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„Vollzugsmöglichkeiten oder Bußgeld“ – Interne Emails der „AG Impfpflicht“ freigeklagt
18 Okt. 2025 21:30 Uhr
Der Bloggerin Aya Velázquez gelang im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes, die Zusendung internen E-Mail-Verkehrs der regierungsinternen sogenannten „AG Impfpflicht“ einzuklagen. Wie zuvor bereits die „RKI-Files“ offenbaren auch diese Unterlagen die skrupellose Gedankenwelt im Regierungsviertel in der Zeit der „Coronakrise“.
Eine Analyse von Bernhard Loyen
Ein weiteres wichtiges, dabei 987 Seiten umfassendes Mosaikstück, in der weiterhin seitens der Politik hartnäckig verweigerten „Corona-Aufarbeitung“, wird dank der Hartnäckigkeit der Bloggerin und Journalistin Aya Velázquez interessierten Bürgern zur Verfügung gestellt. Nach finaler Zusendung des Materials veröffentlichte Velázquez am 17. Oktober umgehend alle Dokumente zur freien Sichtung und Analyse. Aufgrund der Fülle von erkenntnisreichen und möglichen neuen brisanten Informationen wird, ähnlich der Frühphase zu Beginn nach Veröffentlichung der RKI-Files, die „Schwarmhartnäckigkeit“ in den sozialen Medien erste Auswertungen in den nächsten Tagen und Wochen präsentieren.
Die Bloggerin informiert zu der Brisanz des Materials:
„Im Februar 2025 kam durch die Protokolle des RKI-Krisenstabs die Existenz eines weiteren Gremiums ans Tageslicht: Die sogenannte ‚AG Impfpflicht‘. Es handelte sich hierbei um eine interministerielle Arbeitsgruppe, die im Winter 2022 den Gesetzesentwurf zu einer allgemeinen Impfpflicht vorbereitete. Sie bestand aus Abgeordneten der damaligen Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP, unter der Federführung des damaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach.“
Velázquez gelangte durch das Informationsfreiheitsgesetz (IfG-Anfrage) an das Material, um diesbezüglicher Ereignisse zu berichten:
„Seit Februar 2025 läuft meine IFG-Anfrage zu den Dokumenten der ‚AG Impfpflicht‘. Weil das RKI darauf nicht reagierte, reichte ich Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Vor wenigen Tagen wurde mir seitens des RKI ein Datensatz von 987 PDF-Seiten, E-Mails und E-Mail-Anhängen ausgehändigt. Laut RKI seien E-Mails, jedoch keine Sitzungsprotokolle oder sonstiges Material zur ‚AG Impfpflicht‘ vorhanden.“
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