Archiv nach Schlagworten: Lügenstaat - Seiten 2

Corona-Symposium: Prof. Dr. Stefan Homburg

10 Minuten die es in sich haben:

Die Rede von Prof. Dr. Stefan Homburg als Text:

Meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben dunkle Jahre hinter uns. Zunächst das Wichtigste in fünf Stichpunkten.

Erstens sank die Klinikbelegung in Deutschland bundesweit im Jahre 2020 auf ein historisches Altzeitief, sagt das Bundesgesundheitsministerium

Zweitens gab es 2020 und 2021 nicht mehr schwere Atemwegserkrankungen als sonst. Corona kam, die Influenza verschwand zeitweise, sagen die Sentineldaten des KI

Drittens starben im Jahr 2020 altersstandardisiert nicht mehr Menschen als sonst auch. Erst seit 2021 nimmt die Sterblichkeit zu, sagen Daten des Statistischen Bundesamts

Viertens waren Menschen die mit oder an Corona verstarben im Mittel 83 Jahre alt und die übrigen Verstorbenen im Mittel 82 Jahre alt, sagen RKI und statistisches Bundesamt

Fünftens und letztens schnitt das Masken und Lockdown freie Schweden besser ab als Deutschland, sagt die WA. Aan den Maßnahmen lag das alles also nicht

In der Summe sind die fünf Behauptungen so unglaublich, dass sie in ihren Tagungsunterlagen einen Umdruck von mir finden der heißt, amtliche Corona Fakten. Dort haben sie einen amtlichen Link zu jeder dieser Behauptung.

Zusammenfassend, klinisch, in Bezug auf echte Krankheiten und Todesfälle, gab es nichts Besonderes. Es war alles normal. Das sind Fakten und das ist der wichtigste Punkt. Die Vorstellung einer Pandemie ergab sich ausschließlich aus neuartigen anlasslosen Massentests, deren Ergebnisse enorm schwanken und dem Publikum vorgaukelten es gäbe mehr kranke und tote als sonst. Was nicht stimmte. Mit einem PCR-Test auf Rino Viren hätte man dieselbe Illusion erzeugen können und das könnte man momentan auch wenn man es wollte.

Wie hat die Politik auf diese klinische Normallage reagiert. Sie schloss Kitas, Schulen, Geschäfte, Kirchen und Betriebe monatelang. Ließ Alte isolieren und einsam sterben. Zerstörte Existenzen. Die Polizei Verbot das Buchlesen auf einer Parkbank, machte Jagd auf Jugendliche im Freien und auf Kinder im Schnee. Prügelte friedliche Demonstranten nieder. Die Politik grenzte jeden aus, der nach dem Sinn der Maßnahmen fragte. Sie ließ das ZDF verkünden, Kinder gleichen virenübertragenden Ratten und Ungeimpfte seien Blinddärme, die nicht zum Volkskörper gehörten.

Eine Sprache wie wir sie seit 70 Jahren nicht mehr kannten! Weiterlesen »

Olaf Scholz der vergessliche Lügner

Dass Olaf Scholz vergesslich ist, wenn es um krumme Geschäfte geht, wissen wir. Auch seine Versprechen zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie vergaß er. Letzteres kann man durchaus auch als Lüge betrachten. Der folgende Beitrag von Russia Today belegt auf jeden Fall, dass Olaf Scholz ein faustdicker Lügner ist. Da versteht man auch, warum Russia Today in Deutschland zensiert wird. Solche Aufklärung ist hier unerwünscht.

Die willentliche Abkehr von der Wirklichkeit nimmt in der deutschen Politik immer groteskere Züge an. So sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Ende November in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag 

„Kurz nach Kriegsbeginn hat Putin dann die Gaslieferungen nach Deutschland zunächst gedrosselt und schließlich über Nacht komplett eingestellt.“

Er begründet damit die angespannte Haushaltslage und die wirtschaftliche Krise sind Deutschland. Nach Scholz handelt es sich um einen externen Schock, verursacht durch Russland. Putin war’s!

Wie so oft bei Scholz entspricht das, was er sagt, nicht den Tatsachen. Die Abläufe waren anders. Mit der Faktenverdreherei ist Scholz allerdings nicht allein. Auch Wirtschaftsminister Habeck verbreitet die Desinformation, Russland habe aus reiner Gehässigkeit Deutschland den Gashahn abgedreht. Er behauptet zudem, Deutschland habe es geschafft, sich innerhalb kürzester Zeit von russischem Gas unabhängig zu machen.

Auch das entspricht nicht den Fakten. Deutschland und die EU importieren weiterhin russisches Gas, allerdings nun vermehrt in verflüssigter Form. Die Herstellung von LNG ist aufwendig, das Produkt daher deutlich teurer und die ökologische Bilanz schlechter. Grüne Politik eben – der Ökologie verpflichtet. 

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Meinungsfreiheit für die Deutschen?

Grundlage der Bildung der Vereinten Nationen (UN) waren die berühmten „Vier Freiheiten für jeden Menschen“, darunter die Freiheit, ein jeder könne sich frei informieren und seine Meinung frei äußern und dürfe von niemanden, auch nicht vom Staat, daran gehindert werden.

Um das sicherzustellen, wurde das Human Rights Committee der UN eingerichtet, das u. a. den Mitgliedsstaaten vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen Fall.

Diese Vorschriften heißen „General Comments“. Comments deshalb, weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen Grundsätze zwecks Ausführung kommentieren sollen.

In dieser Hinsicht wurde in der 102. Sitzungsperiode des Human Rights Committee im Juli 2011 in Genf der veraltete General Comment Nr. 10 ersetzt durch den General Comment Nr. 34. (Da Deutsch nicht Amtssprache ist, liegen amtliche Ausfertigungen nur in englischer, französischer, spanischer, russischer und chinesischer Sprache vor.)
Das Original in englisch (PDF)
Automatische Übersetzung ins Deutsche (PDF Formatierung evtl nicht korrekt)

Der General Comment Nr. 34 ist in 52 Teile „Paragraphen“ gegliedert. Wichtig für uns der § 49, wonach der deutsche § 130 Strafgesetzbuch (StGB) “Volksverhetzung“ nicht zulässig ist. Der § 130 StGB ist eine reine Zensurmaßnahme um jegliche Kritik an der „offiziellen Geschichtsschreibung“ im Keim zu ersticken!  

Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes gehen die General Comments den deutschen Gesetzen vor.

Artikel 25 Grundgesetz
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes gelten sofort, ohne daß Einführungsbestimmungen erforderlich wären.

Die Bundesrepublik Deutschland gehört dem Human Rights Committee als Vollmitglied an.

Zu allen Versammlungen darf die Bundesregierung einen stimmberechtigten Abgeordneten entsenden, so daß sie also über die beschlossenen General Comments unverzüglich informiert ist.

Nun darf man doch fragen, warum die Bundesregierung die deutsche Öffentlichkeit bisher nicht über die im General Comment Nr. 34 gewährten Rechte informiert hat.

Artikel 49
49. Gesetze, die die Äußerung von Meinungen über historische Tatsachen unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, die der Pakt den Vertragsstaaten in Bezug auf die Achtung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung auferlegt. Der Pakt erlaubt kein generelles Verbot der Äußerung einer irrigen Meinung oder einer falschen Interpretation vergangener Ereignisse. Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit sollten niemals auferlegt werden, und in Bezug auf die Meinungsfreiheit sollten sie nicht über das hinausgehen, was nach Absatz 3 zulässig oder nach Artikel 20 erforderlich ist.

Artikel 20
In der allgemeinen Bemerkung Nr. 25 über die Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten und das Wahlrecht hat der Ausschuss die Bedeutung der freien Meinungsäußerung für die Durchführung öffentlicher Angelegenheiten und die wirksame Ausübung des Wahlrechts herausgestellt. Die freie Kommunikation von Informationen und Ideen über öffentliche und politische Themen zwischen Bürgern, Kandidaten und gewählten Vertretern ist von wesentlicher Bedeutung. Dies setzt eine freie Presse und andere Medien voraus, die in der Lage sind, sich zu öffentlichen Fragen zu äußern und die öffentliche Meinung ohne Zensur oder Einschränkung zu informieren. Die Vertragsstaaten werden auf die Hinweise in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 zur Förderung und zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung in diesem Zusammenhang aufmerksam gemacht.

Artikel 25
Für die Zwecke des Absatzes 3 muss eine Norm, um als „Gesetz“ bezeichnet werden zu können, hinreichend genau formuliert sein, damit der Einzelne sein Verhalten danach ausrichten kann, und sie muss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ein Gesetz darf denjenigen, die mit seiner Durchführung betraut sind, keinen uneingeschränkten Ermessensspielraum für die Einschränkung der Meinungsfreiheit einräumen.

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Ohne Fernsehen kein Coronawahn

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