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Meinungsfreiheit für die Deutschen?

Grundlage der Bildung der Vereinten Nationen (UN) waren die berühmten „Vier Freiheiten für jeden Menschen“, darunter die Freiheit, ein jeder könne sich frei informieren und seine Meinung frei äußern und dürfe von niemanden, auch nicht vom Staat, daran gehindert werden.

Um das sicherzustellen, wurde das Human Rights Committee der UN eingerichtet, das u. a. den Mitgliedsstaaten vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen Fall.

Diese Vorschriften heißen „General Comments“. Comments deshalb, weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen Grundsätze zwecks Ausführung kommentieren sollen.

In dieser Hinsicht wurde in der 102. Sitzungsperiode des Human Rights Committee im Juli 2011 in Genf der veraltete General Comment Nr. 10 ersetzt durch den General Comment Nr. 34. (Da Deutsch nicht Amtssprache ist, liegen amtliche Ausfertigungen nur in englischer, französischer, spanischer, russischer und chinesischer Sprache vor.)
Das Original in englisch (PDF)
Automatische Übersetzung ins Deutsche (PDF Formatierung evtl nicht korrekt)

Der General Comment Nr. 34 ist in 52 Teile „Paragraphen“ gegliedert. Wichtig für uns der § 49, wonach der deutsche § 130 Strafgesetzbuch (StGB) “Volksverhetzung“ nicht zulässig ist. Der § 130 StGB ist eine reine Zensurmaßnahme um jegliche Kritik an der „offiziellen Geschichtsschreibung“ im Keim zu ersticken!  

Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes gehen die General Comments den deutschen Gesetzen vor.

Artikel 25 Grundgesetz
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes gelten sofort, ohne daß Einführungsbestimmungen erforderlich wären.

Die Bundesrepublik Deutschland gehört dem Human Rights Committee als Vollmitglied an.

Zu allen Versammlungen darf die Bundesregierung einen stimmberechtigten Abgeordneten entsenden, so daß sie also über die beschlossenen General Comments unverzüglich informiert ist.

Nun darf man doch fragen, warum die Bundesregierung die deutsche Öffentlichkeit bisher nicht über die im General Comment Nr. 34 gewährten Rechte informiert hat.

Artikel 49
49. Gesetze, die die Äußerung von Meinungen über historische Tatsachen unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, die der Pakt den Vertragsstaaten in Bezug auf die Achtung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung auferlegt. Der Pakt erlaubt kein generelles Verbot der Äußerung einer irrigen Meinung oder einer falschen Interpretation vergangener Ereignisse. Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit sollten niemals auferlegt werden, und in Bezug auf die Meinungsfreiheit sollten sie nicht über das hinausgehen, was nach Absatz 3 zulässig oder nach Artikel 20 erforderlich ist.

Artikel 20
In der allgemeinen Bemerkung Nr. 25 über die Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten und das Wahlrecht hat der Ausschuss die Bedeutung der freien Meinungsäußerung für die Durchführung öffentlicher Angelegenheiten und die wirksame Ausübung des Wahlrechts herausgestellt. Die freie Kommunikation von Informationen und Ideen über öffentliche und politische Themen zwischen Bürgern, Kandidaten und gewählten Vertretern ist von wesentlicher Bedeutung. Dies setzt eine freie Presse und andere Medien voraus, die in der Lage sind, sich zu öffentlichen Fragen zu äußern und die öffentliche Meinung ohne Zensur oder Einschränkung zu informieren. Die Vertragsstaaten werden auf die Hinweise in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 zur Förderung und zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung in diesem Zusammenhang aufmerksam gemacht.

Artikel 25
Für die Zwecke des Absatzes 3 muss eine Norm, um als „Gesetz“ bezeichnet werden zu können, hinreichend genau formuliert sein, damit der Einzelne sein Verhalten danach ausrichten kann, und sie muss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ein Gesetz darf denjenigen, die mit seiner Durchführung betraut sind, keinen uneingeschränkten Ermessensspielraum für die Einschränkung der Meinungsfreiheit einräumen.

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Bürgergeld oder Ausländergeld

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Brandanschlag auf Asylheim wird verschwiegen

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/asylheim-niedergebrannt/

Wenn ein Assilant ein Asylheim anzündet herrsch Schweigen im Walde. Ja wenn das ein AFD-ler gewesen wäre, dann gäbe es einen Medialen Sturm der Entrüstung. Bei einem asozialen ausländischem Verbrecher herrscht dagegen Schweigen im Medialen Blätterwald und das Staatsfernsehen zeigt dröhnendes Schweigen. Ein staatliches Vertuschen ist im Gange.

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Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann

Massenhafte Abmahnungen – Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann

Von Sawsan Chebli (SPD), Helge Lindh (SPD) und Lamya Kaddor (Grüne) weiß man, dass sie massenhaft, im Falle der beiden Damen hundertfach, Strafanzeigen erstatten, wenn sie sich beleidigt fühlen.

Dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1958:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l“homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).“

Dass Chebli, Lindh und Kaddor als Sozialisten wie selbstverständlich die Ressourcen des Staates für ihre Interessen instrumentalisieren, passt zu ihrer weltanschaulichen Orientierung. 

Die Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat ein mehr kommerzielles Interesse. Sie lässt dubiose Abmahnungen, von einem in der Szene unbekannten Anwalt, verteilen.

Die Abmahnungen von Strack-Zimmermanns Advokaten fallen durch zweierlei auf:

Der Streitwert ist in den bekannten Fällen viel zu niedrig angesetzt. Und zwar nur 10 bis 25 Prozent der üblichen Beträge. Der Anwalt lässt sich also zu billig abspeisen. Jede Abmahnung enthält auserdem die Forderung nach einer Geldentschädigung von z.B. 1.000 Euro. Dieser Betrag fließt in die Kasse von Frau Strack-Zimmermann, wenn er gezahlt wird. Dabei liegen die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung in den bekannten Fällen nicht vor. Der Anspruch besteht nur, „wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann“ (so der Bundesgerichtshof).

Vermutlich nimmt Frau Strack-Zimmermann mit dieser Methode mehr Geld ein, 

Frau Strack-Zimmermann betreibt Abmahnungen schon in gewerblicher Weise, da sie damit vermutlich mehr Geld einnimmt, als Diäten im Bundestag.

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Der Verfassungsschutz leugnet das deutsche Volk.

https://www.info-direkt.eu/2023/11/08/vs-leugnet-deutsches-volk-mutiger-afd-politiker-widerspricht/

Es ist Zeit den Verfassungsschutz genauer zu beobachten

Vom Feinsender:
https://de.rt.com/inland/186288-verfassungsschutz-stuft-afd-sachsen-anhalt-als-gesichert-rechtsextremistisch-ein/

Der Verfassungsschutz hat die AfD in Sachsen-Anhalt als „erwiesen rechtsextremistisch“ bewertet. Demnach habe man Informationen gesammelt, die „nicht mit Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind“. Nach Thüringen ist der sachsen-anhaltische Landesverband der zweite, der nun komplett überwacht wird.

Nach Thüringen stuft der Verfassungsschutz die AfD auch in Sachsen-Anhalt als „erwiesen rechtsextremistisch“ ein. Das teilt der Leiter des sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzes Jochen Hollmann in Magdeburg mit. Die Behörde habe dafür „zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet“.

Der Landesverband gilt für den Verfassungsschutz seit 2021 als „Verdachtsfall“. Seitdem hat der Verfassungsschutz weitere umfangreiche Informationen gesammelt, „die nicht mit Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind“, so Hollmann. Nach deren Auswertung könne und müsse „der Landesverband als gesichert extremistisch eingestuft werden“. Dies gibt den Verfassungsschützern nun einen breiteren Ermessensspielraum bei der Wahl der nachrichtendienstlichen Mittel. Hollmann erklärte zu den Prüfungen in den Jahren 2021 und 2022:

„Der Landesverband vertritt nicht nur weiterhin verfassungsfeindliche Positionen, die zur Einstufung als Verdachtsfall geführt hatten, sondern hat sich vielmehr seit der Corona-Pandemie derart radikalisiert, dass eine systematische Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt ist.“

Kommentar: Während des Coronawahns hat die Regierung die Verfassung mehrfach gebrochen. Da könnte der sogenannte Verfassungsschutz mal schnüffeln! Weiterlesen »

Spitzelbehörde Verfassungsschutz

Oliver Kirchner, Vorsitzender der AFD-Fraktion in Sachsen-Anhalt,
über den Verfassungsschutz:

Diese Spitzel-Behörde ist – ähnlich wie seinerzeit die Stasi – ein dubioser Verein, von dem ich mir überhaupt nichts vorwerfen lasse“!

www.info-direkt.eu
Das Magazin für Patrioten

 

Witere Information zum Thema:
https://www.info-direkt.eu/2023/11/08/vs-leugnet-deutsches-volk-mutiger-afd-politiker-widerspricht/

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Ich möchte meinen Anwalt sprechen


Aber ausländische Messerstecher und Vergewaltiger laufen frei herum.


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Faeser-Regime finanzierte Gesinnungsprüfung von Abgeordneten

Vom Feindsender:
https://de.rt.com/inland/184303-medienbericht-faeser-ministerium-finanzierte-gesinnungspruefung-von-abgeordneten/

19 Okt. 2023 16:12 Uhr

Laut dem Nachrichtenportal Nius erhielten Landtagsabgeordnete in ganz Deutschland vermeintliche Praktikumsanfragen per Mail, jeweils mit deutschen und ausländischen Nachnamen versehen. Das Ziel war, bewusste „Ungleichbehandlungen“ bei Zu- bzw. Absagen zu belegen – und alles wurde vom Innenministerium finanziert.

„Man darf doch einmal fragen …“ Das BMI finanzierte ein Forschungsinstitut mit Interesse an möglichen „rassistischen Verhaltensweisen“.

Landtagsabgeordnete in ganz Deutschland haben vermeintliche Praktikumsanfragen per Mail erhalten, jeweils mit deutschen und ausländischen Nachnamen versehen. Das berichtet das Nachrichtenportal Nius. Das Ziel sei es gewesen, bewusste „Ungleichbehandlungen“ bei Zu- bzw. Absagen zu belegen. Finanziert worden sei die Aktion vom Bundesinnenministerium.

Im Nius-Artikel werden die der Redaktion vorliegenden Unterlagen als „riesiger Überwachungsskandal“ bezeichnet, über den „hunderte Abgeordnete mit Geheimdienstmethoden ausgeforscht“ wurden. Ausgang der „Gesinnungsabfrage“ war dabei ein Forschungsinstitut der Universität Bielefeld mit dem Schwerpunkt „interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung“.

Das Institut versendete demnach vorgetäuschte Bewerbungsmails, um im Anschluss mit Verzögerung die kontaktierten Abgeordneten darüber aufzuklären, dass sie Bestandteil eines „im Rahmen vom Bundesministerium des Innern und für Heimat geförderten Forschungsprojekts“ waren. Das Thema sei die manipulative Klärung „prosozialer Handlungen“. Weiterlesen »

Lach- und Sachgeschichten aus dem Deutschen Bundestag

Ein Beispiel dafür, was für ein korrupter Sauhaufen die deutsche Regierung und die deutsche Justiz ist.

DAS steckt hinter dem Stiftungsgesetz

https://www.youtube.com/watch?v=I0-A2mfRss0

 

Falls das video bei Youtube verschwindet:
https://rundekante.com/wp-content/uploads/DAS-steckt-hinter-dem-Stiftungsgesetz.mp4

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Aiwanger und Baerbock

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Wenn die Wort nicht stimmen …

 

Wenn die Worte nicht stimmen, dann ist das Gesagte nicht das Gemeinte.
Wenn das, was gesagt wird, nicht stimmt, dann stimmen die Werke nicht.
Gedeihen die Werke nicht, so verderben Sitten und Künste.
Darum achte man darauf, daß die Worte stimmen.
Das ist das Wichtigste von allem.
Konfuzius

 

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Afghanischer Vergewaltiger auf freien Fuß gesetzt

Vom Feindsender aus der Abteilung: Opferverhöhnung und Volksverarschung durch Richter

„Er ist im Prinzip voll integriert“

Ein 23-jähriger Afghane wurde vom Amtsgericht Regensburg für Vergewaltigung und sexueller Missbrauch in mehreren Fällen verurteilt. Aufgrund seines jungen Alters und seiner gelungenen Integration verzichtete der Richter auf das Verhängen einer Haftstrafe.

Das Amtsgericht Regensburg hat einen angeblich 23-jährigen Afghanen wegen Vergewaltigung und mehrerer sexueller Übergriffe auf junge Frauen verurteilt. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Täter mit Namen Mohammed M. zu einem Anti-Aggressionstraining. Außerdem solle er seinen Alkoholkonsum einschränken.

Die Taten, die Mohammed M. seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wurden, ereigneten sich zwischen April 2019 und März 2022. In sechs Fällen belästigte er junge, teilweise minderjährige Frauen. Eine 16-Jährige vergewaltigte er, eine andere Frau zwang er zum Oralverkehr. Vor den Taten soll Mohammed M. getrunken haben.

Weil Mohammed M. zum Zeitpunkt der meisten Taten jünger als 21 Jahre alt gewesen sein soll, wurde sein Prozess vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Vor Gericht gestand der Angeklagte alle Vorwürfe.

Laut Information von Bild sagte Christian Reiser, einer der Anwälte von M., das Urteil des Jugendschöffengerichts sei nicht ungewöhnlich, da bei „Heranwachsenden“ der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe:

„Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann.“

Und M.s zweiter Anwalt, Jörg Meyer, kommentierte bestätigend:

„Er ist im Prinzip voll integriert.“

Lau Informationen von Bild war Mohammed M. im Jahr 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er schloss die Hauptschule ab und absolvierte eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker. Danach soll er als Heizungsmonteur gearbeitet haben. Im Januar 2023 kehrte Mohammed M. von einem Urlaub aus Afghanistan zurück. Am Flughafen in München wurde er verhaftet und saß seitdem in Untersuchungshaft.

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Die deutsche Polizei ist Erfüllungsgehilfe des Scholz-Regimes

 

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Die Verwaltung des Bundestages

https://twitter.com/GruenKappler/status/1682809938865713153

Die Verwaltung des „hohen Hauses“ hat ein peinliches Detail am rechten Bildrand weggeschnitten.
https://twitter.com/Suellentrinkt/status/1683013521699741699

Was haben diese Witzfiguren mit dem Bundestag als „hohes Haus“ zu tun?

Oder delegimitiert sich der deutsche Staat hier selbst?

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Ramsey Clark 1991

Der ehemaliger Finanzminister der USA, Ramsey Clark, sagte 1991:

  • Das größte Verbrechen, seit dem zweiten Weltkrieg, ist die amerikanische Außenpolitik.
  • Ich warne die Europäer davor, zu glauben, dass die USA im Rahmen der neuen Weltordnung Skrupel haben würden, auch in Europa militärisch zu intervenieren.
  • Die USA würden eine europäische nukleare und wirtschaftliche Großmacht nicht dulden.

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