereits rund 23,20 Euro – ein Anstieg um rund 50 Prozent.“

Im Antwortschreiben, bezogen auf AfD-Fragen in der Drucksache 20/9945 vom 29. Dezember 2023, findet sich folgende Darlegung seitens der Presseabteilung der Bundesregierung:

„Voraussagen über einen möglichen Verfall von COVID-19-Impfstoffen für das Jahr 2024 können nicht getroffen werden. Dies hängt maßgeblich von der weiteren Impfbereitschaft der Bevölkerung ab.“

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Verfassungsgerichtsurteil zur NPD: Ein zweischneidiges Schwert

Es wäre schön, könnte man in der augenblicklichen Debatte beruhigend sagen, dass das Verfassungsgerichtsurteil zur Parteienfinanzierung für die NPD diesen einen Fall betrifft, und sonst niemanden. Kann man aber leider nicht. Und das sollte zu denken geben.

Von Dagmar Henn

Wenn man durch die Medien schweift und Reaktionen von Politikern auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrachtet, erfolgt genau die erwartbare Reaktion – gedanklich wird sofort die betroffene Partei durch die AfD ersetzt, und schon beginnen die Spekulationen, was man daraus alles machen könne.

Wobei zwei Punkte auffällig sind. Der Erste ist relativ einfach zu erkennen. Diese Urteilsverkündung passt einfach zu gut in die vom Nebengeheimdienst Correctiv ausgelöste Debatte. Nachdem die Klage, die das gestrige Urteil auslöste, schon 2019 eingereicht wurde und kaum anzunehmen ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht in seine Termine hereinreden lässt, muss man vermuten, dass der gesamte Vorlauf vor der Correctiv-Veröffentlichung (wie die Umfrage zum AfD-Verbot und die Petition, Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen) mehr oder weniger genau auf den wahrscheinlichen Zeitpunkt dieser Urteilsverkündung hin abgestimmt war. Ich habe es früher schon gesagt und wiederhole es hier noch einmal – wer mit echten politischen Abläufen vertraut ist, erkennt sehr klar, dass wir es hier mit etwas Anderem zu tun haben – zu schnell, zu einheitlich.

Für den nächsten Punkt muss man einen kleinen Umweg machen, nämlich eine alternative, denkbare Variante zum Entzug der Parteienfinanzierung betrachten. Es gibt nämlich eine Vorgeschichte, die in bundesdeutschen Medien nie verbreitet wurde. Diese Vorgeschichte reicht weit zurück; es gab nämlich über Jahre hinweg Vorhaltungen seitens der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz gegen Deutschland (ECRI), weil die NPD, die dort als die europaweit am offensten rassistische Partei bezeichnet wurde, weiterhin staatlich finanziert wurde.

Nun zuckt man ja mittlerweile instinktiv zusammen, wenn man „Europa“ hört, oder den Namen dieser Kommission, wenn man daran denkt, wie gerade diese beiden Begriffe, Rassismus und Intoleranz, in den letzten Jahren in Deutschland verwendet wurden. Aber im Gegensatz zur deutschen Debatte hat ECRI eine klare Definition, was Rassismus ist:

„‚Rassismus‘ bedeutet die Überzeugung, dass ein Beweggrund wie Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft die Missachtung einer Person oder Personengruppe oder das Gefühl der Überlegenheit gegenüber einer Person oder Personengruppe rechtfertigt.“

Die Gründung dieser Kommission war ein Ausfluss der UN-Konferenz von Durban 2001; diese Definition stammt aus dem Jahr 2002, also lange ehe alles „woke“ wurde, und ist sehr klar und damit tatsächlich juristisch handhabbar. Diese Kommission gibt einmal jährlich Empfehlungen ab, welche politischen Schritte ihrer Meinung nach die einzelnen Länder unternehmen sollten. Dazu gehörte auch, rassistische Parteien nicht öffentlich zu finanzieren beziehungsweise die Rechtsgrundlagen entsprechend anzupassen. Weiterlesen »

Es ist Zeit den Verfassungsschutz genauer zu beobachten

Vom Feinsender:
https://de.rt.com/inland/186288-verfassungsschutz-stuft-afd-sachsen-anhalt-als-gesichert-rechtsextremistisch-ein/

Der Verfassungsschutz hat die AfD in Sachsen-Anhalt als „erwiesen rechtsextremistisch“ bewertet. Demnach habe man Informationen gesammelt, die „nicht mit Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind“. Nach Thüringen ist der sachsen-anhaltische Landesverband der zweite, der nun komplett überwacht wird.

Nach Thüringen stuft der Verfassungsschutz die AfD auch in Sachsen-Anhalt als „erwiesen rechtsextremistisch“ ein. Das teilt der Leiter des sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzes Jochen Hollmann in Magdeburg mit. Die Behörde habe dafür „zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet“.

Der Landesverband gilt für den Verfassungsschutz seit 2021 als „Verdachtsfall“. Seitdem hat der Verfassungsschutz weitere umfangreiche Informationen gesammelt, „die nicht mit Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind“, so Hollmann. Nach deren Auswertung könne und müsse „der Landesverband als gesichert extremistisch eingestuft werden“. Dies gibt den Verfassungsschützern nun einen breiteren Ermessensspielraum bei der Wahl der nachrichtendienstlichen Mittel. Hollmann erklärte zu den Prüfungen in den Jahren 2021 und 2022:

„Der Landesverband vertritt nicht nur weiterhin verfassungsfeindliche Positionen, die zur Einstufung als Verdachtsfall geführt hatten, sondern hat sich vielmehr seit der Corona-Pandemie derart radikalisiert, dass eine systematische Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt ist.“

Kommentar: Während des Coronawahns hat die Regierung die Verfassung mehrfach gebrochen. Da könnte der sogenannte Verfassungsschutz mal schnüffeln! Weiterlesen »

Faeser-Regime finanzierte Gesinnungsprüfung von Abgeordneten

Vom Feindsender:
https://de.rt.com/inland/184303-medienbericht-faeser-ministerium-finanzierte-gesinnungspruefung-von-abgeordneten/

19 Okt. 2023 16:12 Uhr

Laut dem Nachrichtenportal Nius erhielten Landtagsabgeordnete in ganz Deutschland vermeintliche Praktikumsanfragen per Mail, jeweils mit deutschen und ausländischen Nachnamen versehen. Das Ziel war, bewusste „Ungleichbehandlungen“ bei Zu- bzw. Absagen zu belegen – und alles wurde vom Innenministerium finanziert.

„Man darf doch einmal fragen …“ Das BMI finanzierte ein Forschungsinstitut mit Interesse an möglichen „rassistischen Verhaltensweisen“.

Landtagsabgeordnete in ganz Deutschland haben vermeintliche Praktikumsanfragen per Mail erhalten, jeweils mit deutschen und ausländischen Nachnamen versehen. Das berichtet das Nachrichtenportal Nius. Das Ziel sei es gewesen, bewusste „Ungleichbehandlungen“ bei Zu- bzw. Absagen zu belegen. Finanziert worden sei die Aktion vom Bundesinnenministerium.

Im Nius-Artikel werden die der Redaktion vorliegenden Unterlagen als „riesiger Überwachungsskandal“ bezeichnet, über den „hunderte Abgeordnete mit Geheimdienstmethoden ausgeforscht“ wurden. Ausgang der „Gesinnungsabfrage“ war dabei ein Forschungsinstitut der Universität Bielefeld mit dem Schwerpunkt „interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung“.

Das Institut versendete demnach vorgetäuschte Bewerbungsmails, um im Anschluss mit Verzögerung die kontaktierten Abgeordneten darüber aufzuklären, dass sie Bestandteil eines „im Rahmen vom Bundesministerium des Innern und für Heimat geförderten Forschungsprojekts“ waren. Das Thema sei die manipulative Klärung „prosozialer Handlungen“. Weiterlesen »

Afghanischer Vergewaltiger auf freien Fuß gesetzt

Vom Feindsender aus der Abteilung: Opferverhöhnung und Volksverarschung durch Richter

„Er ist im Prinzip voll integriert“

Ein 23-jähriger Afghane wurde vom Amtsgericht Regensburg für Vergewaltigung und sexueller Missbrauch in mehreren Fällen verurteilt. Aufgrund seines jungen Alters und seiner gelungenen Integration verzichtete der Richter auf das Verhängen einer Haftstrafe.

Das Amtsgericht Regensburg hat einen angeblich 23-jährigen Afghanen wegen Vergewaltigung und mehrerer sexueller Übergriffe auf junge Frauen verurteilt. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Täter mit Namen Mohammed M. zu einem Anti-Aggressionstraining. Außerdem solle er seinen Alkoholkonsum einschränken.

Die Taten, die Mohammed M. seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wurden, ereigneten sich zwischen April 2019 und März 2022. In sechs Fällen belästigte er junge, teilweise minderjährige Frauen. Eine 16-Jährige vergewaltigte er, eine andere Frau zwang er zum Oralverkehr. Vor den Taten soll Mohammed M. getrunken haben.

Weil Mohammed M. zum Zeitpunkt der meisten Taten jünger als 21 Jahre alt gewesen sein soll, wurde sein Prozess vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Vor Gericht gestand der Angeklagte alle Vorwürfe.

Laut Information von Bild sagte Christian Reiser, einer der Anwälte von M., das Urteil des Jugendschöffengerichts sei nicht ungewöhnlich, da bei „Heranwachsenden“ der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe:

„Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann.“

Und M.s zweiter Anwalt, Jörg Meyer, kommentierte bestätigend:

„Er ist im Prinzip voll integriert.“

Lau Informationen von Bild war Mohammed M. im Jahr 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er schloss die Hauptschule ab und absolvierte eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker. Danach soll er als Heizungsmonteur gearbeitet haben. Im Januar 2023 kehrte Mohammed M. von einem Urlaub aus Afghanistan zurück. Am Flughafen in München wurde er verhaftet und saß seitdem in Untersuchungshaft.

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Von der Leyen wegen Pfizer-Deal vor Strafgericht in Belgien angeklagt

Vom Feindsender:

In einer Klage wird der EU-Kommissionspräsidentin vor einem belgischen Strafgericht „illegale Interessenvertretung und Korruption“ vorgeworfen. Von der Leyen soll ohne jegliches Mandat per SMS direkt mit Pfizer-CEO Albert Bourla Impfstoffkäufe ausgehandelt haben. Der belgische Richter könnte erstmals auch die Immunität der Angeklagten aufheben.

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wurde im April in Belgien strafrechtlich verklagt. In der Anzeige wirft ihr der Kläger Frédéric Baldan, ein akkreditierter EU-Lobbyist „Amtsanmaßung und Titelmissbrauch“, „Vernichtung öffentlicher Dokumente“ und „illegale Interessenvertretung und Korruption“ vor. Durch Baldans Klage nehme die SMS-Affäre von der Leyens erstmals eine strafrechtliche Dimension an, hieß es im österreichischen Nachrichtenmagazin tkp.at dazu am Dienstag.

Von der Leyen soll per SMS direkt mit Pfizer-CEO Albert Bourla an den Mitgliedsstaaten und der Kommission vorbei zusätzliche Pfizer-Dosen im Wert von 1,8 Milliarden Euro ausgehandelt haben. Mit dem „Pfizer-Deal“ habe sich von der Leyen „ohne jegliches Mandat“ angemaßt, sich an die Stelle der Mitgliedsstaaten zu setzen. Sie habe „direkt und geheim“ unter anderem per SMS mit dem CEO von Pfizer Impfstoffkaufverträge ausgehandelt.

Zuvor gab es bereits Verwaltungsbeschwerden bezüglich des Impfstoffdeals beim Europäischen Ombudsmann und beim Gerichtshof der Europäischen Kommission. Mit der Klage vor dem Strafgericht könnte der Richter vor dem erstinstanzlichen Gericht in Lüttich nun erstmals die Immunität der Kommissionspräsidentin aufheben. So erklärte es die Juristin Diane Portat in der vergangenen Woche während eines Interviews mit Frédéric Baldan für das französische Magazin France Soir.

Die französische Europa-Abgeordnete Michèle Rivasi kommentierte die Anklage gegen von der Leyen Ende letzter Woche auf Twitter:

„SMS-Gate nimmt eine kriminelle Wendung. Die Präsidentin der Europäischen Kommission wird der ‚widerrechtlichen Aneignung von Funktionen und Titeln‘, der ‚Vernichtung von öffentlichen Dokumenten‘ und der ‚illegalen Interessenwahrnehmung und Korruption‘ beschuldigt. Die laufenden Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft sind zu verfolgen“.

Laut Aussage des Klägers Frédéric Baldan würde von der Leyen dieses Mal auch dazu verpflichtet, die SMS vor Gericht offenzulegen. Bei den vorhergehenden Verfahren war man mit dieser Forderung gescheitert. Ihre Weigerung, die SMS wegen angeblicher Privatheit vorzulegen, käme dem Eingeständnis einer privaten Beziehung und damit einem Interessenkonflikt gleich. Laut eines Berichts bei EURACTIV habe Baldan diesbezüglich gesagt:

„Wenn sich von der Leyen weigert, die Nachrichten offenzulegen, weil sie privat seien, dann würden sie eine intime Beziehung zwischen von der Leyen und Bourla aufzeigen, was einem ernsthaften Interessenkonflikt bei Vertragsverhandlungen gleichkäme“.

Demzufolge sei die Löschung der SMS mit einer Vernichtung von Verwaltungsdokumenten gleichzusetzen. Weil dies rechtlich möglich sei, wolle Baldan auch selbst den Untersuchungsrichter bitten, die SMS einsehen zu dürfen.

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Geheimsache Impfstoff-Sicherheit

Vom Feindsender:

PEI verweigert die Herausgabe wichtiger Daten an die Presse

Nebenwirkungen bei Kindern, Todesfälle, Herzprobleme: Das Paul-Ehrlich-Institut verheimlicht wichtige Sicherheitsdaten zu den COVID-19-Impfstoffen. Auch gegenüber der Presse verweigerte es nun erneut ihre Herausgabe. Das ist rechtswidrig. Was haben die Behörden zu verbergen?

Von Susan Bonath

Alle Behörden „sind verpflichtet, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen“. Verweigern dürfen sie das nur im Falle laufender dienst- oder strafrechtlicher Ermittlungen, bei drohender Gefährdung der Öffentlichkeit oder wenn eine Auskunft in Persönlichkeitsrechte einzelner Personen missachtet.

So steht es in allen Pressegesetzen der deutschen Bundesländer geschrieben. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ficht das nicht an. Obwohl die Sicherheitsdaten der COVID-19-Impfstoffe von gewaltigem öffentlichem Interesse sind, verweigert es ihre Herausgabe gegenüber der Presse vehement. Über den Grund des Gesetzesverstoßes lässt sich nur spekulieren – aber offensichtlich gibt es einen. 

Impfstoffüberwachung als Geheimwissenschaft Weiterlesen »

Satireabteilung der Bundesregierung

Aktuell scheint das Auswärtige Amt die Satireabteilung der Bundesregierung zu sein!

Die Witzbolde beschweren sich über Zensur und zensieren selbst unerwünschte Nachrichtendienste. Russia Today z.B wird durch Datenveränderung der DNS-Server aktiv zensiert. 

Dazu unser Strafgesetzbuch (StGB):

§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rechtswidrig ist die Datenveränderung, weil eine gültige Sendelizenz (aus Serbien) vorliegt.

Schweizer können Russia Today problemlos aufrufen!

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Menschen im Ahrtal warten noch immer auf Hilfe

Man muss Feindsender hören um zu wissen wie der deutsche Staat das Volk hängen läßt.

Nach der verheerenden Flut im vergangenen Jahr sind viele Häuser im Ahrtal bis heute unbewohnbar.

Häuser, Brücken sowie Autos und gar ganze Ortschaften – die Jahrhundertflut im Ahrtal mit 134 Toten vor fast einem Jahr hatte nahezu alles weggerissen, was ihr im Weg stand. Rund 9.000 Gebäude waren bei der Tragödie zerstört oder beschädigt worden. 17.000 Menschen verloren ihr Zuhause. Schnelle und unbürokratische Hilfen hatte die Bundesregierung den Geschädigten zu jener Zeit versprochen, einen Hilfsfonds von insgesamt 28 Milliarden Euro eingerichtet. Doch bis heute hapert es an der Auszahlung. Viele der Flutopfer stehen deshalb vor den Trümmern ihrer Existenz – in den Medien hört man darüber kaum was.

Es läuft schleppend mit der Auszahlung der versprochenen Hilfsgelder für die Flutgeschädigten im Ahrtal. Knapp ein Jahr nach der Jahrhundertflut klagen viele der Betroffenen darüber, die vermeintlich unkomplizierten sowie schnellen Hilfszahlungen aus dem Milliardenfonds der Bundesregierung nicht oder nur teilweise erhalten zu haben. „Wenn ich das unkompliziert und einfach verspreche, dann muss ich es auch unkompliziert und einfach machen. Aber das, was hier abgeht, das ist eine Farce, das ist eine Unverschämtheit“, ärgerte sich Flutopfer Alexandra Baltes im Mai in der ARD-Sendung Report Mainz. Weiterlesen »

Niederländische Journalisten wollen RT-Verbot vor Gericht anfechten

Information vom Feindsender
https://de.rt.com/europa/139222-keine-fans-von-rt-aber-niederlaendische-journalisten-wollen-rt-verbot-vor-gericht-anfechten/

„Keine Fans von RT, aber …“ – Niederländische Journalisten wollen RT-Verbot vor Gericht anfechten

24 Mai 2022 11:07 Uhr

Eine Koalition aus niederländischen Journalisten, Internetanbietern und zivilgesellschaftlichen Gruppen will gegen das EU-weite Verbot der Ausstrahlung von RT und Sputnik vorgehen. Die Gruppe will die Brüsseler Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.

Am Montag kündigte eine Koalition aus niederländischen Journalisten, Internetanbietern und zivil­gesellschaft­lichen Gruppen an, dass sie die Entscheidung der Europäischen Union, für die ganze EU die Medien RT und Sputnik zu verbieten, vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten will. Obwohl sie Inhalte der beiden Sender nicht ausdrücklich gutheißen, erklärte die Koalition, die übereilt eingeführte Zensur sei undemokratisch und werfe verfassungsrechtliche Fragen auf.

Der EU-Ministerrat hatte RT und Sputnik am 2. März mit Verweis auf den Ukraine-Konflikt ver­boten und erklärt, das Verbot werde so lange in Kraft bleiben, bis Russland seine „Des­infor­mations- und Informationsmanipulationsmaßnahmen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten“ einstelle.

Die Entscheidung der EU sei eine voreilige politische Entscheidung, die getroffen wurde, „ohne der in den Menschenrechtsverträgen verankerten Informationsfreiheit gerecht zu werden, die ein Fundament unserer Demokratie ist“, erklärte die Niederländische Vereinigung der Journalisten (NVJ) am Montag. Die NVJ hat sich mit dem Fonds für Pressefreiheit (Persvrijheidsfonds) und drei Internetanbietern zusammengeschlossen, um das Verbot vor dem EuGH in Luxemburg anzufechten, und wird den Antrag am Dienstag einreichen, so die Gruppe.

„Wir sind keine Fans von RT und Sputnik“, sagte Thomas Bruning von der NVJ gegenüber dem niederländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk NOS und bezeichnete die Sender als „Staatspropaganda“. Er fügte jedoch hinzu, dass das Verbot „jeden daran hindert, diese Informationen anzufordern, einschließlich der Wissenschaftler und Journalisten“. Und weiter sagte er: „Wir sind der Meinung, dass es nicht Sache der europäischen Regierungschefs ist zu bestimmen, was im Internet zu finden ist und was nicht.“

„Panische und übereilte Entscheidung“

Die Koalition wolle die „Legitimität und Verhältnismäßigkeit“ des Verbots ansprechen, und sehen, ob „undemokratische Zensurmaßnahmen“ gerechtfertigt seien, so die Kläger in einer Erklärung. „Die Tatsache, dass Internetanbieter aufgrund der Maßnahme den Zugang zu Informationen blockieren müssen, steht im Widerspruch zum Grundsatz der Netzneutralität“, sagte Anco Scholte ter Horst, Direktor des Internetanbieters Freedom Internet, in einer Erklärung zum Beitritt zur Klage. Weiter stellte er fest:

„In einem demokratischen Rechtsstaat ist ein freies und offenes Internet absolut notwendig.“

Scholte ter Horst bezeichnete das EU-Verbot in seiner Stellungnahme gegenüber NOS als eine „panische und übereilte Entscheidung“, die „nicht verhältnismäßig ist und die Tür für weitere derartige Blockaden öffnet“. Und er wies auch darauf hin, dass den Internetanbietern zuvor gesagt worden sei, dass sie aufgrund des Prinzips der Netzneutralität nicht in Inhalte eingreifen dürften.

Infolge des EU-Verbots sind die Sendungen von RT und Sputnik – und sogar deren Konten auf einigen Social-Media-Plattformen – im gesamten Territorium der EU nicht mehr zugänglich. Auch Australien, Kanada und das Vereinigte Königreich sind diesem Beispiel gefolgt. Die USA haben zwar sogar ein verfassungsmäßiges Verbot offener Zensur, aber die Google-Tochter YouTube, im Silicon Valley ansässig, hat dennoch ebenfalls die Konten von RT und Sputnik gesperrt oder gänzlich gelöscht.

Die stellvertretende Chefredakteurin von RT, Anna Belkina, verurteilte die Zensur und sagte, die Kritiker hätten „kein einziges Beispiel, kein einziges Körnchen eines Beweises dafür angeführt, dass das, was RT in diesen Tagen berichtet hat und weiterhin berichtet, nicht wahr ist“.

Als Vergeltung hat Russland die Websites mehrerer westlicher staatlicher Sender wie etwa der britischen BBC, der Deutschen Welle sowie der von den USA betriebenen Sender Radio Free Europe/Radio Liberty und deren ukrainischen Ableger Radio Svoboda blockiert. Anfang dieses Monats entzog Moskau auch der CBC die Visa und Berechtigungsnachweise und begründete dies mit der Entscheidung Kanadas vom März, die englischen und französischen Sendungen von RT zu verbieten.

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Modell: „Wirkungen möglicher Impfkampagnen im Herbst 2022“

Information vom Feindsender

Neue Modellierung veröffentlicht: „Wirkungen möglicher Impfkampagnen im Herbst 2022“

4 Mai 2022 17:40 Uhr

Theoretische Modellierungen möglicher „Corona-Szenarien“ gehörten in den zurückliegenden zwei Jahren zu den wesentlichen Argumentationspfeilern der verantwortlich handelnden Politiker. Nachweislich entsprachen viele Modelle rückblickend nicht der Realität. Auch für den kommenden Herbst wird schon wieder fleißig „modelliert“.

von Bernhard Loyen

Im Gegensatz zum Status quo am Beginn der Coronakrise im Jahr 2020 können verantwortliche Politiker mittlerweile auf reichhaltige Vergleichsmaßstäbe oder sogar erwiesenermaßen nachweisliche Fehleinschätzungen verpflichtender Maßnahmenverordnungen zurückgreifen, könnten diese für künftige Strategien und Entscheidungen einbeziehen und berücksichtigen. Es gilt als nachvollziehbar und erwiesen, dass sich Politiker zu Beginn der Krise Hilfe und Unterstützung im Bereich der theoretischen Wissenschaft in Form sogenannter Modellierungen für ein Szenario X suchten, parallel zur eher verwaltenden Arbeit der einschlägigen Ministerialbeamten und -angestellten.

Solche Kooperation wird sicherlich auch für den Herbst und Winter 2022 wieder zu erwarten sein. Es gilt jedoch erneut die Frage zu stellen, welche Absichten und Erwartungen hegen die regierenden Politiker hinsichtlich der künftigen Modellierungen? Was bestimmt die Motivation der Sachverständigen für derartige Modellierungen? Für die anvisierte Zielgruppe, den Durchschnittsbürger dieses Landes, sind die veröffentlichten Ergebnisse – trotz all seiner in zwei Jahren privat gesammelten „Expertise“ – schwer zu beurteilen, da nur Tendenzen kolportiert werden, in Bezug auf Argumente oder beabsichtigte Nützlichkeit.

Am 26. April 2022 veröffentlichte die Technische Universität Berlin – unvermutet in einem Blog mit der Überschrift „Verkehrsplanung“ – Folgendes über eine neue Modellierung: „Wirkungen möglicher Impfkampagnen im Herbst 2022 – Neuer MODUS-COVID Bericht.“ In der Einleitung heißt es zu Beginn: „In dem von Prof. Nagel geführten Projekt „MODUS-COVID“ haben wir dem BMBF wieder einen Bericht abgeliefert.“ BMBF ist das Kabinettskürzel für das „Bundesministerium für Bildung und Forschung“. Die Formulierung „wieder einen Bericht“ belegt, dass dieses Projekt „MODUS-COVID“ offenbar schon in den zurückliegenden Jahren solche Modellierungen abgeliefert hatte. Dazu hieß es auf der Seite des BMBF bereits im Oktober 2021: Weiterlesen »

Indien stoppt verpflichtende COVID-19-Impfung

Information vom Feindsender

Indien stoppt verpflichtende COVID-19-Impfung und kritisiert WHO-Methodik für Corona-Sterbezahlen

7 Mai 2022 10:09 Uhr

Der Oberste Gerichtshof von Indien stellt fest, dass kein Bürger gezwungen werden darf, sich impfen zu lassen. Die WHO benennt rund zehnmal so viele Verstorbene in Indien wie die offizielle indische Corona-Statistik. Eine Protestnote Indiens formuliert verschärfte Kritik an der Methodik der WHO.

Der Oberste Gerichtshof in Indien erklärte am 2. Mai in einer Grundsatzbewertung, dass keiner der aktuell 1,38 Milliarden indischen Bürger gezwungen werden könne, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Zudem wurde die Zentralregierung angewiesen, die „negativen Auswirkungen der Impfung zu veröffentlichen“, so zeigen Auszüge des Papiers.

Die jüngste Veröffentlichung der Weltgesundheitsorganisation WHO mit dem Titel: „Globale überzählige Todesfälle in Verbindung mit COVID-19, Januar 2020 – Dezember 2021“, veranlasste die Gesundheitsinitiative Azadi Ka Amrit Mahotsav der indischen Regierung, eine verschärfte Protestmitteilung zu den Indien betreffenden Zahlen zu veröffentlichen. Das indische Gesundheitsministerium bezeichnete in einer Mitteilung die WHO-Methodik für die veröffentlichten Schätzungen als „fragwürdig“.

Das höchste indische Gericht legte in seiner Entscheidung dar, dass „die derzeitige (indische) COVID-19-Impfpolitik nicht als offenkundig willkürlich und unvernünftig“ bezeichnet werden könne. Ein Richtergremium erklärte dennoch im Rahmen der Veröffentlichung, dass „die körperliche Autonomie und Integrität durch Artikel 21 der Verfassung geschützt sind.“ Daraus ergebe sich das Recht jedes indischen Bürgers, zukünftig eine Corona-Impfverpflichtung abzulehnen. Der Petent, Dr. Jacaob Puliyel, war Mitglied der Nationalen technischen Beratungsgruppe für Impfungen (National Technical Advisory Group on Immunization – NTAGI) und beriet die indische Regierung zum Thema Impfstoffe. Seine Forderungen in der eingereichten Petition bezogen sich auf die in vier Bundesstaaten (Delhi, Madhya Pradesh, Maharashtra und Tamil Nadu) auferlegten Impfpflicht- und Impfstoff-Verordnungen. Darin heißt es „im öffentlichen Interesse“ unter anderem: Weiterlesen »